Diese Fassung wurde von Complexe Systémique mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus dem Englischen übersetzt. Im Zweifelsfall ist die Originalfassung maßgeblich.
Social Sciences · Soziale Arbeit
Welchen Platz hat die Familie in schwedischen Sozialdiensten, die in Sektoren aufgeteilt und auf das Individuum ausgerichtet sind? Ein Team der Universität Umeå hat in Fokusgruppen 27 Fachkräfte aus Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Behindertenhilfe und Altenhilfe zusammengebracht. Die Familie übernimmt nacheinander die Rolle der Beraterin, Kollegin, Konsumentin, Klientin oder Nicht-Klientin, je nach Sektor und Phase des Falls.
Inoffizielle deutsche Übersetzung von Bringing the Family Back in: On Role Assignment and Clientification in the Swedish Social Services von Ahmet Gümüscü, Lennart Nygren und Evelyn Khoo, erschienen in Social Sciences (MDPI) (2015), doi: 10.3390/socsci4010117, unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzt von Complexe Systémique im Oktober 2026 mit Unterstützung künstlicher Intelligenz: Der Originaltext wurde ins Deutsche übersetzt und für die Online-Lektüre neu gesetzt, was eine Bearbeitung des Werks im Sinne der Lizenz darstellt. Tabelle 1 (ein Raster aus Kreuzen) wird als Liste wiedergegeben. Diese Übersetzung stammt weder von den Verfassenden noch vom Verlag, die weder für ihren Inhalt noch für etwaige Fehler verantwortlich sind. Maßgeblich ist die Originalfassung.
Die Familie selbst wird zum Rohstoff der Sozialdienste „dekonstruiert“.
Ahmet Gümüscü, Lennart Nygren und Evelyn Khoo
Zusammenfassung
In Schweden leisten die kommunalen Sozialdienste Hilfe und Unterstützung für vulnerable Menschen mit unterschiedlichsten Bedarfen. Obwohl die Familie seit Langem als ein Schwerpunkt sozialarbeiterischer Interventionen gilt, ist unklar, wie sie in den stark individualisierten und spezialisierten kommunalen Sozialdiensten in den Prozess der Fallbearbeitung einbezogen wird. Daher haben wir in dieser Studie Prozesse der Klientwerdung und der Rollenzuweisung in fünf Leistungsbereichen untersucht: Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Behindertenhilfe und Altenhilfe. Wir führten Fokusgruppeninterviews mit Fachkräften der Sozialen Arbeit aus jedem dieser Sektoren in einer mittelgroßen Kommune in Mittelschweden durch. Die Ergebnisse zeigten, dass Klientenstatus und Familie auf unterschiedliche Weise interpretiert werden. Die Familie wird auf eine Weise in die Leistungserbringung einbezogen oder aus ihr herausgehalten, die damit zusammenhängt, wie die Fachkräfte sie konstruieren: als Expertin, als Klientin oder als Nicht-Klientin. Die Rolle der Familie kann sich jedoch auch im Verlauf der Fallbearbeitung verändern. Die Ergebnisse werden im Verhältnis zu Theorien des Wohlfahrtsstaats betrachtet, und es werden Implikationen für eine familienorientierte Praxis diskutiert.
Schlüsselwörter: Klientenstatus, Familie, Sozialdienste, Fokusgruppen, Familialisierung
In diesem Zeitalter der Globalisierung stehen Familienpolitik und soziale Wohlfahrtsdienste an der Schnittstelle zwischen zunehmend vielfältigen Familienkonstruktionen und komplexen Wohlfahrtsumfeldern. Obwohl die Familie die primäre Sozialisationseinheit ist und für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen ihrer Mitglieder verantwortlich ist, wird sie, wenn sie diese Aufgaben nicht vollständig erfüllen kann, zu einem vorrangigen Handlungsfeld der Profession Soziale Arbeit. Zugleich hängt die Art und Weise, wie Fachkräfte der Sozialen Arbeit ihre Leistungen erbringen, stark von den sozialen, politischen und organisatorischen Kontexten ab, in denen sie tätig sind. In Schweden übernimmt der Staat ein hohes Maß an Verantwortung für die Bevölkerung, und zwar durch ein breit angelegtes institutionelles Engagement in der Leistungserbringung, die in den kommunalen Sozialdiensten erfolgt, wo die Mehrheit der ausgebildeten Fachkräfte der Sozialen Arbeit beschäftigt ist [1]. Gesetzlich verankert ist die Verantwortung des Staates, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um „hinreichend gute“ Lebensbedingungen für alle Menschen und Familien in den 290 Kommunen Schwedens zu fördern (Sozialdienstgesetz, Kap. 1, Abschnitt 1 [2])
Obwohl auch der private (gewinnorientierte oder gemeinnützige) und der freiwillige Sektor einen Beitrag zur gesamten Wohlfahrtsversorgung leisten [3], müssen letztlich die kommunalen Sozialdienste vulnerablen Menschen und Familien Information, Unterstützung und Hilfe anbieten. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und weil sich die lokalen strukturellen Bedingungen und der Zugang zu Ressourcen unterscheiden können [4], kann es jedoch Unterschiede in der Organisation der Leistungserbringung geben [5]. Der Umgang mit widersprüchlichen politischen, rechtlichen, organisatorischen und öffentlichen Erwartungen kann ebenfalls zu Unterschieden darin führen, wie Fachkräfte der Sozialen Arbeit Familien als Klientel adressieren [6]. Schließlich haben aufeinanderfolgende schwedische Regierungen, anders als die „Think Family“-Entwicklungen im Vereinigten Königreich [7,8], individualisierende und defamilialisierende Politiken formuliert, die die persönliche Abhängigkeit sowohl vom Arbeitsmarkt als auch von familiären Beziehungen verringert haben [9].
Und obwohl Kritik an Typologien geübt wurde, die Schweden als individualisierten [10], universalisierten und defamilialisierten [11] Wohlfahrtsstaat beschreiben, haben diese Studien jeweils die Untersuchung von Wahlfreiheit, Finanzierung und Leistungsintensität in den Vordergrund gestellt. Es gibt weniger empirische Belege dafür, wie Fachkräfte der Sozialen Arbeit als „Street-Level“-Bürokratie die Politik des Wohlfahrtsstaats im „regelgesättigten“ [12] Umfeld der lokalen Sozialdienste umsetzen. Was geschieht mit der Familie in einem Wohlfahrtsumfeld, das von Idealen individueller Rechte und Wahlfreiheit durchdrungen ist? Wie erhält die Familie Zugang zu Leistungen, die sie benötigt oder wünscht? Und was geschieht darüber hinaus mit der Familie im Prozess der Fallbearbeitung? Diesen Fragen gehen wir in dieser Studie über Familien und Klientifizierung in fünf zentralen Sektoren der Sozialdienste nach. Diese sind: (i) Sozialhilfe (SA); (ii) Kinder- und Jugendhilfe (CW); (iii) Suchthilfe (SUB); (iv) Behindertenhilfe (DIS); und (v) Altenhilfe (EC). Uns interessierte, wann und wie Fachkräfte der Sozialen Arbeit die „Familie“ in der Fallbearbeitung berücksichtigen, von der Aufnahme und Abklärung bis zur Umsetzung der Leistungen. Wir verbinden unsere Analysen der Klientifizierung der Familie mit den vermeintlich individualisierten und defamilialisierten schwedischen Sozialdiensten sowie mit den Konzepten von Universalismus und Residualismus, die in Typologien von Wohlfahrtsstaaten vorherrschen.
Klientifizierung ist ein Prozess, durch den Einzelpersonen oder Familien zum Gegenstand von Abklärungen und Entscheidungen durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit und andere Professionelle werden [13]. Da der Klientenstatus eine vorübergehende soziale Konstruktion ist, hängen die Interventionen, die Einzelpersonen und Familienmitglieder erhalten, davon ab, wie die Fachkräfte sie als Klientinnen und Klienten konstruieren und annehmen ([14], S. 16), sowie davon, wie sie sich selbst in der Beziehung zwischen Klientel und Fachkraft sehen ([15], S. 12).
Organisatorische Regeln schränken zudem ein, ob Einzelpersonen und Familien in einen bestimmten organisatorischen Rahmen aufgenommen werden. Diese Regeln können sowohl von der Organisation als auch von den Fachkräften selbst aufgestellt werden, während Menschen bearbeitet und in den Rohstoff von Organisationen personenbezogener Dienstleistungen verwandelt werden [16]. Die Klientel nimmt eine bürokratische Identität an, die auf der Grundlage vorab festgelegter Variablen standardisiert ist und es erlaubt, eine Person in eine bestimmte Verwaltungskategorie einzuordnen [17]. Die schwedische Forschung zur Sozialen Arbeit hat gezeigt, dass Klientifizierung einen Kategorisierungsprozess umfasst, der ein menschliches Problem oder einen Bedarf in einen „Fall“ verwandelt, der in vorab festgelegte organisatorische Verstehensrahmen passt, bevor Unterstützung und Versorgung geleistet werden können [18,19,20].
Piltz und Gústavsdóttir [21] beschreiben, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit die Rolle der Familie nicht unmittelbar berücksichtigen, da die Gesellschaft die Ursachen sozialer Probleme und deren Lösungen weitgehend im Individuum verortet. Wenden sie ihren professionellen Blick der Familie zu, sehen sie diese womöglich im Hinblick auf die Rollen, die sie in der professionellen Beziehung spielen kann. Zu diesen Rollen gehören: die Konsumentin, die die angebotenen Leistungen nutzt; die Beraterin, die über wichtiges Wissen zum Hintergrund und zu den persönlichen Umständen der Familienmitglieder verfügt; die Kollegin, die mitunter Aufgaben mit den Fachkräften teilt; und die Klientin, die ein Problem hat oder Hilfe braucht. Doch wann werden diese Rollen übernommen und warum? Können sich Rollen im Verlauf der Fallbearbeitung verändern, und werden Rollen je nach dem Sektor festgelegt, in dem Leistungen angeboten werden?
Um zu untersuchen, wie Fachkräfte der Sozialen Arbeit die Familie im Prozess der Fallbearbeitung berücksichtigen, führten wir Fokusgruppen in den fünf zentralen Sektoren der Sozialdienste durch. Fokusgruppeninterviews werden in der Forschung zur Sozialen Arbeit als wirksame Methode der Datenerhebung eingesetzt [22,23,24,25]. Sie werden zunehmend genutzt, um Erfahrungen mit der Leistungserbringung zu untersuchen [26], diskursive Praktiken zu erforschen [27] und sich dem anzunähern, was Fachkräfte der Sozialen Arbeit tatsächlich tun, wenn direktere Methoden der Datenerhebung (etwa ethnografische Studien) nicht durchführbar oder ethisch nicht vertretbar sind. Die Fokusgruppen ermöglichten es uns, auf Gruppenerfahrungen mit der Klientwerdung von Familien im Prozess der Fallbearbeitung zurückzugreifen, und boten uns den methodischen Vorteil, Antworten und Reaktionen zwischen den Gruppenmitgliedern untersuchen zu können [28], deren Sichtweisen auf die Leistungserbringung variieren konnten. Die Teilnehmenden kannten sich durch ihre Arbeit, was ihre Interaktion erleichterte; so konnten sie die Perspektiven der jeweils anderen ergänzen, bereichern und weiterentwickeln [29].
Fünf Fokusgruppen wurden in einer Kommune (ca. 100.000 Menschen) in Mittelschweden durchgeführt, um ein breites Bild davon zu gewinnen, wie Familien von einer Sozialdienstorganisation bearbeitet werden und zur Klientel werden. Auch wenn die Organisation der Sozialdienste in Schweden gewisse Unterschiede aufweisen kann [5], gliedern fast alle Kommunen ihre Sozialdienste in spezialisierte Praxisfelder. Insofern kann das durch die Untersuchung dieser Kommune gewonnene Wissen auf andere Kontexte übertragbar sein.
In jedem Sektor waren zwischen zehn und achtzehn Fallbearbeitende beschäftigt, und es gelang uns, für jede Gruppe fünf oder sechs Personen zu gewinnen (N = 27). Alle Teilnehmenden bis auf eine Person hatten einen Abschluss in Sozialer Arbeit (eine Person hatte eine anderthalbjährige Berufsausbildung in der häuslichen Pflege). Die Berufserfahrung war sehr unterschiedlich, lag aber im Durchschnitt bei etwa elf Jahren. Die Sektoren Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe waren zusätzlich in mehrere spezialisierte Untereinheiten gegliedert, etwa in solche, die mit verschiedenen Altersgruppen arbeiteten, und solche, die mit bestimmten Problemlagen befasst waren.
Der Interviewleitfaden enthielt thematische Fragen zu den Merkmalen der Arbeit der Teilnehmenden, zur Definition von „Familie“, dazu, wie Familien in Leistungen einbezogen werden, und zu den Prozessen, durch die Familien zur Klientel werden und Interventionen angeboten bekommen können. Jedes Fokusgruppeninterview wurde auf Schwedisch geführt und dauerte etwa 2,5 h. Beide Personen, die die Fokusgruppen moderierten, sprachen Schwedisch, und eine von ihnen hatte zudem Englisch als Muttersprache. Der Interviewleitfaden war halbstrukturiert und erlaubte den Verfassenden, Nachfragen zu stellen [29]. Wir stellten offene Fragen, da es wichtig war, die eigenen und in der Gruppe ko-konstruierten Definitionen und Vorstellungen der Teilnehmenden von Familie und von der Bedeutung der Familie im Verhältnis zu ihrer Arbeit zu erfassen. Die regionale Ethikprüfungskommission genehmigte dieses Projekt [2010-390-31], und wir führten die Studie im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Swedish Research Council durch [30].
Die Analyse begann mit der wörtlichen Transkription der auf Tonband aufgezeichneten Interviews und dem Import des gesamten Materials in das Softwareprogramm NVivo10. Der Einsatz von Software ist ein effizienter Weg, um Daten [31] aus Fokusgruppen zu verwalten, zu ordnen und zu kategorisieren. Transkription und Analysen erfolgten zunächst auf Schwedisch. Später, im Zuge der Ausarbeitung des Manuskripts, wurden die Zitate ins Englische übersetzt. Um die Genauigkeit der Übersetzung sicherzustellen, überprüften wir (mit Englisch und Schwedisch als Muttersprachen) die Zitate erneut. Die Verfassenden wählten einen qualitativ-inhaltsanalytischen Ansatz zur Auswertung der Daten [32,33]. Wir begannen mit einer sektorübergreifenden naiven Lektüre jedes Transkripts und gingen jedes mehrmals durch, um einen „Sinn für das Ganze“ zu gewinnen [34]. Anschließend führten wir eine Analyse Sektor für Sektor durch, in der wir Bedeutungseinheiten identifizierten und kodierten; die Codes wurden überwiegend als In-vivo-Codes gebildet und thematischen Kategorien zugeordnet. Danach folgte eine sektorübergreifende Analyse, in der wir die Transkripte auf das Vorhandensein oder Fehlen thematischer Kategorien in den fünf untersuchten Sektoren hin prüften. Diese Kategorien wurden zu zwei Themen mit unterschiedlichen Ausprägungen gebündelt, die in allen fünf Sektoren auftraten. Ein Thema beschreibt, wie Familien als Fälle bearbeitet werden, das zweite die verschiedenen Rollen, die Familien während des Abklärungsprozesses einnehmen.
Die schwedischen Sozialdienste bieten Unterstützung in Form von „harten Leistungen“ (Geld, Unterkunft und „Güter“ verschiedener Art) sowie von personenbezogenen sozialen Diensten, die von Fachkräften aus Pflege und Betreuung erbracht werden, darunter (aber nicht ausschließlich) Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der sozialarbeiterischen Praxis regeln den Anspruch auf Unterstützung und die Formen, die sie annimmt. Zu den wichtigsten Rechtsbereichen gehören: die allgemeine Rahmengesetzgebung im Sozialdienstgesetz; die Gesetzgebung zur Zwangsversorgung im Gesetz über die Betreuung junger Menschen (Sonderbestimmungen) (LVU), im Gesetz über die Betreuung von [Substanz-]Missbrauchenden (LVM) und im Gesetz über die psychiatrische Zwangsbehandlung (LPT); sowie die rechtebasierte Gesetzgebung wie das Gesetz über Unterstützung und Dienste für Personen mit bestimmten Funktionsbeeinträchtigungen (LSS). An anderer Stelle theoretisieren wir die Gesetzgebung als „vermittelnden Mechanismus“ in der sozialarbeiterischen Praxis [35].
Bevor Unterstützung angeboten werden kann, muss ein Problem oder ein Hilfebedarf zunächst von der Aufnahmestelle der Sozialdienste zu einem „Fall“ gemacht werden; diese bearbeitet Selbstmeldungen bzw. Anträge oder Meldungen über Bedarf oder Besorgnis, die meist von Schulen, Polizei oder Gesundheitsbehörden kommen. Die Aufnahmestelle hat eine „Gatekeeping“-Funktion, die darüber entscheidet, ob der betreffenden Person weiterer Zugang zu den Sozialdiensten gewährt wird. Wird der Zugang gewährt, geht der Fall zur weiteren Abklärung an den Leistungssektor, der auf diese Art von Bedarf oder Problem spezialisiert ist. Jeder Sektor ist wiederum in Teilbereiche und interne Gruppen mit verschiedenen Spezialisierungen gegliedert: nach dem Alter der Person (z. B. Kind, Jugendliche, Erwachsene oder ältere Menschen), nach der Phase der Fallbearbeitung (Abklärung oder laufende Arbeit) oder nach Klientengruppe, wobei die laufende Arbeit zusätzlich nach den Zielen der Arbeit mit sehr spezifischen Gruppen spezialisiert ist (z. B. Personen, die innerhalb bestimmter Fristen in den Arbeitsmarkt eintreten können oder nicht).
Die Bearbeitung eines „Falls“ ist an sich nichts Besonderes, insofern ein Fall zunächst im Aufnahmeprozess gesichtet wird, bevor eine gründlichere Einschätzung erfolgt, gefolgt von der Entscheidungsfindung und der Umsetzung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen. Entscheidend ist, dass nicht die Familie als Ganze als „Fall“ definiert wird. Sondern das Individuum. Wenn die Familie zum ersten Mal in den Blick der Fachkraft gerät, wird sie dekonstruiert, um in die organisatorischen Vorgaben der Sozialdienste zu passen. Wie es eine Fachkraft aus der Kinder- und Jugendhilfe formulierte:
„…man könnte sagen, dass wir eine wirklich funktional aufgeteilte Organisation sind“.
(befragte Person, CW)
In allen Sektoren beschrieben die Fachkräfte, dass sie individuell arbeiteten, die Familie aber im Blick behielten, nachdem eine Überweisung oder ein Leistungsantrag eingegangen war, bei der Bedarfseinschätzung und bei der Ausrichtung der Interventionen. In unseren Analysen ihrer Beschreibungen des Fallbearbeitungsprozesses beobachteten wir, dass die Familie in ihrer Beziehung zu den Sozialdiensten eine Reihe unterschiedlicher Rollen und Funktionen übernehmen konnte. Soziologisch lässt sich eine Rolle als ein positionsgebundenes Bündel von Rechten, Pflichten und erwarteten Verhaltensmustern verstehen [36], das die Familie im Prozess der Sozialdienste übernimmt. Funktionen sind das, was eine Person tut, wenn sie eine bestimmte Rolle ausfüllt. In unserer Studie konnte die Familie als Expertin fungieren, in den Rollen der Beraterin oder der Kollegin, oder als Leistungsnutzerin, in den Rollen der Klientin oder der Konsumentin. Rollen und Funktionen werden im folgenden Text näher ausgeführt.
Obwohl die Fachkraft vor allem daran interessiert ist, den Bedarfen der einzelnen leistungsberechtigten Person gerecht zu werden, konnte die Familie in den Leistungsprozess einbezogen werden und darin unterschiedliche Rollen zugewiesen bekommen. Wie auch von Piltz und Gústavsdóttir [21] beschrieben, umfassten diese Rollen: Beraterin, Kollegin, Konsumentin und Klientin. Wir stießen jedoch auch auf eine Rolle als Nicht-Klientin, wenn die Familie als fordernd, störend oder als bedürftig in Bezug auf Leistungen wahrgenommen wird, die außerhalb des Auftrags des jeweiligen Sektors liegen. Diese Rollen sind nicht starr festgelegt, sondern können je nachdem variieren, an welcher Stelle des sozialarbeiterischen Prozesses sich die leistungsnutzende Person befindet (z. B. Aufnahme, Abklärung, Leistungserbringung; Tabelle 1). Wichtig ist, dass diese Rollen von den Fachkräften selbst nicht ausdrücklich definiert werden. Im folgenden Text beschreiben wir die verschiedenen Rollen, die die Familie übernimmt, und die Funktionen, die jede von ihnen erfüllt.
Tabelle 1 — Die Rollen der Familie in Fallbearbeitungs- und Klientifizierungsprozessen.
In der Originaltabelle mit X markierte Rollen, nach Sektor und Phase (Rollen: Beraterin, Kollegin, Konsumentin, Klientin, Nicht-Klientin).
Die Familie kann auf zwei Arten als Expertin konstruiert werden. In allen Sektoren der Sozialdienste mit Ausnahme der Sozialhilfe fungierte die Familie in den Anfangsphasen der Fallbearbeitung, d. h. bei Aufnahme und Abklärung, als sachkundige Wissensquelle über die primär betreute Person. Im weiteren Verlauf der Fallbearbeitung nahm die Bedeutung der Familie als Wissensexpertin ab, und in einigen Fällen wurde die Familie stattdessen als Leistungserbringerin zur Expertin.
Es leuchtet unmittelbar ein, dass die Familie in der Aufnahmephase häufig als Quelle wesentlicher Informationen über die betreute Person in die Fallbearbeitung einbezogen wird. Besorgte Familienangehörige oder andere Personen aus dem weiteren sozialen Netzwerk eines Menschen, einschließlich Behörden wie Gesundheitswesen, Schulen oder Polizei, können Meldungen einreichen. Während einer Abklärung wird die Familie dann oft in den Prozess einbezogen, indem sie Informationen über die Person liefert, die Gegenstand der Abklärung ist, oder sie kann aufgrund ihres Wissens über die Lebensumstände der Person eine Quelle der Unterstützung für diese sein.
„Wenn zum Beispiel eine Person mit Demenz da ist, dann kommen zuerst die Angehörigen hierher.“
(befragte Person, EC)
Die Rolle als Beraterin kann von der Familie in der Aufnahmephase angestoßen werden; ist die betreute Person jedoch erwachsen, ist ihre Einwilligung erforderlich, damit die Familie im Prozess der Fallbearbeitung weiterhin Wissen beisteuern kann. Eine Fachkraft aus der Suchthilfe beschreibt es so:
„Da ruft vielleicht ein Elternteil bei uns an und sagt: ‚Ich mache mir solche Sorgen, wir müssen etwas tun‘ ... und ich sage: Ich verstehe, was Sie sagen, Sie können mir gern erzählen, was Sie wissen … aber ich selbst kann nicht viel sagen. Und diese Kluft ist riesig, wenn Kalle jetzt nicht sagt: ‚Ist schon okay, geh und rede mit Mama und Papa oder wem auch immer‘ … natürlich wäre es einfacher, wenn er es täte.“
(befragte Person, SUB)
In manchen Fällen kann die Familie auf kollegiale Weise in die Sozialdienste einbezogen werden. Alle Fachkräfte mit Ausnahme derjenigen aus der Sozialhilfe sahen die Familie als Quelle von Unterstützung und Hilfe für die betreute Person. Welche Art von Hilfsrolle von der Familie erwartet wurde, unterschied sich zwischen den Sektoren; unabhängig von der Art ihres Beitrags verringerten ihre Leistungen jedoch den Umfang, in dem die Sozialdienste tätig werden mussten. Als Kollegin konnten Kinder, Eltern oder Verwandte der betreuten Person Unterstützung leisten, indem sie beim Ausfüllen eines Antrags halfen, an Besprechungen teilnahmen, der Person bei Informationen halfen, verfügbare Leistungen auswählten und die Person davon überzeugten, diese anzunehmen. Die Familie konnte auch tagsüber oder abends Betreuung übernehmen, sodass die Sozialdienste nicht hinzugezogen werden mussten. In einigen Fällen konnte die Rolle als Kollegin verschwimmen und sich mit der Rolle als Klientin überschneiden, etwa wenn der Familie selbst eine kurzfristige Entlastung gewährt wurde, damit sie die Betreuung langfristig besser selbst bewältigen konnte.
„…sagen wir, da ist ein Kind, 4–5 Jahre alt. Die Eltern müssen es nicht in einen Kurzzeitaufenthalt geben, aber wir bewilligen die Maßnahme trotzdem, um den Eltern die Kraft zu geben, es zu schaffen (...) damit das Kind weiter zu Hause leben kann ...“
(befragte Person, DIS)
Im Bereich der Suchthilfe sagten die Befragten, dass eine Familie oft gar nicht vorhanden sei, sie aber dennoch Verwandte und Personen aus dem Netzwerk der betreuten Person um Hilfe bäten, was die Isolation verringern und die Person vielleicht sogar motivieren könne, Hilfe anzunehmen. Diesen Kontakt konnten sie nur mit der Einwilligung der betreuten Person verfolgen, sofern diese über 18 Jahre alt war. Die Familie konnte Ausgangspunkt einer Meldung an die Sozialdienste sein. Indem sie sich für die Person engagierte, erhielt sie ihrerseits Hilfe und Unterstützung im Umgang mit dem Suchtproblem. In den folgenden Zitaten sind L, H und K Kennzeichnungen, die wir den Gruppenteilnehmenden gegeben haben, um ihre Äußerungen auseinanderzuhalten.
„L: …Die Familie kann anrufen und uns ihre Sorgen mitteilen …“
„H: …Wir bieten dort draußen auch Familienbehandlung für sie an …“
„K: …Also wenn vielleicht ein Elternteil besorgt anruft …“
(befragte Personen, SUB)
Wenn die Fachkraft die Familie als Ressource oder Hilfsquelle für die betreute Person sieht, werden gemeinsame Bemühungen weniger problematisch. Das folgende Beispiel veranschaulicht eine problematische Situation, in der eine ältere Person ihre Bedürfnisse nicht äußern kann und die Fachkraft versucht, die Familie kollegial einzubeziehen, damit die Intervention beginnen kann.
„…vielleicht muss diese Person in eine Pflegeeinrichtung … wir können hoffen, dass es eine angehörige Person oder eine rechtliche Betreuung gibt, die bestätigen oder uns sagen kann, dass die Person ab und zu Hilfe braucht … wir gehen davon aus, dass die Angehörigen zustimmen werden, weil man ja davon ausgehen muss, dass unsere Absichten sowieso gut sind …“
(befragte Person, EC)
In den letzten Jahren war die Soziale Arbeit gefordert, die Begriffe kritisch zu überdenken, mit denen die Beziehung zwischen denjenigen beschrieben wird, die eine Leistung erbringen, und denjenigen, die sie empfangen. Beziehungen mit einem Etikett zu versehen, ist nie unproblematisch, weil diese unterschiedliche Arten von Machtverhältnissen widerspiegeln [37,38], aber auch Bedeutungsnuancen mit sich tragen können, die von verschiedenen Menschen unterschiedlich verstanden werden. Hübner [39] problematisiert zudem die Verwendung von Begriffen wie Leistungsnutzende, Klientel und Konsumierende in den schwedischen Sozialdiensten. Für die Zwecke dieser Studie verwenden wir den Begriff „Leistungsnutzerin“, um die allgemeine Funktion der Familie als Empfängerin irgendeiner Art von Leistung zu beschreiben. Um diese Funktion als Leistungsnutzerin zu erfüllen, muss die Familie in ihrer Beziehung zur Fachkraft und zu den Sozialdiensten die Rolle der Konsumentin oder der Klientin übernehmen.
Übernimmt die Familie die Rolle der Konsumentin, kann sie Maßnahmen ihrer Wahl beantragen oder einkaufen. Diese Maßnahmen sind unmittelbar mit den Bedürfnissen des Individuums verknüpft und können entweder von Familienmitgliedern oder von Verwandten beantragt werden. Unsere Studie fand Unterschiede darin, wie Fälle gehandhabt werden, an denen ausschließlich Erwachsene beteiligt sind, und solche, an denen auch Kinder beteiligt sind. Gleichwohl kann die Familie als „Konsumentin“ angebotener Maßnahmen betrachtet werden, wenn diese zur Verfügung gestellt werden, um die Probleme oder Belastungen des Alltags zu mildern. Als Konsumentin kann sie solche Leistungen aktiv beantragen, die zusätzlich zu den an eine formale Bedarfsfeststellung gebundenen Leistungen angeboten werden.
„Ab 15 kann man selbst einen Antrag stellen, auch wenn man vielleicht noch die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils braucht. Wenn man zum Beispiel eine Begleitperson für etwas haben möchte, das Geld kostet, muss man selbst bezahlen, und dann können die Eltern automatisch Nein sagen. Am besten ist es also, wenn Eltern und Jugendliche den Antrag gemeinsam stellen. Und die Leistungen im Rahmen der [Behindertenhilfe] sind freiwillig, man kann also niemanden zwingen, eine Leistung anzunehmen.“
(befragte Person, DIS)
In der Kinder- und Jugendhilfe können Eltern selbst entscheiden, ob sie Beratungsangebote oder Elternkurse beantragen, sofern keine unmittelbaren Anzeichen einer Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.
„Es ist ein Angebot an die Eltern, dass es Unterstützung gibt, wenn sie das wollen ... Aber es ist freiwillig. Sie müssen sich selbst dafür entscheiden.“
(befragte Person, CW)
Wenn ein Antrag oder eine Meldung eingeht, richtet die Fachkraft in den meisten Fällen ihre Aufmerksamkeit auf das Individuum, um das Problem einzugrenzen. Zu Beginn der Abklärung eines Falls schätzen die Fachkräfte ein, wie sich die familiäre Konstellation auf das Individuum auswirken könnte. Viele Fachkräfte beschrieben, dass diejenigen, die bei den Sozialdiensten Hilfe suchen, zu den verletzlichsten und isoliertesten Menschen der Gesellschaft gehören. Die Probleme können entweder im Individuum oder in der Familie verortet werden. Bei der Einschätzung individueller Bedarfe kann sich herausstellen, dass Familienmitglieder oder die Familie als Ganze Unterstützung oder Leistungen benötigen. Ihre Bedarfe werden jedoch in der Regel seitwärts an andere Leistungssektoren weitergegeben, die dann ihre eigene Bedarfs- oder Risikoeinschätzung vornehmen. Eine Fachkraft aus der Sozialhilfe drückte es so aus:
„Rein von der Zuständigkeit her: Wenn sich zeigt, dass die Miete im Rückstand ist und die Stromrechnung nicht bezahlt ist, dann landet es bei uns. Wenn dann ein Kind da ist oder wenn es Sorgen gibt wegen ... es kann in Richtung Sucht oder psychische Erkrankung gehen ... bei jungen Menschen ist es oft eine neuropsychologische Diagnose … dann werden sie vielleicht von Sozialarbeitenden [in anderen Sektoren] abgeklärt.“
(befragte Person, SA)
Auch wenn Familienmitglieder ebenfalls Leistungen im selben Sektor erhalten können, muss die Fachkraft jede einzelne Person abklären. Die Fallbearbeitung wird problematisch, wenn diese Bedarfe als miteinander in Konflikt stehend wahrgenommen werden. In der Kinder- und Jugendhilfe wird das Kind als primäre Klientel identifiziert, doch die Eltern können unterstützende Beratung und andere Leistungen erhalten. In diesem Sinne werden sowohl das Kind als auch die Eltern als Klientel verstanden. Eine Hinwendung zu einer kindzentrierten Praxis erfolgte mit der Einführung eines neuen Ansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe, der ins Deutsche übersetzt „Die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt (BBIC)“ heißt. BBIC ist ein Rahmenwerk für Einschätzung, Planung und Überprüfung in der Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich um einen systematischen Ansatz mit strukturierten Instrumenten, um Informationen über die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den Fähigkeiten ihrer Eltern, diese Bedürfnisse zu erfüllen, und zu den Lebensumfeldern, in denen sie leben, zu erheben und zu dokumentieren. BBIC basiert auf dem englischen Framework for the Assessment of Children in Need and their Families.
„Aber es ist individuell … selbst wenn vier Geschwister Gegenstand einer Abklärung sind, gibt es für jedes Kind eine Abklärung und eine Maßnahme.“
(befragte Person, CW)
„…Es ist sehr individuumsbezogen – auf jede einzelne Person; das liegt daran, wie wir BBIC anwenden, wie wir abklären, wie wir dokumentieren. Aber ich meine, es ist sehr wichtig, dass es sogar im Handbuch und in der internen Fortbildung, die wir bekommen haben, heißt, man solle die Familie eigentlich als System betrachten. Das ist wirklich knifflig. Einmal habe ich zwei Kinder mit zwei völlig unterschiedlichen Bedürfnissen abgeklärt. Das eine war autistisch, und der Bruder hatte Tourette/Asperger/ADHS. Ihre Bedürfnisse waren diametral entgegengesetzt, und dann zu versuchen, dieser armen Mutter zu helfen, die nach den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes erziehen musste.“
(befragte Person, CW)
Unterstützung für die Familie ist oft an die Bedarfe der primär leistungsberechtigten Person gebunden. In der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und der Suchthilfe hat die betreute Person häufig Angehörige, die Information oder Unterstützung brauchen, um mit ihren Problemen umzugehen oder sie zu verstehen. In solchen Fällen können Angehörige Maßnahmen wie Entlastung, Verhinderungspflege oder geteilte Betreuung erhalten, damit sie die betreute Person langfristig weiter versorgen können. Eine Fachkraft aus der Altenhilfe drückte es so aus:
K: „Ja, genau, wenn man einen Angehörigen pflegt oder das Gefühl hat, eine Pause zu brauchen … kann man hierherkommen und Entlastungspflege beantragen …“
V: „Oder Wechselpflege …“
K: „Ja, aber nur, wenn es regelmäßig und dauerhaft ist; dann kann man eine Kurzzeitpflege bekommen, wenn die Tochter verreisen will oder so.“
(befragte Person, EC)
Die Befragten waren sich ziemlich klar darüber, wer in jedem Leistungssektor als Klientel galt (und wer nicht). Als Klientel wurde die Person wahrgenommen, die hauptsächlich Gegenstand einer Abklärung war. Auch wenn Familien die Rollen als Beraterin, Kollegin, Konsumentin oder Klientin zugewiesen wurden, konnten sie zugleich als Nicht-Klientinnen wahrgenommen werden, die zu sortieren und weiterzuleiten oder als nicht anspruchsberechtigt auszuschließen waren, zugleich aber als störend oder fordernd galten. In der Kinder- und Jugendhilfe brauchen nicht sorgeberechtigte Elternteile die Erlaubnis der sorgeberechtigten Elternteile, um an Abklärungen teilzunehmen. Daher kann manchmal ein leiblicher Elternteil von der Teilnahme an einer Abklärung der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Bei der Familie als Nicht-Klientin hatten die Fachkräfte das Gefühl, dass ihnen die Hände gebunden waren, und zwar auf eine Weise, die die Arbeit einschränkte, die sie sonst gern mit ganzen Familien geleistet hätten.
„Na ja, wir prüfen nur, ob wir finanzielle Hilfe leisten können oder nicht. Wenn es andere Probleme gibt, geben wir sie normalerweise an die weiter, die mit der Familie oder den Kindern arbeiten. Aber dann müssen wir das alles bei unseren Entscheidungen berücksichtigen, aber wir sind es ja nicht, die sich hinsetzen und den Bedarf eines Kindes abklären … so ist das.“
(befragte Person, SA)
Im obigen Beispiel hat die Familie eigentlich keine Rolle oder Funktion, wenn sie nicht in den institutionellen Rahmen eines bestimmten Leistungssektors passt. Wird die Familie eines Menschen als Hindernis oder Störung im Prozess der Fallbearbeitung gesehen, wollen die Fachkräfte sich womöglich gegen dieses störende Element abschotten und ausschließlich mit dem Individuum arbeiten.
„Angehörige können manchmal furchtbar schwierig sein … sie können sich sogar bei der Person einmischen, der wir zu helfen versuchen (…) man würde manchmal sagen, Sie (die Familie) können hier sitzen bleiben, und wir gehen in einen anderen Raum und reden mit der Person, und das sollten wir manchmal wirklich tun … das muss man sagen … jetzt bleiben Sie hier sitzen, damit ich möglichst mit der Person reden kann, die die Hilfe braucht … so etwas in der Art …“
(befragte Person, EC)
In anderen Fällen entsteht ein Konflikt, wenn die Familie als fordernd wahrgenommen wird und als eine, die sich ihrer Verantwortung gegenüber der betreuten Person entzieht. Die Familie kann eine andere Auffassung darüber haben, was sie als ihre eigene Verantwortung ansieht und was die der Fachkraft sein sollte. In der Suchthilfe wird die Familie oft als fordernd wahrgenommen, als eine, die es aufgegeben hat, sich für die betreute Person verantwortlich zu fühlen.
„L: Aber manchmal … denken die Leute im Umfeld, dass wir [mehr tun können, als wir können] … zum Beispiel Fahrten hin und her zwischen verschiedenen Orten anbieten … wir denken vielleicht, dass die Person nur kurzfristig hier sein sollte [bei den Sozialdiensten] und dann hinausgehen und selbstständig sein. Aber manchmal habe ich das Gefühl, dass Eltern und Familie denken: ‚Das ist eure Verantwortung‘ …“
(befragte Person, SUB)
„K: Ja, die Sozialdienste waren so, dass sie denken, wir sollten so etwas wie ein zusätzliches Anhängsel der Familie sein, ein verlängerter Arm.“
(befragte Person, SUB)
Wenn die Familie im Verhältnis zur Sozialen Arbeit verschiedene Rollen übernimmt oder zugewiesen bekommt, lässt sich dies als Teil eines Klientifizierungsprozesses verstehen. Doch obwohl die Fachkräfte die Familie im Prozess der Fallbearbeitung berücksichtigen, wird die Familie nicht immer im weiteren Sinne des Wortes zur Klientin gemacht. Unsere Analysen zeigten zwei Funktionen, die die Familie im Zusammenhang mit den verschiedenen ihr zugewiesenen Rollen erfüllt. Diese sind: (1) eine Expertinnen-Funktion, bei der die Familie entweder als sachkundige Beraterin auftritt, die Wissen über die primär betreute Person bereitstellt, oder bei der Familienmitglieder kollegial an die Seite der Fachkräfte treten und ergänzend Leistungen erbringen; (2) eine Funktion als Leistungsnutzerin, bei der die Familie aus eigenem Recht Konsumentin von Leistungen ist. Sie kann diese ergänzenden Leistungen einkaufen, oder Familienmitglieder können als Klientel mit eigenen Bedarfen gesehen werden. Der Nicht-Klientin lässt sich eine Nicht-Funktion im Prozess der Fallbearbeitung zuschreiben. Sie wird als wenig hilfreich für die Fachkraft gesehen, die sie stattdessen als störend, fordernd oder als in fremder Zuständigkeit liegend betrachtet. Obwohl sich Rollen und Funktionen ändern können, während die Familie den Prozess der Fallbearbeitung durchläuft, zeigten sich bestimmte Muster, als wir die Rollen und Funktionen untersuchten, die der Familie in den verschiedenen Sektoren zugewiesen wurden.
In der Aufnahmephase übernahm die Familie fast immer die Rolle der Beraterin und fungierte als Expertin, die Informationen liefert. Das war im Sektor Sozialhilfe nicht der Fall, wo die Familie ausschließlich als Klientin gesehen wurde. Tatsächlich behielt sie während des gesamten Fallbearbeitungsprozesses ausschließlich die Rolle der Klientin. Familien in der Kinder- und Jugendhilfe ähnelten am stärksten denen in der Sozialhilfe. Die Familie übernahm bereits in der Aufnahmephase eine Rolle als Klientin, obwohl ihr auch eine Rolle als Beraterin zugewiesen werden konnte – oder sie sich sogar selbst dafür entscheiden konnte, Konsumentin zu sein, indem sie offene Angebote (offene Vorschulangebote, Elterngruppen) nutzte, die keine vorherige Abklärung erfordern. Die ausgeprägtesten Rollen als Konsumentin und Kollegin fanden sich in der Behindertenhilfe und der Altenhilfe. Diese Rollen waren eng damit verbunden, dass die Fachkräfte das Recht der Familie auf eigene Unterstützung anerkannten, aber auch ihre Rolle bei der Versorgung der primär betreuten Person. Am vielfältigsten war die Rolle der Familie im Sektor Suchthilfe. Sie begann ihre Beziehung zur Fachkraft entweder als kundige Beraterin oder als fordernde Nicht-Klientin (was sie oft blieb). Wenn möglich, wurde sie hinzugezogen, um der suchtkranken Person zu helfen oder sie zu unterstützen (Kollegin), und schließlich konnte sie als selbst leistungsbedürftig erkannt werden, um letztlich die primär betreute Person zu unterstützen.
Bei unserer Untersuchung von fünf Sektoren der Sozialdienste wurde deutlich, dass es im Wesentlichen zwei Wege gibt, die Familie in den Prozess der Fallbearbeitung zurückzuholen, von der Aufnahme und Abklärung bis zur Leistungserbringung. Die Fachkräfte konnten die Familie zurückholen, damit sie als Expertin oder als Leistungsnutzerin fungiert. Wir beobachteten jedoch, dass sich bestimmte Muster herausbildeten. In der Behindertenhilfe und der Altenhilfe wurde der Familie am häufigsten eine Rolle als Konsumentin zugeschrieben, die mit ihrer Funktion als Leistungsnutzerin verknüpft war. War die Familie nicht in der Rolle der Konsumentin, wurde sie als „Pflege“-Expertin in die Fallbearbeitung einbezogen. In der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe (und in geringerem Maße in der Suchthilfe) waren die Familien residuale Klientel des Wohlfahrtsstaats.
Im Sektor Suchthilfe war die Rolle der Familie als Klientin der Sozialdienste weniger klar. Ihr konnte widerstrebend eine Rolle als Klientin zugewiesen werden, wenn die Leistungen, die sie erhielt, als Hilfe für die primär betreute (suchtkranke) Person gesehen werden konnten. War die primär betreute Person jedoch erwachsen, verlief das Fachwissen der Familie nur in eine Richtung. Die Familie konnte Informationen geben, hatte aber keinen Anspruch auf mehr als allgemeine Informationen über die Dynamik von Sucht. Anders sah die Berücksichtigung der Familie in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Sozialhilfe aus, wo die Familie unmittelbar klientifiziert wurde. Tatsächlich legte die Familie ihre primäre Rolle als Klientin nie ab, konnte aber zusätzlich die Rolle der „Wissens“-Expertin übernehmen.
Wir räumen ein, dass lokale Unterschiede und verschiedene organisatorische Spezialisierungsansätze die Übertragbarkeit der Ergebnisse unserer Studie auf andere Kontexte der Sozialdienste begrenzen. Dennoch sind wir der Auffassung, dass unsere Befunde eine analytische Verallgemeinerung auf umfassendere Konstrukte und Theorien zur Entwicklung des Wohlfahrtsstaats erlauben. Der schwedische Wohlfahrtsstaat wurde andernorts als „Kronjuwel“ des skandinavischen Wohlfahrtsmodells beschrieben [39], wobei seine umfassenden und öffentlich finanzierten Sozialdienste als „Schlüssel“ [40] zur Förderung des Universalismus und zur Verringerung der Abhängigkeit von der Familie [10] bei der Deckung individueller Bedarfe gelten. Die Leistungen werden im hochspezialisierten organisatorischen Kontext der Sozialdienste erbracht. Bergmark [1] bezeichnet diese Spezialisierung als den weitreichendsten und umfassendsten Trend der letzten 30 Jahre.
Organisatorisch spezialisierte Fachkräfte der Sozialen Arbeit können zwar einen eng umrissenen Problembereich gezielt bearbeiten, doch ohne fortgeschrittene Aus- und Weiterbildung gibt es keine Gewissheit, dass sie kompetenter oder besser gerüstet sind, um komplexe Probleme zu lösen. Vielmehr werden Menschen mit mehrfachen Problemlagen zunehmend auf eine Reihe spezialisierter Fachkräfte treffen statt auf eine oder vielleicht zwei Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Aus der Perspektive der Klientel wird es lediglich zu einer zunehmenden Komplexität der Kontakte mit den Sozialdiensten kommen. Bemühungen, Leistungen innerhalb solcher Organisationsstrukturen zu koordinieren, werden schwierig, da Ressourcen von der Unterstützung der Klientel abgezogen und von den Koordinationsanforderungen der fragmentierten Organisation aufgezehrt werden. Wir haben an anderer Stelle beschrieben [41], dass funktionale Spezialisierung mehr bewirkt, als Familien nur den Zugang zu Leistungen zu erschweren. Die Familie selbst wird zum Rohstoff der Sozialdienste „dekonstruiert“, was familienweite Ansätze in der Leistungserbringung unmöglich macht, wenn sich die Probleme oder Bedarfe der Familie über mehrere Sektoren erstrecken.
Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind als „Street-Level-Bürokratie“ [42,43] und als dominierende Profession in den Sozialdiensten zudem damit betraut, die Komplexität des Wohlfahrtsstaats in ihren Interaktionen mit Einzelpersonen und Familien zu bewältigen. Ihre Aufgaben werden an einem spezialisierten Arbeitsplatz erledigt, sind aber sozial nach den vermeintlich universalisierten und individualisierten Absichten des schwedischen Wohlfahrtsstaats organisiert. Auch dies hat Folgen für die Positionierung der Familie in ihrem Kontakt mit den Sozialdiensten (Abbildung 1). Dieser Artikel hat gezeigt, dass ein weitaus komplexeres Bild entsteht, wenn die Familie im Verhältnis zu den schwedischen Sozialdiensten betrachtet wird. Die Vorstellung einer entstigmatisierten Klientel, die einer Fachkraft der Sozialen Arbeit im Makrokontext eines universellen und individualisierten Wohlfahrtsstaats solidarisch begegnet, wird durch die Realitäten eines hochspezialisierten Sozialdienstes getrübt.

Einerseits waren universalisierende Tendenzen in der Behindertenhilfe und der Altenhilfe deutlich. Bei den Befragten bestand zumindest die Annahme, dass universelle Sozialdienste allen Menschen zu leisten seien, die die jeweilige Leistung benötigen. Die Ansprüche der primären Leistungsnutzenden als Konsumierende bedeuten, dass sie wählen können, wer die Leistungen erbringt, und Leistungen ablehnen können, wenn sie sie als unbefriedigend ansehen [9]. Wir stellten fest, dass auch die Familie zur Konsumentin des universellen Wohlfahrtsstaats wird, wenn sie Zugang zu ergänzenden Unterstützungsleistungen erhält. Bedürftigkeitsprüfungen und Kostenbeiträge sollen den Zugang zu solchen Leistungen nur in begrenztem Umfang einschränken. Ergänzende Leistungen sollen Familienangehörige bis zu einem gewissen Grad von Betreuungspflichten entlasten, vielleicht aber auch die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen fördern.
Auf rhetorischer Ebene haben primäre Leistungsnutzende einen Anspruch auf Leistungen, doch dieser ist gesetzlich insofern eingeschränkt, als er auf diejenigen begrenzt ist, „deren Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden kann“ (Sozialdienstgesetz, Kap. 4, Abschnitt 1 [2]) – oder durch ihre eigenen Familien. Wenn die Familie also als „Pflegeexpertin“ in die Fallbearbeitung einbezogen wird, dann geschieht dies, um die Inanspruchnahme von Leistungen durch die primär leistungsberechtigte Person zu begrenzen. Indem die Familie zurückgeholt wird, um die Grenzen des Universalismus zu verwalten, werden Altenhilfe und Behindertenhilfe refamilialisiert [44]. In gewissem Maße wird von erwachsenen Kindern erwartet, dass sie für ihre alternden Eltern sorgen. Ebenso wird von Eltern von Kindern mit Behinderung erwartet, dass sie für deren Bedürfnisse sorgen. Wo sich die Behindertenhilfe jedoch von der Altenhilfe unterscheidet, ist der Fall der erwachsenen Person mit Behinderung. Hier dominiert die Individualisierung der Leistungserbringung. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf die Unterstützung, die sie brauchen, um ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Dies hängt mit politisch-ideologischen Bemühungen zusammen, das Leben von (erwachsenen) Menschen mit Behinderung zu normalisieren. Ein anderes normatives Familienideal kommt ins Spiel, wenn es sich um ein Kind mit Behinderung handelt. Bei der Normalisierung der Eltern-Kind-Beziehung wird von den Eltern erwartet, dass sie ihren Pflichten gegenüber dem Kind mit Behinderung nachkommen, sofern das Kind ansonsten als auf einem normalen Entwicklungsniveau funktionierend gilt. Das heißt, die Fachkräfte schienen die Behinderung insofern zu normalisieren, als sie ihr im Zusammenhang mit ihren Erwartungen an die Fähigkeit der Eltern, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen, wenig soziale Bedeutung beimaßen.
In der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialhilfe und der Suchthilfe wird oder bleibt die Familie eine residuale Klientin des Wohlfahrtsstaats. Walton [45] bezeichnet Menschen mit diesen sozialen Problemen als „Residuale“, die stigmatisiert und von der Marktwirtschaft ausgeschlossen sind. Als Empfangende residualer Leistungen sind sie den lähmenden Folgen von Abhängigkeit ausgesetzt, während Fachkräfte der Sozialen Arbeit sie verwalten und von der „komfortablen Mehrheit“ abschirmen [38]. Andernorts wurde argumentiert, dass Schweden insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe eine familienbezogene Leistungsorientierung aufweist [46]. Diese Perspektive verweist auf eine familialisierte Denkweise, in der Probleme als Symptome dysfunktionaler Familien wahrgenommen werden und Interventionen darauf abzielen, Dysfunktion durch therapeutische Maßnahmen unter Einbeziehung der Familie und ihrer Mitglieder zu verringern. Doch selbst die sozialökologischen Grundlagen von BBIC können daran gehindert werden, wirklich familienweite Ansätze zu sein, da die Leistungen nun eine Kinderperspektive und das individualisierte Kind im Zentrum der Fallplanung betonen.
Die Position der Familie, die Sozialhilfe benötigt, ist etwas anders. Die Bedürftigkeitsprüfung setzt der Familie als Haushalt, in dem die Mitglieder unterschiedliche Verantwortlichkeiten füreinander haben, strenge Grenzen. Erwachsene tragen die finanzielle Verantwortung für Kinder (unter bestimmten Bedingungen bis zum Alter von 21 Jahren), und zusammenlebende Paare haben Verantwortung füreinander. Die Sozialhilfe bleibt somit sowohl stark residualisiert als auch familialisiert. Im Bereich der Suchthilfe steht die Wiedereingliederung sozial oder wirtschaftlich marginalisierter Menschen im Mittelpunkt; die Familie kann dieses Ziel entweder fördern oder ihm im Weg stehen. Daher zielen ergänzende familienorientierte Leistungen darauf ab, die Familie dabei zu unterstützen, dem Individuum zu helfen [47]. Im Unterschied zur Sozialhilfe hat die Familie nur so lange Rechte und Pflichten gegenüber der suchtkranken jungen Person, bis diese achtzehn Jahre alt wird. Dies schafft eine Diskrepanz darin, wie Fachkräfte in verschiedenen Sektoren auf die Bedarfe der Familie reagieren können, wenn es eine suchtkranke junge Person gibt.
Wenn eine Familie mit komplexen Bedarfen Unterstützung für ihre Probleme sucht, trifft sie womöglich nicht auf einen universalisierten und defamilialisierten Sozialdienst, sondern auf eine stark fragmentierte und spezialisierte Organisation mit potenziell widersprüchlichen Leistungsorientierungen. Diese Orientierungen reichen von universell bis residual und von familialisiert bis individualisiert. Die Transformationen in der Erbringung sozialer Dienste dauern an. Dennoch war es das Anliegen dieses Beitrags, zum wissenschaftlichen Diskurs über Typologien von Wohlfahrtsregimen beizutragen, indem er Überlegungen auf der Ebene der Sozialen Arbeit problematisiert, wo Wohlfahrtspolitik auf kommunale Sozialdienste und die Familie trifft.
Die von uns untersuchten Leistungssektoren sind alle von laufenden Transformationen in der Erbringung sozialer Dienste betroffen, bei denen New Public Management, zunehmende Spezialisierung und Ressourcenkürzungen einflussreiche externe Druckfaktoren auf die professionelle Autonomie der Fachkräfte der Sozialen Arbeit darstellen. Die Profession der Sozialen Arbeit kann aus unserer Studie lernen, wie ihre Konstruktionen der Klientel und ihre Beziehung zu ihr – insbesondere zu Familien mit komplexen Bedarfen – durch diese Transformationen bedingt sind. Es bedarf zudem weiterer Forschung, um die Folgen der Rollen und Funktionen, die die Klientel in dieser Landschaft der Fragmentierung, Spezialisierung und Individualisierung einnehmen kann, vollständig zu erfassen. Diese ohnehin komplexe Situation wird durch die zunehmende Vielfalt neuer Familienformen, migrierender Familien und Geflüchteter noch komplizierter. Unterschiedliche kulturelle Hintergründe und Erfahrungen von Krisen und Kriegen deuten auf einen komplexeren Katalog von Bedarfen hin, denen Fachkräfte der Sozialen Arbeit begegnen werden. In gewissem Sinne sind Fachkräfte der Sozialen Arbeit zwischen strukturellem Druck, der ihre Arbeitsbedingungen steuert, und einem Zustrom neuer Herausforderungen an ihr professionelles Wissen und ihre Praxis gefangen.
Complexe Systémique: das Wichtigste
Dieser Beitrag wird alle interessieren, die aus einer Institution heraus mit Familien arbeiten. Er zeigt, dass die Familie nie so in einen Dienst eintritt, wie sie ist: Sie wird in Einzelakten zerlegt und dann unter einer Rolle zurückgeholt, die die Organisation ihr zuweist, ohne sie zu benennen – Informantin, Hilfskraft, Nutzerin, Klientin oder Störfaktor. Aus systemischer Sicht ist das Raster wertvoll, weil es sichtbar macht, was Spezialisierung bei Familien mit mehrfachen Problemlagen bewirkt: immer mehr Kontakte, Bedarfe, die von Sektor zu Sektor weitergereicht werden, und ein familienweiter Ansatz, der unmöglich wird. Es beleuchtet auch ein klinisches Paradox: Die Soziale Arbeit denkt in ihren Leitlinien „die Familie als System“, während Einschätzungsinstrumente wie BBIC eine Abklärung pro Kind verlangen. Für die Praxis lädt es dazu ein, in jeder Phase zu fragen, welche Rolle der Familie gerade gegeben wird und wer darüber entscheidet. Die Grenzen liegen in der Beschränkung auf eine einzige schwedische Kommune und auf Material, das nur bei Fachkräften der Sozialen Arbeit erhoben wurde, ohne die Stimmen der Familien selbst. Lesenswert zusammen mit der realistischen Synthese zur Beziehung zwischen Sozialer Arbeit und Familie in Signs of Safety und der Analyse von Fällen familientherapeutischer Behandlung in öffentlichen Sozialdiensten.
Anmerkungen aus dem Original
Danksagung. Diese Arbeit wurde vom Swedish Research Council for Health, Working Life and Welfare gefördert. Die Verfassenden danken außerdem den Fachkräften der Sozialen Arbeit, die an dieser Studie teilgenommen haben.
Beiträge der Verfassenden. Ahmet Gümüscü verfasste die Fokusgruppeninterviews, führte sie durch und transkribierte sie. Er übernahm die Kodierung und die Analysen und erstellte den ersten Entwurf dieses Beitrags. Lennart Nygren unterstützte die Analyse in verschiedenen Phasen und trug zur Überarbeitung des Beitrags bei. Evelyn Khoo moderierte die Fokusgruppen mit, analysierte die Daten mit und erstellte die weiteren Überarbeitungen dieses Beitrags. Alle Verfassenden haben die Analysen gemeinsam diskutiert und zur endgültigen Fassung dieses Beitrags beigetragen.
Interessenkonflikte. Die Verfassenden erklären, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
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Inoffizielle deutsche Übersetzung von Bringing the Family Back in: On Role Assignment and Clientification in the Swedish Social Services von Ahmet Gümüscü, Lennart Nygren und Evelyn Khoo, Social Sciences, Bd. 4, Nr. 1, S. 117–133 (2015), doi: 10.3390/socsci4010117, unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzung und Satz: Complexe Systémique, Oktober 2026, mit Unterstützung künstlicher Intelligenz; das Werk wurde im Sinne der Lizenz bearbeitet. Diese Übersetzung stammt weder von den Verfassenden noch vom Verlag, die weder für ihren Inhalt noch für etwaige Fehler verantwortlich sind. Maßgeblich ist die Originalfassung.
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung des Originalartikels „Bringing the Family Back in: On Role Assignment and Clientification in the Swedish Social Services“, erschienen in Social Sciences (2015) unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzt von Complexe Systémique mit Unterstützung künstlicher Intelligenz, wie zu Beginn dieser Seite angegeben; maßgeblich ist die Originalfassung.
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Gümüscü, A., Nygren, L., und Khoo, E. (2015). Bringing the Family Back in: On Role Assignment and Clientification in the Swedish Social Services. Complexe Systémique. https://app.complexe-systemique.com/en_GB/articles/bringing-the-family-back-in-on-role-assignment-and-clientification-in-the-swedish-social (Originalwerk veröffentlicht 2015 in Social Sciences, 4(1), 117-133 (2015); 2015 erneut veröffentlicht von Social Sciences, https://www.mdpi.com/2076-0760/4/1/117)
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