Diese Fassung wurde von Complexe Systémique mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus dem Englischen übersetzt. Im Zweifelsfall ist die Originalfassung maßgeblich.
Attachment & Human Development · Kinderschutz
Was kann die Bindungstheorie Gerichten sagen, die über eine Fremdunterbringung oder über das Sorgerecht entscheiden müssen? Siebzig Fachleute der Bindungsforschung aus rund zwanzig Ländern antworten mit einer Konsenserklärung. Sie räumt mit den Missverständnissen auf, die an den Gerichten kursieren, formuliert drei einfache Prinzipien und warnt davor, Bindungsklassifikationen heranzuziehen, um über das Schicksal eines einzelnen Kindes zu entscheiden.
Inoffizielle deutsche Übersetzung von Attachment Goes to Court: Child Protection and Custody Issues von Tommie Forslund, Pehr Granqvist, Marinus H. van IJzendoorn, Avi Sagi-Schwartz, Danya Glaser, Miriam Steele, Mårten Hammarlund, Carlo Schuengel, Marian J. Bakermans-Kranenburg, Howard Steele, Phillip R. Shaver, Ulrike Lux, John Simmonds, Deborah Jacobvitz, Ashley M. Groh, Kristin Bernard, Chantal Cyr, Nancy L. Hazen, Sarah Foster, Elia Psouni, Philip A. Cowan, Carolyn Pape Cowan, Anne Rifkin-Graboi, David Wilkins, Blaise Pierrehumbert, George M. Tarabulsy, Rodrigo A. Carcamo, Zhengyan Wang, Xi Liang, Maria Kázmierczak, Paulina Pawlicka, Lilian Ayiro, Tamara Chansa, Francis Sichimba, Haatembo Mooya, Loyola McLean, Manuela Verissimo, Sonia Gojman-de-Millán, Marlene M. Moretti, Fabien Bacro, Mikko J. Peltola, Megan Galbally, Kiyomi Kondo-Ikemura, Kazuko Y. Behrens, Stephen Scott, Andrés Fresno Rodriguez, Rosario Spencer, Germán Posada, Rosalinda Cassibba, Neus Barrantes-Vidal, Jesus Palacios, Lavinia Barone, Sheri Madigan, Karen Mason-Jones, Sophie Reijman, Femmie Juffer, R. Pasco Fearon, Annie Bernier, Dante Cicchetti, Glenn I. Roisman, Jude Cassidy, Heinz Kindler, Peter Zimmerman, Ruth Feldman, Gottfried Spangler, Charles H. Zeanah, Mary Dozier, Jay Belsky, Michael E. Lamb und Robbie Duschinsky, erschienen in Attachment & Human Development (Taylor & Francis) (2022), doi: 10.1080/14616734.2020.1840762, unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzt von Complexe Systémique im Oktober 2026 mit Unterstützung künstlicher Intelligenz: Der Originaltext wurde ins Deutsche übersetzt und neu gesetzt, was eine Bearbeitung des Werks im Sinne der Lizenz darstellt. Fußnoten, Erklärung zu Interessenkonflikten, Danksagung und Angaben zur Finanzierung sind in den Anmerkungen zusammengefasst. Diese Übersetzung stammt weder von den Verfassenden noch vom Verlag, die weder für ihren Inhalt noch für etwaige Fehler verantwortlich sind. Maßgeblich ist die Originalfassung.
Aus bindungstheoretischer Sicht ist es ein Fehler, affektive Bindungen aus Sorge um eine „unsichere Bindung“ zu zerreißen.
Tommie Forslund, Pehr Granqvist, Marinus H. van IJzendoorn et al.
Zusammenfassung
Bindungstheorie und Bindungsforschung werden in vielen Anwendungsfeldern herangezogen, auch an Familiengerichten, doch Missverständnisse sind weit verbreitet und führen mitunter zu Fehlanwendungen. Ziel dieser Konsenserklärung ist es daher, das Verständnis zu verbessern, Fehlinformationen entgegenzuwirken und die Nutzung der Bindungstheorie durch Familiengerichte in eine unterstützende, evidenzbasierte Richtung zu lenken, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen im Kinderschutz und zum Sorgerecht. Der Artikel ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil befassen wir uns mit Problemen bei der Nutzung von Bindungstheorie und Bindungsforschung an Familiengerichten und erörtern die Gründe für diese Probleme. Dazu untersuchen wir die Anwendung der Bindungstheorie durch Familiengerichte im gegenwärtigen Kontext des Kindeswohlprinzips, erörtern Missverständnisse über die Bindungstheorie und benennen Faktoren, die eine zutreffende Umsetzung behindert haben. Im zweiten Teil geben wir Empfehlungen für die Anwendung von Bindungstheorie und Bindungsforschung. Dazu formulieren wir drei Bindungsprinzipien: das Bedürfnis des Kindes nach vertrauten, nicht misshandelnden Bezugspersonen; den Wert der Kontinuität einer hinreichend guten Fürsorge; und den Nutzen von Netzwerken aus Bindungsbeziehungen. Außerdem erörtern wir, inwieweit Erhebungen der Bindungsqualität und des Fürsorgeverhaltens geeignet sind, Entscheidungen von Familiengerichten zu fundieren. Wir kommen zu dem Schluss, dass Erhebungen des Verhaltens der Bezugspersonen im Mittelpunkt stehen sollten. Zwar besteht unter uns kein Konsens darüber, ob Erhebungen der Bindungsqualität zur Fundierung von Sorgerechts- und Kinderschutzentscheidungen herangezogen werden sollten, doch eignen sich solche Erhebungen derzeit am besten dazu, unterstützende Interventionen gezielt auszurichten und zu steuern. Abschließend geben wir Hinweise zur Ausrichtung künftiger interdisziplinärer Forschungszusammenarbeit.
Bindungstheorie und Bindungsforschung sind von großem praktischem Nutzen für alle, denen das Wohlergehen von Kindern, die Fürsorge und das Funktionieren von Familien am Herzen liegen. Das zeigt sich seit Bowlbys frühen Arbeiten über die schädlichen Auswirkungen einschneidender Trennungen zwischen Kind und Bezugsperson, die zu Veränderungen der Krankenhauspraxis beitrugen und Kindern einen besseren Zugang zu ihren Eltern ermöglichten, wenn sie sie am dringendsten brauchten (Bowlby et al., 1952). Zudem ist seit Langem belegt, dass die Feinfühligkeit der Bezugsperson ein wichtiger Prädiktor für die Bindungsqualität von Kindern ist (Ainsworth et al., 1978; De Wolff & van IJzendoorn, 1997), und zwar in vielen Kulturen (Posada et al., 2016). Die Bindungsqualität von Kindern wiederum wurde wiederholt mit der Entwicklung des Kindes in Verbindung gebracht (Groh et al., 2017a; Vaughn et al., 2019). Schließlich hat die Bindungstheorie und -forschung eine Reihe evidenzbasierter Interventionen zur Fürsorge hervorgebracht, die Kindern und ihren Bezugspersonen nützen (Steele & Steele, 2017). Bindungstheorie und Bindungsforschung sind folglich sehr einflussreich geworden und werden derzeit in vielen Anwendungsfeldern in die Praxis umgesetzt, auch bei Begutachtungen und Entscheidungen von Familiengerichten1 (Alexius & Hollander, 2014; Crittenden & Baim, 2017). Fehlinformationen über Bindungstheorie und Bindungsforschung sind jedoch weit verbreitet und führen mitunter zu Fehlanwendungen mit potenziell schwerwiegenden negativen Folgen (zur Diskussion siehe Granqvist et al., 2017; Kelly & Lamb, 2000; Nielsen, 2014).
Schlüsselwörter: Bindungstheorie; Kindeswohl; Sorgerecht; Kinderschutz; Familiengericht; Konsenserklärung
Unser Ziel mit dieser Konsenserklärung ist es daher, Fehlinformationen entgegenzuwirken und dazu beizutragen, die Anwendung der Bindungstheorie durch Familiengerichte in Fragen des Kinderschutzes und bei Sorgerechtsentscheidungen in eine unterstützende, evidenzbasierte Richtung zu lenken. Es gibt bereits verschiedene Arbeiten, die auf der Grundlage von Bindungstheorie und Bindungsforschung Orientierung für die gerichtliche Praxis bieten (z. B. Byrne et al., 2005; Smith et al., 2012a), doch wurden Randmeinungen mitunter so dargestellt, als spiegelten sie eine Konsensposition wider (z. B. Hacker & Halperin Kaddari, 2013; Schore & McIntosh, 2011). Als Forschende und Praktizierende, die sich seit Langem mit der Bindungstheorie befassen und sie anwenden, wollen wir eine abgewogene Konsensposition vorlegen, die sich auf die Gesamtheit der Bindungsforschung stützt. Wir behandeln sowohl den Kinderschutz als auch das Sorgerecht, weil es trotz wichtiger Unterschiede hinsichtlich der aus bindungstheoretischer Sicht berührten Grundprinzipien genügend Gemeinsamkeiten gibt, um beide gemeinsam zu betrachten. Der Artikel besteht aus zwei Teilen.
Teil I, der drei Hauptabschnitte umfasst, befasst sich mit Problemen bei der Nutzung von Bindungstheorie und Bindungsforschung an Familiengerichten.
Teil II, der ebenfalls drei Hauptabschnitte umfasst, gibt Empfehlungen für die Anwendung von Bindungstheorie und Bindungsforschung an Familiengerichten.
Obwohl unter uns zu den meisten dieser Themen Konsens besteht, gibt es in einigen Fragen Meinungsverschiedenheiten. Solche Meinungsverschiedenheiten können für die Wissenschaft und ihre Anwendung ein Gewinn sein; eine Vielfalt der Perspektiven kann die Entwicklung immer validerer Theorien, Forschung und Anwendungen vorantreiben. Wir legen sorgfältig dar, wo wir unterschiedlicher Meinung sind und wo weitere Forschung daher von besonderer Bedeutung sein kann. Durchgängig bringen wir unsere Überlegungen im Geist der Wertschätzung für die anspruchsvolle Arbeit der familiengerichtlichen Praxis ein und in der Hoffnung, zu weiterem Dialog und gegenseitigem Lernen beizutragen.
Bevor John Bowlby seine grundlegende Bindungstheorie vorstellte, eröffnete er seine klassische Trilogie (1969/1982, 1973, 1980) mit der Überschrift „Zu erklärende Beobachtungen“ (S. 24). In ähnlicher Weise ist Teil I dieser Konsenserklärung unseren Beobachtungen zu Problemen bei der Anwendung von Bindungstheorie und Bindungsforschung im familiengerichtlichen Kontext gewidmet. Um diese Beobachtungen zu erklären, gehen wir darauf ein, wie das Kindeswohlprinzip die Bindungstheorie in seinen Dienst genommen hat. Wir beleuchten die daraus entstandenen verbreiteten Missverständnisse und erörtern spezifischere Faktoren, die zu diesen Missverständnissen beigetragen haben könnten.
Das Kindeswohlprinzip ist bei familiengerichtlichen Entscheidungen zum Kinderschutz und zum Sorgerecht allgegenwärtig geworden. Seine weite Formulierung hat jedoch einen Bedarf an spezifischerer Bedeutung geschaffen, die der gerichtlichen Praxis Orientierung geben kann. Wir erörtern, wie die Abhängigkeit dieses Prinzips von psychologischer Theorie und Forschung dazu beigetragen hat, Bindungstheorie und Bindungsforschung in den gerichtlichen Kontext hineinzuziehen.
Im 20. Jahrhundert entwickelte sich ein kindzentrierter Ansatz in Erziehung und Elternschaft. Seitdem gilt die Kindheit weithin als in sich wertvoll: Man geht davon aus, dass Kinder liebevolle Fürsorge brauchen, um sich günstig zu entwickeln, und betont die Verantwortung der Eltern, sich um die Bedürfnisse der Kinder zu kümmern (Kohm, 2007). In den vergangenen anderthalb Jahrhunderten entstand zudem allmählich das Kindeswohlprinzip („best interest of the child“), das zunächst in den Vereinigten Staaten entwickelt wurde, heute aber gewöhnlich mit Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC; UN General Assembly, 1989) verbunden wird. Die UN-Kinderrechtskonvention bestimmt: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“ (Artikel 3, Absatz 1). Auf dieses Prinzip wird bei Entscheidungen im Kinderschutz und zum Sorgerecht häufig verwiesen. Es war wichtig, um der Missachtung der Rechte und Sichtweisen von Kindern entgegenzuwirken, bevorzugt für sich genommen keinen Elternteil aufgrund des Geschlechts und steht im Einklang mit einer Bewegung hin zu richterlichem Ermessen, das Gerichten die Freiheit gibt abzuwägen, was dem Wohl des jeweiligen Kindes am besten dient (Schneider, 1991).
Die weite Formulierung des Prinzips führt jedoch zu einem Bedarf an spezifischerer Bedeutung in der gerichtlichen Praxis. Insbesondere scheint das Prinzip Darstellungen optimaler und angemessener Erziehungspraktiken und der kindlichen Entwicklung zu erfordern, sowohl allgemein als auch im Einzelfall. Folglich hat das Prinzip zu einem Bedarf an begutachtenden Fachleuten und Sachverständigen mit Wissen über Fürsorge und kindliche Entwicklung beigetragen (Mnookin, 1975) sowie zu der Forderung, die Erwägungen auf Entwicklungstheorien mit hohem wissenschaftlichem Ansehen zu stützen.
Doch das Sammeln und Interpretieren wissenschaftlicher Evidenz hat sich in diesem Kontext als schwierig erwiesen. Obwohl Leitlinien guter Praxis empirisch fundierte Methoden und Verfahren gefordert haben, fehlt vielen Instrumenten ausreichende Validität (Emery et al., 2005). Auch die Interpretation von Evidenz ist an sich kompliziert. Mitunter treffen Fachkräfte der psychischen Gesundheit Vorhersagen, die sich durch sozialwissenschaftliche Forschung nicht rechtfertigen lassen, und Richterinnen und Richter schenken diesen Aussagen womöglich unangebrachtes Vertrauen (Scott & Emery, 2014). Tatsächlich kann es für die Richterschaft schwierig sein, die wissenschaftliche Qualität psychologischer Methoden zu beurteilen, und Gerichte lassen mitunter Beweismittel von geringem oder unbekanntem wissenschaftlichem Wert zu (Neal et al., 2019). Eine große Herausforderung im Umgang mit wissenschaftlichen Daten ergibt sich zudem aus den gegensätzlichen Bestrebungen von Wissenschaft und Gerichten: Während die Wissenschaft verallgemeinert (meist vom Einzelfall zu allgemeinen Prinzipien), individualisiert das Gericht (mitunter von allgemeinen Prinzipien zurück zum Einzelfall). Ein häufiges Problem der gerichtlichen Praxis betrifft daher die Gefahr ungültiger Schlussfolgerungen für Einzelfälle auf der Grundlage von Trends und Mittelwerten aus Forschung auf Gruppenebene (Faigman et al., 2016).
Das Wohl des Kindes zu bestimmen, ist auch in der Praxis sehr schwierig, weil man die vielen Faktoren abwägen muss, die die Entwicklung von Kindern beeinflussen können, und dabei zugleich ihre voraussichtliche künftige Entwicklung im Blick behalten muss (Salter, 2012). So sollten Begutachtungen Faktoren einbeziehen, die die körperliche, kognitive und sozioemotionale Entwicklung des Kindes beeinflussen, wobei die Möglichkeit einer Schädigung andere Faktoren überwiegt. Die Fähigkeit der Bezugspersonen, ihr Kind zu schützen und zu versorgen, ist für eine gesunde kindliche Entwicklung selbstverständlich wichtig. Fürsorge umfasst jedoch eine Vielzahl von Bereichen, und verschiedene Bereiche können für verschiedene Aspekte der kindlichen Entwicklung unterschiedlich wichtig sein. Zudem lassen sich Fürsorgefaktoren mitunter nur schwer objektiv erfassen, sie können sich im Laufe der Zeit verändern (z. B. durch vorübergehende Auswirkungen psychischer Probleme, Drogen- und Alkoholmissbrauch und umweltbedingte Belastungen), und ihre langfristigen Folgen für die künftige Entwicklung des Kindes sind oft ungewiss. Daher wurde argumentiert, das Wohl des Kindes sei womöglich unbestimmbar (Mnookin, 2014) und das Prinzip werde uneinheitlich angewandt (Emery et al., 2005; Font & Gershoff, 2020). Außerdem können Fachleute an Familiengerichten die Entwicklungen in Theorie und Forschung zur kindlichen Entwicklung womöglich nicht verfolgen, sodass Entscheidungen zur Förderung des Kindeswohls stärker von persönlichen Meinungen sowie historischen und kulturellen Kräften beeinflusst werden können als von einem aktuellen Verständnis der wissenschaftlichen Evidenzbasis (Kelly & Lamb, 2000).
Das Kindeswohlprinzip hat zu häufigen Verweisen auf Bindungstheorie und Bindungsforschung geführt sowie zu Versuchen, die Bindungsqualität zu erheben, um Entscheidungen im Kinderschutz und zum Sorgerecht zu fundieren (Aitani, 2015; Crittenden & Baim, 2017; Gauthier et al., 2004). Das Interesse an Bindungstheorie und Bindungsforschung dürfte zum Teil auf die Betonung des Rechts des Kindes auf eine Familie und der Bedeutung der Familie in der UN-Kinderrechtskonvention zurückgehen, die auf die zentrale Rolle der Eltern-Kind-Beziehungen verweisen. Die Beschäftigung mit Bindung dürfte zum Teil auch aus Versuchen herrühren, das Kindeswohlprinzip zu operationalisieren, die in vielen Ländern die Bedeutung der Interaktionen und Beziehungen zwischen Kind und Bezugsperson hervorgehoben haben (für einen Überblick siehe Skivenes & Sørsdal, 2018). So nennt der U.S. Marriage and Divorce Act die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern als einen von fünf Faktoren, auf deren Grundlage das Wohl eines Kindes beurteilt wird (Raub et al., 2013). In der Regel wird jedoch nicht festgelegt, welche Aspekte der Interaktionen und Beziehungen zwischen Kind und Bezugsperson am wichtigsten sind oder wie sie zu erheben sind (Harmer & Goodman-Delhauntry, 2014). Bindung kann daher in diesem Kontext als besonders relevant erscheinen, weil sie die gesamte Beziehung zwischen Kind und Bezugsperson oder deren wichtigste sozioemotionale Aspekte abzubilden scheint.
Der Fokus auf die Beziehungen zwischen Kind und Bezugsperson im Allgemeinen und auf die Bindungstheorie im Besonderen dürfte auf die angenommene Bedeutung eines „psychologischen Elternteils“ zurückgehen (z. B. derjenigen Person, die dem Kind hauptsächlich Sicherheit und Schutz bietet) und auf die Beziehung zwischen dem Kind und dieser Bezugsperson – eine Vorstellung, die parallel zur Einführung des Kindeswohldiskurses aufkam (für eine frühe Diskussion siehe Goldstein et al., 1973). Aus dieser Perspektive wurde gefolgert, dass die Hauptbezugsperson gegenüber anderen Beziehungen Vorrang haben sollte, und einige US-Bundesstaaten haben sogar vorgeschrieben, den psychologischen Elternteil bei Kindeswohlentscheidungen anzuerkennen (Jacobs, 1997).2 Die frühe Bindungsforschung untersuchte Bindung typischerweise nur in Bezug auf den Elternteil, der zu Hause blieb, meist die Mutter, und dies ließ die Bindungstheorie wahrscheinlich mit der Idee eines einzigen psychologischen Elternteils im Einklang erscheinen. Die Ausrichtung der späteren Bindungsforschung könnte diesen Eindruck verstärkt haben: Die überwiegende Mehrheit der Studien konzentrierte sich auf Mütter, und Väter wurden bis heute nicht ausreichend einbezogen (Cowan & Cowan, 2019; Lux & Walper, 2019).
Ein weiterer wahrscheinlicher Grund für den Aufstieg der Bindungstheorie an den Familiengerichten besteht darin, dass die Theorie – die die Feinfühligkeit der Bezugsperson mit der Bindungsqualität des Kindes (Fearon & Belsky, 2016; Lucassen et al., 2011) und die Bindungsqualität des Kindes mit seiner späteren Entwicklung verknüpft (Groh et al., 2017a) – eine solide empirische Grundlage zur Verankerung von Kindeswohlerwägungen zu bieten schien. Insgesamt hat die Bindungstheorie eindeutig Forschung hervorgebracht, die für die Unterstützung von Kindern und ihren Bezugspersonen höchst relevant sein kann (Steele & Steele, 2017). Da das Kindeswohl das Kriterium für Kinderschutz- und Sorgerechtsentscheidungen ist (Raub et al., 2013) und Entscheidungen empirisch fundiert sein und die Beziehungen zwischen Kind und Bezugsperson berücksichtigen sollen, erschienen Bindungstheorie und Bindungsforschung verständlicherweise als relevant, um den Anforderungen des Kindeswohlprinzips gerecht zu werden.
Eine zutreffende Umsetzung der Bindungstheorie und von Bindungserhebungen in diesem Kontext wurde jedoch durch eine Vielzahl von Faktoren behindert. Erstens sind in verschiedenen Kontexten, auch an Familiengerichten, sehr viele Fehlinformationen über Bindung im Umlauf. Dazu gehören Fehlinformationen über grundlegende Fragen wie die, was Bindung ist, welcher Art die mehrfachen Bindungsbeziehungen von Kindern sind und was sich – auf der Ebene eines einzelnen Kindes – aus Erhebungen der Bindungsqualität ableiten lässt (Granqvist et al., 2017). In manchen Fällen führte dies dazu, dass Fachleute an Gerichten die Relevanz von Bindung uninformiert abtaten. So stellte der High Court für England und Wales kürzlich fest, Bindung sei lediglich eine Feststellung des Offensichtlichen und beruhe auf einer unhaltbaren zentralen Prämisse, und erklärte ein Gutachten, das sich auf Bindungskonzepte berief, als Sachverständigenbeweis für unzulässig (GM v. Carmarthenshire County Council, 2018). In anderen Fällen wurden Bindungsideen und -instrumente übermäßig eingesetzt, in einer Praxis, die sich von der Evidenz gelöst hatte (zur Diskussion siehe White et al., 2019).
Die Übertragung von Forschung in die Praxis setzt ein zutreffendes Verständnis von Konzepten und Forschungsergebnissen voraus. In Bezug auf die Bindungsforschung gibt es jedoch eine Reihe verbreiteter Missverständnisse, die eine zutreffende Übertragung in die familiengerichtliche Praxis behindert haben. Die wichtigsten dieser Missverständnisse betreffen unseres Erachtens: 1) das Wesen der Bindung, 2) das Zusammenspiel mehrerer Bindungsbeziehungen und 3) die praktischen Implikationen von Klassifikationen der Bindungsqualität.
Über das Wesen der Bindung gibt es weit verbreitete Missverständnisse, darunter die Annahmen, Kinder seien von Geburt an gebunden; Bindung sei gleichbedeutend mit Bindungsqualität; einzelne Verhaltensweisen ließen auf die Bindungsqualität schließen; und Bindungsqualität sei gleichbedeutend mit Beziehungsqualität, mit der Feinfühligkeit der Bezugsperson oder mit der „Stärke“ der Bindung.
Bindung ist nicht dasselbe wie Bindungsqualität, doch werden diese Begriffe oft vermengt. Bindung bezeichnet ein affektives Band, bei dem ein Individuum motiviert ist, die Nähe bestimmter vertrauter Personen zu suchen und aufrechtzuerhalten und bei ihnen Trost zu finden (Bowlby, 1969/1982). Kinder kommen mit der Veranlagung zur Welt, diese Motivation gegenüber bedeutsamen anderen („Bindungsfiguren“) zu entwickeln, die hinreichend anwesend und responsiv waren. Bei Kindern sind diese Personen in der Regel ihre Bezugspersonen. Die Motivation wird als von einem Bindungsverhaltenssystem gesteuert verstanden. Dieses System strebt danach, ein gewisses Maß an Nähe zwischen Kind und Bindungsfiguren aufrechtzuerhalten, wobei sich der Sollwert für das gewünschte Maß dynamisch in Reaktion auf innere und äußere Signale verändert. Die Motivation, die Nähe zu vergrößern, wird aktiviert, wenn eine Person durch innere Signale (z. B. Schmerz, Krankheit) und/oder äußere Signale (z. B. angstauslösende Reize, Trennung) alarmiert wird, und äußert sich in der Tendenz, die Verfügbarkeit einer Bindungsfigur zu suchen. Ist das Bindungssystem stark aktiviert, wird in der Regel eine Form von Körperkontakt mit einer Bindungsfigur gesucht, besonders von Säuglingen, wobei dieser Kontakt später in der Entwicklung auch auf nicht körperlichem Weg hergestellt werden kann. Zu den wichtigsten Bedingungen für die Deaktivierung des Bindungssystems gehört die Wahrnehmung, dass eine Bindungsfigur erreichbar und responsiv ist – dass sie einen sicheren Hafen bieten kann, wenn der Säugling alarmiert ist. Bezugspersonen, die regelmäßig mit dem Säugling interagiert und ihn beschützt haben, wenn er alarmiert war, werden vom Säugling in der Regel als jemand repräsentiert, an den er sich in der Not wenden kann (d. h. als sicherer Hafen). Wichtig ist, dass selbst die feinfühligsten und responsivsten Bezugspersonen sich zwangsläufig von Zeit zu Zeit „ausklinken“ – um ins Bad zu gehen, Tee zu kochen oder die Betreuung sogar vorübergehend einer anderen vertrauenswürdigen, dem Säugling bekannten Person zu überlassen, während sie sich um andere Dinge kümmern. Dass eine Bezugsperson einen sicheren Hafen bietet, setzt also nicht voraus, dass diese Person für den Säugling ständig körperlich oder auch nur psychisch erreichbar ist, oder dass das Kind sicher an diese Bezugsperson gebunden ist. Umgekehrt bedeutet körperliche Anwesenheit nicht zwingend, dass eine Bezugsperson emotional verfügbar ist.
In der Bindungsforschung mit kleinen Kindern wird in der Regel durch Beobachtung erfasst, ob sich eine Bindungsbeziehung entwickelt hat, nämlich ob die Kinder Selektivität zeigen, indem sie ihre Signale gezielt an ihre Bezugspersonen richten, insbesondere wenn sie alarmiert sind.
Weitere Hinweise darauf, dass sich eine Bindungsbeziehung gebildet hat, sind der Protest des Kindes gegen unfreiwillige Trennungen von der Bezugsperson, oft verbunden mit der Entwicklung von Fremdenscheu (Bowlby, 1969/1982).
Bindungsqualität hingegen bezeichnet Unterschiede in den Erwartungen von Kindern hinsichtlich der Verfügbarkeit (Erreichbarkeit und Responsivität) ihrer Bindungsfigur in Zeiten der Not (Ainsworth et al., 1978). Bindungsqualität setzt voraus, dass Kinder überhaupt eine Bindungsbeziehung entwickelt haben, und die Qualität der Bindung zeigt sich darin, wie die Motivation des Kindes, die Verfügbarkeit seiner Bezugsperson zu suchen und aufrechtzuerhalten, in der Beziehung zum Ausdruck kommt. Fast alle Kinder bilden mindestens eine Bindungsbeziehung, und die meisten bilden mehrere Bindungsbeziehungen (Posada et al., 2013); was sich unterscheidet, ist die Qualität dieser Bindungsbeziehungen. In der Bindungsforschung erfassen geschulte und zertifizierte Kodierende die Bindungsqualität durch standardisierte Beobachtungen der relativen Fähigkeit von Kindern, ihre Bezugsperson als sicheren Hafen zu nutzen, an den sie sich zum Schutz wenden können, und als sichere Basis, von der aus sie die Umgebung erkunden können. Auf sichere Bindungsbeziehungen weist Verhalten hin, das nahelegt, dass ein Kind erwartet, dass die Bindungsfigur in Zeiten der Not verfügbar ist, auf unsichere Bindung Verhalten, das die Erwartung einer relativen Nichtverfügbarkeit nahelegt.
Die Bindungsqualität von Kindern wird oft als Spiegelbild der „Feinfühligkeit“ ihrer Bezugsperson betrachtet, also der Fähigkeit, die Signale von Kindern wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und prompt und angemessen darauf zu reagieren (Ainsworth et al., 1974). Diese Wahrnehmung wurde wahrscheinlich durch Theorie und Forschung verstärkt, die den Zusammenhang zwischen der Feinfühligkeit der Bezugsperson und der Bindungsqualität des Kindes betonen (Ainsworth et al., 1978). Tatsächlich wurde dieser Zusammenhang in vielen Studien aus zahlreichen Ländern und Kulturen repliziert, und metaanalytische Forschung hat gezeigt, dass eine sichere Bindung des Kindes sowohl bei Müttern (r = .24 [d = .49]; De Wolff & van IJzendoorn, 1997) als auch bei Vätern (r = .12; Lucassen et al., 2011) mit feinfühligerem Fürsorgeverhalten einhergeht. Zudem hat sich gezeigt, dass die Bindung des Kindes veränderbar ist, von unsicher zu sicher, und zwar durch Interventionen, die die Feinfühligkeit der Bezugsperson steigern (Bakermans-Kranenburg et al., 2003). Doch obwohl der Zusammenhang zwischen der Feinfühligkeit der Bezugsperson und der Bindung des Kindes signifikant und beachtlich ist, ist er klein bis mittelgroß, und man sollte vorsichtig sein, aus der Bindungsqualität von Kindern auf die Feinfühligkeit der Bezugsperson zu schließen. Zugegeben, verschiedene Faktoren können den Messfehler in der Forschung vergrößern und dadurch Zusammenhänge abschwächen (z. B. sehr kurze Beobachtungen der Feinfühligkeit der Bezugsperson). Dennoch können über die Feinfühligkeit hinaus auch andere Fürsorgeverhaltensweisen für die Bindungsqualität des Kindes wichtig sein. So können etwa umfassendere Kontextfaktoren und biologisch fundierte Dispositionen von Kindern deren Empfänglichkeit für Fürsorge mitprägen (Belsky et al., 2007). Der geringere Zusammenhang bei Vätern spiegelt wahrscheinlich zum Teil wider, dass sie in den bisher untersuchten Stichproben im Durchschnitt vergleichsweise weniger Zeit mit Säuglingen verbringen. Und während Kinder mit ihren Vätern ebenso wie mit ihren Müttern sichere Bindungsbeziehungen entwickeln können, wird angenommen, dass andere Faktoren die Entwicklung von Bindungssicherheit gegenüber Vätern fördern (Grossmann et al., 2008; Zimmerman, 2017). Vermutlich infolge unterschiedlicher Geschlechternormen sind Maße der Feinfühligkeit und der Funktion als sicherer Hafen bei Vätern im Durchschnitt womöglich weniger aussagekräftig als bei Müttern, während Maße der Funktion als sichere Basis für die Bindungssicherheit gegenüber Vätern vergleichsweise wichtiger sein dürften.
Manche haben argumentiert (z. B. Shemmings, 2018), der Begriff „Bindung“ könne mystifizierend wirken, und Fachleute an Gerichten sollten ihn in ihren Akten und Berichten durch das Wort „Beziehung“ ersetzen. Der Begriff Beziehung ist an sich nützlich, da Beziehungen vielfältige Interaktionsbereiche und Qualitäten umfassen und Familiengerichte einen umfassenden Blick auf die Qualität der Fürsorge anstreben sollten. „Beziehung“ als Ersatz für „Bindung“ zu verwenden, birgt jedoch ernsthafte Risiken. Vor allem droht es die irrige Annahme zu befeuern, Beziehungsqualität und Bindungsqualität seien gleichwertige Begriffe. Die Bindungsqualität ist ein wichtiger Aspekt der Beziehungen für Kinder, doch wir mahnen, viele andere wichtige Aspekte von Beziehungen anzuerkennen, etwa grundlegende körperliche Versorgung, Spiel, Beaufsichtigung, Lehren/Lernen, das Setzen von Verhaltensmaßstäben, Disziplinierung und instrumentelle Unterstützung (Zeanah et al., 2000). Bindungsqualität sollte daher nicht mit der Beziehungsqualität insgesamt gleichgesetzt werden.
Mitunter wurde vorschnell angenommen, Kinder seien unsicher gebunden, wenn sie in Gegenwart ihrer Bezugsperson weinen oder wenn sie nicht weinen (Bullens, 2003). Die Bindungsqualität lässt sich jedoch nicht an einzelnen Verhaltensweisen wie Weinen ablesen. Erstens hängt es davon ab, ob Kinder alarmiert wurden oder nicht, ob sie Bindungsverhalten wie Weinen zeigen. Zweitens können Kinder je nach situativen Gegebenheiten in verschiedenen Situationen unterschiedliche Verhaltensweisen einsetzen, um die Verfügbarkeit der Bezugsperson zu suchen. So kann ein sicher gebundenes Kind, das einem bedrohlichen Geräusch ausgesetzt ist, weinen, um die Nähe zu seiner Bezugsperson zu vergrößern, wenn es in einem Hochstuhl sitzt, sich aber der Bezugsperson nähern, um Trost zu erhalten (mit oder ohne Weinen), wenn es sich frei bewegen kann. Zudem kann ein einzelnes Verhalten wie Weinen neben der Bindung auch von anderen Faktoren abhängen. So hängt es etwa mit individuellen Temperamentsunterschieden zusammen, ob Kinder in Stress geraten oder nicht (d. h. biologisch fundierten individuellen Unterschieden in Reaktivität und Regulation; Belsky & Rovine, 1987; Groh et al., 2017b). Bei der Erhebung der Bindungsqualität wird daher sorgfältig untersucht, wie verschiedene Verhaltensweisen im Dienste der Nutzung der Bezugsperson als sicherer Hafen und sichere Basis zusammenhängen, unter gebührender Berücksichtigung des Kontexts dieser Verhaltensweisen (Ainsworth et al., 1978).
Kinder kommen mit der Fähigkeit zu fürsorgesuchendem Verhalten und mit der Veranlagung zur Welt, Bindungsbeziehungen einzugehen. Bindungsbeziehungen bauen sich jedoch im Laufe der Zeit durch wiederholte Interaktionen mit Bezugspersonen auf und hängen von der Gelegenheit ab, Erwartungen hinsichtlich der Erreichbarkeit und Responsivität der Bindungsfigur zu entwickeln. Tatsächlich lassen sich Bindungsbeziehungen typischerweise erst ab dem letzten Viertel des ersten Lebensjahres beobachten. Davor ist es zweifellos möglich, Aspekte der Fürsorge zu erheben, etwa die Feinfühligkeit der Fürsorge (Pederson & Moran, 1995). Es ist derzeit jedoch nicht ratsam, die Bindungsqualität von Kindern vor einem Alter von etwa einem Jahr zu erheben.
Unsichere Bindung wird mitunter fälschlich als „schwache“ Bindung beschrieben (zur Diskussion siehe Schofield & Walsh, 2010). Menschenkinder sind sehr verletzlich und lange auf die Unterstützung ihrer Bezugsperson angewiesen, und die Fähigkeit, Bindungsbeziehungen zu entwickeln, scheint beim Menschen universell zu sein (Bowlby, 1969/1982; Mesman et al., 2016). Tatsächlich entwickeln Kinder Bindungsbeziehungen selbst dann, wenn ihre Bezugspersonen zurückweisend, unbeständig feinfühlig oder misshandelnd sind (Simpson & Belsky, 2016). Zudem gelten manche Arten von Bindungsbeziehungen zwar als „unsicher“, werden aber dennoch als adaptive Strategien von Kindern betrachtet, die die potenzielle Verfügbarkeit einer Bezugsperson maximieren können (Main, 1990). Außerdem bedeutet eine unsichere Bindungsbeziehung nicht, dass die Bezugsperson für das Kind nie ein sicherer Hafen ist.
Aus diesen Gründen ist es irreführend, von starker oder schwacher Bindung zu sprechen, als sei dies gleichbedeutend mit sicherer und unsicherer Bindung. Tatsächlich zeigen manche Kinder aus unsicheren Bindungsbeziehungen starke Versuche, eine vertraute Bezugsperson aufzusuchen, vermischt mit Ärger auf diese Bezugsperson. Zudem unternehmen manche Kinder aus sicheren Bindungsbeziehungen selbst bei mäßiger Alarmierung kaum Versuche, ihre Bezugsperson aufzusuchen, weil sie auf deren Verfügbarkeit vertrauen. Die Begriffe „stark“ und „schwach“ werden daher von Bindungsforschenden im Allgemeinen nicht verwendet, und niemals in Bezug auf Kinder, die genügend Zeit und Interaktion mit einer Bezugsperson hatten, um eine Bindung zu entwickeln. Das Fehlen einer Bindung an Bezugspersonen ist äußerst selten und wird typischerweise nur bei Kindern beobachtet, die nicht genügend Zeit hatten, Bindungsbeziehungen zu entwickeln (z. B. aufgrund einer kürzlichen Unterbringung in einem neuen Betreuungsarrangement wie einer Pflegefamilie), oder bei den sehr wenigen Kindern, die nicht genügend Gelegenheit hatten, irgendeine Bezugsperson als vertraut zu erkennen (z. B. aufgrund einer Heimerziehung; Zeanah et al., 2005).
In diesem Abschnitt erörtern wir Missverständnisse über die Bedeutung der Entwicklung einer Bindung an eine bestimmte Bezugsperson („den psychologischen Elternteil“) statt an mehr als eine. Wir gehen darauf ein, wie sich Missverständnisse in dieser Frage nach einer Scheidung der Eltern geäußert haben und dabei möglicherweise sowohl (1) Sorgerechtsentscheidungen als auch (2) Übernachtungsregelungen beeinflusst haben. Wir vertreten die Auffassung, dass Gerichte, um in diesen Fragen zu legitimen Entscheidungen zu gelangen, den Entwicklungskontext des jeweiligen Kindes berücksichtigen müssen.
Häufig wird angenommen, dass eine Bindungsbeziehung zu einer Person auf Kosten anderer Bindungsbeziehungen geht und dass Kindeswohlentscheidungen die Wahrscheinlichkeit einer sicheren Bindung an eine „primäre Bezugsperson“ maximieren sollten. So wurden Sorgerechtsentscheidungen etwa als „Abwägung des Nutzens einer sicheren Bindung an einen Elternteil gegen den Nutzen der Bildung von Bindungen an beide Eltern“ beschrieben (Tornello et al., 2013, S. 871). Kinder können jedoch gleichzeitig sichere Bindungsbeziehungen zu mehreren Bezugspersonen entwickeln und aufrechterhalten, wenn sie genügend Zeit miteinander verbringen und die Bezugspersonen so reagieren, dass sie dem Kind in Zeiten der Not einen sicheren Hafen bieten (Kelly & Lamb, 2000). Zwar wissen wir derzeit nicht, wie viel Zeit für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von Bindungsbeziehungen nötig ist, doch Entscheidungen, einen Elternteil kategorisch zu bevorzugen, können die Möglichkeiten von Kindern beeinträchtigen, Bindungen an andere Bezugspersonen zu bilden und zu bewahren.
Bemerkenswert ist, dass wenig Kontakt zwischen kleinen Kindern und ihren nicht sorgeberechtigten Bezugspersonen (typischerweise Vätern) auch künftig wenig oder keinen Kontakt vorhersagt (Cheadle et al., 2010), während ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht mit geteilter Betreuung (Wechselmodell) mit beständigeren Beziehungen zum nicht im Haushalt lebenden Elternteil einhergeht (Steinbach, 2019). Wie Steinbach (2019) jedoch anmerkt, stammt der größte Teil der Forschung, die positive Wirkungen der geteilten Betreuung festgestellt hat, aus Kontexten mit geringem elterlichem Konflikt und betraf ältere Kinder aus Familien mit hohem sozioökonomischem Status. Forschung in weiteren Kontexten ist daher nötig. Mit der weltweiten Zunahme von Umfang und Bandbreite der väterlichen Beteiligung an der Kindererziehung haben Studien jedoch auf die förderlichen und spezifischen Wirkungen des Vaters auf die neurobiologische Reifung des Kindes (Feldman et al., 2019) und auf die Entwicklung sozialer Kompetenzen hingewiesen, insbesondere auf die Fähigkeit des Kindes, mit Aggression umzugehen (Bacro & Macario de Medeiros, 2020; Feldman et al., 2013). Kindern Gelegenheiten zu Beziehungen mit ihren Vätern zu nehmen, liegt daher im Allgemeinen nicht in ihrem Interesse. Tatsächlich haben Langzeitstudien selbst in traditionellen Familien mit geringer bis mittlerer väterlicher Beteiligung positive Wirkungen väterlicher Feinfühligkeit auf die kindliche Entwicklung gezeigt (Grossmann et al., 2008).
Frühe Aussagen Bowlbys legten nahe, dass eine primäre Beziehung von besonderer Bedeutung sei. Bowlby änderte seine Meinung in dieser Hinsicht jedoch später (Bowlby, 1984), und tatsächlich vertritt die überwiegende Mehrheit der Bindungsforschenden diese Position seit Jahrzehnten nicht mehr (Duschinsky, 2020). Vielmehr gehen Bindungsforschende im Allgemeinen davon aus, dass sich der Mensch in der Erwartung eines begrenzten Netzwerks von Bindungsbeziehungen zu bestimmten, vertrauten Menschen entwickelt hat, an die man sich in der Not wenden kann (Abraham & Feldman, 2018; van IJzendoorn, 2005). Dieses Phänomen mehrerer Bezugspersonen ist in vielen kulturellen Kontexten tatsächlich die Norm (Hrdy, 2011). Mehrere Bezugspersonen und ein Netzwerk von Bindungsbeziehungen haben sich zudem als Schutzfaktor in der kindlichen Entwicklung erwiesen, wobei eine sichere Bindung an eine Person die Folgen von Unsicherheit in anderen Beziehungen abpuffert (Bacro et al., 2020; Boldt et al., 2014; Egeland et al., 1988; Saunders et al., 2011; van IJzendoorn et al., 1992). In diesem Zusammenhang profitieren Kinder in Kulturen, in denen das Zusammenleben in der erweiterten Familie die Norm ist, nicht nur von mehreren außerelterlichen Bindungen an Verwandte, sondern solche Bindungen können auch einige der Schwierigkeiten abmildern, die in der Mutter-Kind-Beziehung beobachtet werden, etwa wenn die Mutter depressiv ist (Feldman & Masalha, 2007). Übereinstimmende Befunde legen also nahe, dass jede Bindungsbeziehung wichtig ist und Kinder davon profitieren, mehr als einen sicheren Hafen zu haben (Dagan & Sagi-Schwartz, 2018).
Es wäre ein Fehler, aus dieser Diskussion zu folgern, ein Kind könne unzählige Bindungen von gleicher Bedeutung eingehen; es gibt gewiss Grenzen, auch wenn sie nicht genau bestimmt sind (van IJzendoorn et al., 2020). Zudem kann das Kind (insbesondere jüngere Kinder) bei der Befriedigung von Bindungsbedürfnissen dennoch eine oder mehrere Bezugspersonen gegenüber anderen bevorzugen (Bacro et al., 2020). Die psychologische und entwicklungsbezogene Bedeutung einer solchen Präferenz ist jedoch nicht selbstverständlich. So zeigt sich diese Präferenz typischerweise nur, wenn gerade mehr als eine Bezugsperson erreichbar ist, und sie scheint nicht von der Bindungsqualität zu den jeweiligen Elternteilen abzuhängen (Umemura et al., 2013; Zimmerman, 2017). Zudem können die momentanen Präferenzen von Kindern von Kontextfaktoren abhängen (Lamb, 2018). Allerdings ist festzuhalten, dass es derzeit nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse über die Präferenzen von Kindern im Kontext elterlicher Konflikte und Sorgerechtsstreitigkeiten gibt.
Gestützt auf die Gesamtheit der Forschung sind sich die meisten Bindungsforschenden einig, dass die Bindungsbeziehungen von Kindern zu all ihren regelmäßigen Bezugspersonen wichtig sind und unterstützt werden sollten. Unterschiedlich sehen Bindungsforschende – auch die Verfassenden dieses Artikels – die Frage, ob die Beziehung zu einer „vertrautesten“ Bezugsperson in den frühesten Lebensjahren des Kindes als sicherer Hafen besondere Bedeutung haben kann und ob dieser Bezugsperson – im Kontext von Sorgerechtsentscheidungen – folglich mehr Zeit mit dem Kind zugeteilt werden sollte, bis die kognitive Entwicklung des Kindes Trennungen von der vertrautesten Bezugsperson erträglicher macht (z. B. Main et al., 2011; Sroufe & McIntosh, 2011; diese Position wurde von Lamb, 2012, 2018, kritisiert). Die derzeitige Forschung ist jedoch zu spärlich für eine endgültige und eindeutige empirische Antwort auf diese Frage. Das liegt zum Teil daran, dass die Antwort wahrscheinlich je nach Kontext unterschiedlich ausfällt, etwa nach Kultur (z. B. vorwiegend individualistische, interdependente oder kollektivistische Orientierungen), familiären Faktoren (z. B. gleiche oder ungleiche Aufteilung der Fürsorgeverantwortung zwischen den Partnern, elterlicher Konflikt nach der Scheidung) und Entwicklungsstand der Kinder (z. B. Säuglinge/Kleinkinder gegenüber etwas älteren Kindern). Wir ermutigen Fachleute an Gerichten, solche relevanten Kontextumstände bei der Festlegung von Sorgerechtsregelungen für Kinder zu berücksichtigen, aber wo immer möglich einen kontinuierlichen Kontakt zu beiden Bezugspersonen anzustreben.
Wenn eine „zweite“ Bezugsperson – aus welchem Grund auch immer – vor der Scheidung kaum an der Fürsorge und anderen Formen der Interaktion mit dem Kind beteiligt war, ist es wichtig, dass das Kind die Gelegenheit erhält, sich nach der Scheidung schrittweise daran zu gewöhnen, von dieser Bezugsperson betreut zu werden, bevor ihr annähernd gleich viel Zeit an Fürsorgeverantwortung zugeteilt wird (Kelly & Lamb, 2000, 2003; Warshak, 2014). Dies gilt besonders für Säuglinge und junge Kleinkinder, die gerade dabei sind, selektive Bindungen an die Bezugsperson(en) zu bilden, mit denen sie eine kontinuierliche Interaktionsgeschichte haben, oder diese gerade gebildet haben. Bemerkenswerterweise betrifft diese Diskussion speziell die Funktion als sicherer Hafen und nicht andere Aspekte der Beziehung. Wie Main und Kolleginnen und Kollegen (2011) anmerken, kann eine nicht im Haushalt lebende Bezugsperson andere wichtige Beziehungsfunktionen für das Kind erfüllen (z. B. spielerische Interaktion), sodass regelmäßiger Kontakt zu dieser Bezugsperson der Entwicklung des Kindes in der Regel weit über die schrittweise Gewöhnung an ihre Betreuung hinaus dient.
Es ist bedauerlich, dass Bindungstheorie und Bindungsforschung mitunter so verstanden werden, als lieferten sie pauschale Unterstützung für eine Form der Sorgerechtsregelung gegenüber allen anderen. Mitunter wurde die Theorie so dargestellt, als stütze sie die Betonung eines einzigen psychologischen Elternteils, typischerweise der Mutter. In anderen Fällen wurde behauptet, die Theorie schreibe kategorisch das Wechselmodell mit gleicher Zeitaufteilung unabhängig vom Alter des Kindes vor, einschließlich täglicher oder zweitäglicher Wechsel zwischen den Haushalten. Ein besonderes Beispiel für Ersteres findet sich in der Tender Years Doctrine, nach der das Sorgerecht für Kinder unter einem bestimmten „zarten“ Alter automatisch der Mutter zufällt. Obwohl sie in den meisten Ländern formell durch das Kindeswohlprinzip abgelöst wurde, beeinflusst die Tender Years Doctrine, wie argumentiert wurde, Sorgerechtsentscheidungen weiterhin (zur Diskussion siehe Artis, 2004). Zudem wird sie in einigen Ländern weiterhin aktiv angewandt, ob mit oder ohne Bezug auf die Bindungstheorie (Aitani, 2015; The National People’s Congress of the People’s Republic of China, 2020).
Eines dieser Länder ist Israel, wo das Sorgerecht für Kinder unter sechs Jahren automatisch der Mutter zufällt, außer unter ganz besonderen Umständen, wenn die Mutter als ungeeignet gilt. In Israel wurde die Doktrin von einflussreichen Stimmen aus der Rechtswissenschaft verteidigt, gestützt auf fehlinformierte Verweise auf die Bindungstheorie (Hacker & Halperin Kaddari, 2013). Als Antwort auf diejenigen, die argumentiert hatten, aus Bindungstheorie und Bindungsforschung ergebe sich eine gleiche elterliche Verantwortung (Joels & Sagi-Schwartz, 2012), verwiesen Hacker und Halperin Kaddari (2013) auf ein Sonderheft der Family Court Review mit Beiträgen einer ausgewählten Gruppe von Fachleuten der Bindungsforschung (McIntosh, 2011). Sie argumentierten, es bestehe allgemeiner Konsens darüber, dass Säuglinge eine primäre Bindung an eine Bezugsperson bilden und dass Betreuungsregelungen bei Scheidungen diesen Konsens widerspiegeln sollten (zur Diskussion siehe Warshak, 2014, vs. McIntosh et al., 2015). Wie oben erörtert, stellt dies keine Konsensposition dar. Wichtiger noch: Wir sind uns völlig einig, dass die letztliche Herausbildung eines Netzwerks von Bindungsbeziehungen langfristig in der Regel ein Schutzfaktor und daher ein wünschenswertes Ergebnis der kindlichen Entwicklung ist. Ebenso sind wir uns völlig einig, dass Verluste von Bindungsfiguren und dauerhafte Trennungen von ihnen an sich Risikofaktoren sind, die in der kindlichen Entwicklung wo immer möglich verhindert werden sollten.
Eine verwandte Frage betrifft das Argument, Übernachtungen bei nicht im Haushalt lebenden Bezugspersonen seien für jüngere Kinder an sich schädlich und sollten in Sorgerechtsregelungen vermieden werden. Solche Behauptungen gehen zum Teil auf ein übermäßiges Vertrauen in eine frühe und fehlinterpretierte Studie von Solomon und George (1999) zurück. Die beiden kamen zu dem Schluss, dass Regelungen gemeinsamer Elternschaft mit Übernachtungsbesuchen beim anderen Elternteil mit Bindungsunsicherheit gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, einhergingen. Ihre eigenen Daten zeigten jedoch tatsächlich einen nicht signifikanten Unterschied und dass elterlicher Konflikt ein besserer Prädiktor für Unsicherheit war (van IJzendoorn et al., 2019; siehe auch Lamb, 2018). Solomon (2013) hat später kritisiert, dass ihre Studie herangezogen wird, um gegen Übernachtungen bei nicht im Haushalt lebenden Elternteilen zu argumentieren. Zudem deutet die meiste aktuelle Evidenz auf keine negativen Wirkungen auf die Bindungssicherheit hin (Lamb, 2018; siehe auch Fabricius & Suh, 2017). Dennoch wird die Studie von Solomon und George (1999) häufig angeführt, um die potenziellen Gefahren von Übernachtungsbesuchen beim nicht im Haushalt lebenden Elternteil zu belegen (z. B. Tornello et al., 2013; McIntosh et al. 2013; zur Diskussion siehe Pruett et al., 2016).
Im Zusammenhang mit der Frage, wie Säuglinge die Nacht verbringen, ergab eine in israelischen Kibbuzim durchgeführte Studie (Sagi et al., 1994), dass Übernachtungen in kollektiven Schlafarrangements mit unvertrauten Nachtwächterinnen mit hohen Raten unsicherer Bindung an die Mütter einhergingen. So wichtig diese Befunde sind, sagen sie nichts darüber aus, ob Übernachtungen bei nicht im Haushalt lebenden Elternteilen nachteilige Wirkungen auf die Bindungsbeziehungen zu den Elternteilen haben, bei denen das Kind lebt. Genauer gesagt legte die Kibbuz-Studie nahe, dass Übernachtungsarrangements, in denen Kinder überhaupt keinen Zugang zu einem vertrauten sicheren Hafen haben, sich negativ auf die Bindungssicherheit auswirken könnten, und zwar wegen negativer Wirkungen auf die Erwartungen der Kinder hinsichtlich der Verfügbarkeit ihrer Bindungsfiguren.
Rein aus bindungstheoretischer Sicht nehmen einige von uns an, dass das Zuhause dort ist, wo die vertrauten Bezugspersonen des Kindes sind, und nehmen weiter an, dass die Bindungssicherheit von Kindern, die vor der Scheidung regelmäßig von beiden Bezugspersonen betreut wurden, durch Übernachtungen bei einer dieser Bezugspersonen nach der Scheidung unabhängig vom Alter des Kindes kaum beeinträchtigt wird. Andere von uns nehmen an, dass es wahrscheinlich von denselben oben erörterten Kontextfaktoren (d. h. entwicklungsbezogenen, familiären, kulturellen) abhängt, ob Übernachtungen bei einem nicht im Haushalt lebenden Elternteil nachteilige Entwicklungsfolgen haben. Zwar gibt es keine wissenschaftliche Literatur, auf die sich genaue altersbezogene Empfehlungen stützen ließen, doch nehmen wir einvernehmlich an, dass Übernachtungen ab dem Vorschulalter unproblematisch sein dürften, wenn beide Bezugspersonen das Kind vor der Scheidung regelmäßig betreut haben. Ein Säugling oder junges Kleinkind hingegen, das kaum Gelegenheit hatte, gegenüber einer der Bezugspersonen Erwartungen eines sicheren Hafens zu entwickeln, könnte es zumindest anfangs schwerer haben, nach der Scheidung bei dieser Bezugsperson zu übernachten. Natürlich können Kinder auch anfängliche Schwierigkeiten erleben, die mit anderen Faktoren als unzureichend entwickelten Erwartungen eines sicheren Hafens zusammenhängen, etwa mit der fremden neuen Wohnumgebung einer Bezugsperson. Kinder, die gegenüber beiden Bezugspersonen klare Erwartungen eines sicheren Hafens entwickelt haben, dürften sich jedoch relativ rasch anpassen und mit Übernachtungen in beiden Haushalten gut zurechtkommen. Allerdings ist weitere Forschung nötig, um festzustellen, welches Maß an Vertrautheit erforderlich ist, damit Kinder spüren, dass ihnen ein sicherer Hafen zur Verfügung steht, wenn sie die Nacht bei einer nicht im Haushalt lebenden Bezugsperson verbringen – oder im Übrigen bei jeder anderen Bezugsperson in einem Bindungsnetzwerk.
Viele Bindungsforschende sind der Ansicht, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer bestimmten Bezugsperson und Übernachtungen bei ihr die Entwicklung einer Bindungsbeziehung des Kindes zu dieser Bezugsperson erleichtern können (Lamb et al., 1997). Ein Grund dafür ist, dass das Bindungssystem von Kindern vermutlich durch ein Fürsorgesystem bei den Bezugspersonen ergänzt wird, das – ähnlich wie das Bindungssystem des Kindes – formbar und offen für Einflüsse aus der Umwelt ist (George & Solomon, 2008). Einer Bezugsperson Zeit mit ihrem Kind und Fürsorgeverantwortung in erheblichem Maße vorzuenthalten, kann folglich nicht nur die Fähigkeit des Kindes beeinflussen, eine Bindungsbeziehung zu dieser Bezugsperson zu entwickeln und aufrechtzuerhalten. Es kann auch ungünstige Wirkungen auf das Fürsorgesystem der Bezugsperson haben, das in seiner Entfaltung gehemmt werden kann. Es gibt jedoch keine empirische Forschung, die nahelegt, dass Übernachtungen für die Entwicklung einer Bindungsbeziehung unerlässlich (d. h. eine notwendige Bedingung) sind.
Schließlich sollten Entscheidungen über das Sorgerecht und die Zeitaufteilung, einschließlich der Schlafregelungen, auch die Fähigkeit der Bezugspersonen berücksichtigen, nach der Scheidung zu kooperieren. In einigen Ländern wird die Bindungstheorie herangezogen, um das Wechselmodell kategorisch zu begründen, mit wenig Rücksicht auf Kontextfaktoren wie elterlichen Konflikt und Kooperationsfähigkeit. Elterlicher Konflikt nach der Scheidung wurde mit einer Vielzahl negativer Wirkungen auf die Anpassung des Kindes in Verbindung gebracht (Tan et al., 2018; van IJzendoorn, 2019), auch auf die Bindung des Kindes (Brown et al., 2010; Solomon & George, 1999). Elterlicher Konflikt und Feindseligkeit können nicht nur die eigenen Erziehungskompetenzen untergraben, sondern auch die Fähigkeit, den anderen Elternteil Fürsorge leisten zu lassen (Grossmann, 2013), mit negativen Folgen für das Kind, das dazwischen gerät. Um solchen Schwierigkeiten zu begegnen, wurden Interventionen entwickelt, die die Beteiligung der Bezugspersonen unterstützen und den elterlichen Konflikt nach der Scheidung verringern sollen; sie haben vielversprechende Ergebnisse gezeigt (Pruett et al., 2016).
Bindungsklassifikationen werden in Anwendungskontexten oft missverstanden und missbraucht, und wir erkennen an, dass die Gemeinschaft der Bindungsforschenden, darunter viele von uns, mitunter unbeabsichtigt zu dieser Situation beigetragen hat (Duschinsky, 2020). Gelegentlich haben wir unsere Methoden zur Erhebung der Bindungsqualität beworben und die Implikationen einschlägiger Befunde übertrieben, ohne ihre Einschränkungen und Grenzen ausdrücklich anzuerkennen. Im Nachhinein ist offensichtlich, dass wir vorsichtiger hätten sein sollen. Instrumente zur Erhebung der Bindungsqualität sind, wenn sie von geschulten und zertifizierten Kodierenden in validierten Settings eingesetzt werden, beeindruckende Werkzeuge für die Forschung auf Gruppenebene. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Validität der Instrumente auf familiengerichtliche Settings und auf einzelne Kinder (und Bezugspersonen) übertragen lässt. Die Schlüsselfrage ist hier natürlich, ob Erhebungen der Bindungsqualität nützliche Informationen liefern, um Entscheidungen zum Sorgerecht und im Kinderschutz zu fundieren. Valide Informationen über die Bindungsqualität eines einzelnen Kindes können wertvolle Einblicke in die Beziehung dieses Kindes zu einer bestimmten Bezugsperson geben und könnten die Fähigkeit von Fachleuten, die voraussichtliche Entwicklung dieses Kindes vorherzusagen, unter Umständen verbessern. Wie unten erörtert, sind die Effektstärken für die Zusammenhänge zwischen der Bindungsqualität von Kindern, dem relevanten Fürsorgeverhalten und der späteren kindlichen Entwicklung jedoch klein bis mittelgroß. Folglich haben Bindungsinstrumente keine ausreichende Vorhersagekraft, um für sich allein als „Stellvertreter“ für die Fürsorgegeschichte einzelner Kinder oder für ihre künftige Entwicklung zu dienen.
Gelegentlich wird versucht, die Bindungsqualität zu erheben, um Begutachtungen der Fürsorge und familiengerichtliche Entscheidungen im Kinderschutz und zum Sorgerecht zu fundieren (Aitani, 2015; Crittenden & Baim, 2017; Gauthier et al., 2004). Bindungsinstrumente wurden jedoch für die Forschung auf Gruppenebene entwickelt und validiert, und Validität für die Forschung auf Gruppenebene überträgt sich nicht automatisch in eine ausreichende Validität für Diagnostik oder Vorhersage auf individueller Ebene (Neal et al., 2019; van IJzendoorn et al., 2018a). In der Medizin und in klinischen Settings müssen diagnostische Instrumente eine hohe „Sensitivität“ und „Spezifität“ aufweisen, um als nützlich zu gelten. Während sich Sensitivität auf den Anteil der „richtig Positiven“ bezieht, die korrekt erkannt werden (z. B. sicher gebundene Kinder, die korrekt als sicher gebunden klassifiziert werden), bezieht sich Spezifität auf den Anteil der „richtig Negativen“ (z. B. unsicher gebundene Kinder, die korrekt als nicht sicher gebunden erkannt werden). Tests können sowohl eine hohe Sensitivität als auch eine hohe Spezifität aufweisen, auch wenn ein Test mit hoher Sensitivität eine verringerte Spezifität haben kann, wenn er viele „falsch Positive“ liefert (z. B. die meisten sicher gebundenen Kinder als sicher gebunden erkennt, aber auch viele unsicher gebundene Kinder als sicher gebunden einstuft). Bei Bindungserhebungen im vorliegenden Kontext lassen sich Überlegungen zu Sensitivität und Spezifität auf die retrodiktive und prädiktive Fähigkeit der Instrumente ausweiten, etwa darauf, sicher gebundene Kinder zu erkennen, die feinfühlige Fürsorge erfahren haben und sich günstig entwickeln, sowie unsicher gebundene Kinder, die keine feinfühlige Fürsorge erfahren haben und sich nicht günstig entwickeln.
Nur wenige psychologische – oder im Übrigen biomedizinische – Instrumente, die für die Forschung auf Gruppenebene entwickelt wurden, besitzen eine ausreichende Sensitivität und Spezifität für einen validen diagnostischen Einsatz und die Vorhersage der Entwicklung auf individueller Ebene (Neal et al., 2019). Probleme mit psychometrischer Präzision und Vorhersagekraft sind bei Erhebungen im Säuglingsalter vielleicht besonders ausgeprägt. Bindungserhebungen gehören in der Forschung auf Gruppenebene sogar zu den aussagekräftigsten Instrumenten im Säuglingsalter für die Vorhersage der späteren kindlichen Entwicklung (Groh et al., 2017a). Dass die meisten psychologischen Instrumente für sich allein keine ausreichende Vorhersagekraft haben, sollte nicht überraschen; die menschliche Entwicklung ist wahrhaft komplex, sodass von keinem Instrument erwartet werden sollte, den Großteil der Varianz in Entwicklungsergebnissen zu erklären. Dennoch ist wichtig festzuhalten, dass aktuelle Bindungsinstrumente nur eine begrenzte Sensitivität und Spezifität für die Vorhersage der Entwicklung einzelner Kinder oder für Rückschlüsse auf die Fürsorge einzelner Kinder besitzen (van IJzendoorn et al., 2018a). Insbesondere entwickelt sich ein hoher Anteil der als unsicher gebunden klassifizierten Kinder günstig und hat zumindest ausreichende (wenn auch nicht durchgängig feinfühlige) Fürsorge erfahren.
Die Vorhersagekraft von Bindungsinstrumenten auf Gruppenebene hat, zusammen mit ihrer begrenzten Sensitivität und Spezifität für Vorhersagen auf individueller Ebene, zu unterschiedlichen Meinungen unter uns Bindungsforschenden darüber beigetragen, wie nützlich sie für die Fundierung familiengerichtlicher Entscheidungen sind, insbesondere im Kinderschutz. Einige von uns würden eine höhere Validität (insbesondere Sensitivität und Spezifität) für Vorhersagen auf individueller Ebene sehen wollen, bevor sie den Einsatz dieser Instrumente zur Fundierung von Entscheidungen über eine Fremdunterbringung unterstützen. Andere von uns sind der Ansicht, dass Bindungsinstrumente als Beitrag zum „Gesamtbild“ hilfreich sein können, wenn sie zusammen mit anderen Instrumenten eingesetzt werden. Diese Meinungsunterschiede, die wir unten weiter erörtern, hängen zum Teil von unterschiedlichen Auffassungen darüber ab, wie hoch die Maßstäbe sein sollten, damit ein wissenschaftliches Instrument als nützlich für die Fundierung familiengerichtlicher Entscheidungen gilt.
Metaanalytische Forschung hat gezeigt, dass sichere Bindung in der Kindheit später mit größerer sozialer Kompetenz (d = .39) sowie geringeren externalisierenden (d = .31) und internalisierenden Problemen (d = .15; Groh et al., 2017a) einhergeht. Diese Effektstärken sind beachtlich und relevant im Hinblick auf Effekte, die über viele Kinder und Studien gemittelt sind (Funder & Ozer, 2019). Sichere Bindung ist in der menschlichen Entwicklung im Allgemeinen ein Schutzfaktor (Scott et al., 2011), und daraus folgt, dass Maßnahmen und Interventionen, die feinfühlige Fürsorge und sichere Bindung fördern, praktischen Nutzen haben (Bachmann et al., 2019). Diese Effektstärken könnten auch als pragmatisch ausreichend angesehen werden, um den Einsatz von Instrumenten zur Bindungssicherheit an Familiengerichten zu begründen, zumal viele andere verfügbare Instrumente eine geringere oder unbekannte prädiktive Validität haben. Validierte Bindungserhebungen können, wenn sie von geschulten und zertifizierten Kodierenden durchgeführt werden, Informationen liefern, die die Fähigkeit von Fachleuten verbessern, die voraussichtliche künftige Entwicklung von Kindern zumindest besser als zufällig vorherzusagen. Die Effekte sind jedoch nicht so groß, dass sich die künftige Entwicklung eines Kindes allein aus Erhebungen der Bindungssicherheit mit Zuversicht vorhersagen ließe. Wenn Gerichte Bindungserhebungen zur Fundierung von Entscheidungen heranziehen, muss das Gewicht, das den Bindungsklassifikationen beigemessen wird, dieser Lage Rechnung tragen.
Es hat sich als schwierig erwiesen, die Komplexität zu vermitteln, die mit der Übertragung von Forschung auf Gruppenebene auf die Begutachtung einzelner Kinder und Bezugspersonen verbunden ist; in Leitlinien für die Soziale Arbeit wird die Bedeutung sicherer Bindung oft übertrieben oder auf andere irreführende Weise vermittelt. Solche Darstellungen können die irrige Wahrnehmung hervorrufen oder aufrechterhalten, sichere Bindung sei für eine günstige kindliche Entwicklung notwendig. Dies wiederum kann zu einer Überbetonung sicherer Bindung bei familiengerichtlichen Entscheidungen beitragen. Ein Beispiel für unklare Vermittlung findet sich in einer Praxisleitlinie des britischen Gesundheitsministeriums, die zwar nicht mehr gesetzlich verbindlich ist, aber sehr einflussreich war und bleibt: „Was Kindern in den ersten Lebensjahren widerfährt, ist das Fundament der späteren Entwicklung und wird ihre Ergebnisse beeinflussen. Dessen Bedeutung muss im Begutachtungsprozess berücksichtigt werden. Deshalb sind sichere Bindungen in den frühen Jahren so wichtig. Wo diese Bindungen fehlen oder zerbrochen sind, müssen Entscheidungen, Kindern neue Bindungsfiguren zu geben, so schnell wie möglich getroffen werden, um Entwicklungsschäden zu vermeiden“ (Department of Health, 2000, S. 3).
Diese Leitlinie ist unklar und irreführend, weil sie zunächst die Bedeutung sicherer Bindung hervorhebt, dann einen extremen Gegensatz zwischen sicherer Bindung und dem „Fehlen“ von Bindung sowie „zerbrochenen“ Bindungen konstruiert und schließlich dafür plädiert, Kindern rasch neue Bindungsfiguren zu geben. Der deterministische Ton übersieht, dass auch spätere Erfahrungen Bindungsbeziehungen beeinflussen (z. B. Waters et al., 2000). Zudem gibt es in der Praxisleitlinie des Gesundheitsministeriums keine Grauzonen; unsichere Bindung wird nicht erwähnt, ebenso wenig wird darauf verwiesen, wie selten fehlende Bindung ist. Vermutlich weit entfernt von den Absichten der Verfassenden könnte diese Leitlinie die Wahrnehmung hervorgerufen oder verstärkt haben, alles außer sicherer Bindung gehe mit einem hohen Risiko ungünstiger Entwicklung einher und Kinder sollten bei fehlender sicherer Bindung für eine Herausnahme aus der Obhut ihrer Bezugspersonen in Betracht gezogen werden (White et al., 2019). Solche Wahrnehmungen wären ein gravierendes Missverständnis der Bindungstheorie und Bindungsforschung und liefen darauf hinaus, dass fast die Hälfte aller Kinder ihren Eltern weggenommen werden müsste – denn das ist die durchschnittliche Rate unsicherer Bindung in der Allgemeinbevölkerung (van IJzendoorn et al., 1999).
Es werden zwei Arten „organisierter“ unsicherer Bindung unterschieden, die von geschulten Kodierenden in einem Trennungs-Wiedervereinigungs-Verfahren, der sogenannten Fremden Situation (Strange Situation Procedure; Ainsworth et al., 1978), erhoben werden. In unsicher-vermeidenden Bindungsbeziehungen suchen Kinder ihre vertraute Person nicht auf, wenn sie leicht alarmiert sind, obwohl das Kind in der Nähe bleibt. Bei unsicher-ambivalenter Bindung suchen Kinder zwar die Nähe, lassen sich aber nicht leicht trösten und vermischen die Nähesuche mit Ärgerausbrüchen gegenüber der Bezugsperson. Diese Muster der Minimierung und Maximierung von Signalen der Bindungsbedürfnisse gelten als „organisiert“, weil das Verhalten kohärent ist und dazu dienen kann, die Verfügbarkeit weniger feinfühliger Bezugspersonen zu erhöhen. Metaanalysen haben signifikante und robuste, aber bescheidene Zusammenhänge zwischen vermeidender Bindung und geringerer sozialer Kompetenz (d = .17), höheren internalisierenden Problemen (d = .17) und höheren externalisierenden Problemen (d = .12) gezeigt sowie zwischen ambivalenter Bindung und geringerer sozialer Kompetenz (d = .29; Groh et al., 2017a).
Solche Effektstärken bedeuten nicht, dass organisierte unsichere Bindung an sich als Stellvertreter für unzureichende Fürsorge oder zur Vorhersage einer ungünstigen kindlichen Entwicklung herangezogen werden kann. Zwar legen die Effektstärken nahe, dass unsichere Bindung, wenn sie valide erhoben wird, dazu beitragen kann, die voraussichtliche künftige Entwicklung des Kindes schwach vorherzusagen, doch kann man berechtigterweise fragen, wie viel Gewicht dieser Vorhersage und ihrer praktischen Bedeutung beizumessen ist. Die Effekte unsicherer Bindung verblassen zudem gegenüber den nachteiligen Effekten, die mit fehlenden Gelegenheiten einhergehen, Bindungen an vertraute Bezugspersonen zu bilden, wie man sie bei in Heimen aufwachsenden Kindern beobachtet (van IJzendoorn et al., 2020). Tatsächlich hat sich die Fähigkeit zu vielfältigen (auch unsicheren) Bindungsmustern wahrscheinlich entwickelt, weil sie zum Überleben des Kindes und zur Anpassung an unterschiedliche Fürsorge- und Kontextbedingungen beitrug (Belsky, 1997). Solange es nicht gelingt, die Welt zu einem responsiven und sicheren Ort mit reichlich Ressourcen für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu machen, ist es möglicherweise nicht gerechtfertigt, nur sichere Bindungsbeziehungen für alle Individuen als adaptiv zu betrachten. Schließlich interagiert die Bindungsqualität stets mit anderen Risiko- und Schutzfaktoren. So kann eine unsichere Bindungsbeziehung je nach Faktoren wie der Qualität der Tagesbetreuung, der sozialen Unterstützung der Familie und dem Temperament des Kindes unterschiedlich bedeutsam sein (van IJzendoorn & Bakermans-Kranenburg, 2012), die allesamt das Risiko erhöhen oder abschwächen können.
Desorganisierte Bindung ist eine dritte unsichere Kategorie, die von geschulten Kodierenden anhand konflikthafter, verwirrter oder ängstlich-besorgter Verhaltensweisen gegenüber einer vertrauten Bezugsperson unter standardisierten Bedingungen leichter bis mäßiger Alarmierung erkannt wird (Main & Solomon, 1986). Desorganisierte Bindung wird durch ängstigendes, verängstigtes und dissoziatives Verhalten der Bezugsperson vorhergesagt (Main & Hesse, 1990; Schuengel et al., 1999), durch atypisches Fürsorgeverhalten wie Feindseligkeit und Rückzug (Lyons-Ruth & Jacobvitz, 2016) sowie durch Misshandlung (Carlson et al., 1989; Cyr et al., 2010). Zudem hat metaanalytische Forschung zur Verteilung der Bindungsklassifikationen bei in Heimen aufwachsenden Kindern sichere Bindung bei weniger als einem Fünftel und desorganisierte Bindung bei mehr als der Hälfte festgestellt (Lionetti et al., 2015; van IJzendoorn et al., 2020).
Der Zusammenhang zwischen desorganisierter Bindung und Misshandlung hat einige Lehrende und Forschende der Sozialen Arbeit dazu veranlasst, den Einsatz desorganisierter Bindung als Indikator für Misshandlung in der Kinderschutzpraxis zu empfehlen (Shemmings & Shemmings, 2011; Wilkins, 2012 [siehe aber Wilkins 2020]). Das Problem ist: Selbst wenn misshandelte Kinder deutlich häufiger als andere Kinder desorganisierte Bindungsbeziehungen entwickeln (etwa 50% der misshandelten Kinder tun dies; van IJzendoorn et al., 1999), gilt dies für einen beträchtlichen Anteil misshandelter Kinder nicht. Ebenso zeigt ein erheblicher Anteil der Kinder in Stichproben aus der Allgemeinbevölkerung (10-15%), von denen viele keiner Misshandlung ausgesetzt waren, in der Fremden Situation desorganisierte Bindung (van IJzendoorn et al, 1999). Wichtig ist, dass es viele Wege zu desorganisierter Bindung gibt, von denen mehrere keine Misshandlung beinhalten (Bernier & Meins, 2008; Solomon et al., 2017). Wie Main und Hesse (1990) vorgeschlagen haben, können Bezugspersonen etwa auch ohne Misshandlung subtile desorganisierende ängstigende/verängstigte Verhaltensweisen zeigen, bedingt durch ein unverarbeitetes Trauma aus eigenen Verlust- oder Missbrauchserfahrungen (Jacobvitz et al., 2006; Madigan et al., 2006). Metaanalytische Forschung hat ergeben, dass Säuglinge, deren Familien fünf oder mehr sozioökonomischen Risikofaktoren ausgesetzt sind, statistisch nicht unterscheidbare Raten desorganisierter Bindung aufweisen wie Säuglinge aus Stichproben misshandelter Kinder (Cyr et al., 2010). Desorganisierte Bindung kann zudem nach einschneidenden Trennungen häufiger auftreten, wie sie bei Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren vorkommen können, insbesondere im Kontext erbitterter Übergaben und Umgangskontakte (Solomon & George, 2011).
Kinder können auch desorganisiertes Verhalten zeigen, ohne dass dies auf desorganisierte Bindung und die damit verbundene Beziehungsgeschichte hinweist. Viele normalerweise „organisierte“ Kinder zeigen bei ausreichend hohem Stress desorganisiertes Verhalten. Folglich kann eine Überbelastung während Bindungserhebungen zu desorganisiertem Verhalten führen, das weder desorganisierte Bindung noch eine desorganisierende Beziehungsgeschichte widerspiegelt (Granqvist et al., 2016). Auch Selbstregulationsschwierigkeiten bei Neugeborenen (Padrón et al., 2014; Spangler et al., 1996) und ADHS-Symptome bei Kindern wurden mit desorganisiertem Verhalten bzw. entsprechenden Klassifikationen in Verbindung gebracht und können aus verschiedenen Gründen „falsch Positive“ darstellen (Forslund et al., 2019).
Bemerkenswerterweise hat die Forschung auf Gruppenebene desorganisierte Bindung im Säuglingsalter als einen der stärksten Prädiktoren der späteren kindlichen Entwicklung ausgewiesen. So ist etwa der metaanalytische Zusammenhang zwischen desorganisierter Bindung und externalisierenden Verhaltensproblemen (d = .34) eindeutig nicht trivial. Desorganisierte Bindung ist folglich ein relevantes Phänomen, das nicht vernachlässigt werden sollte. Die Zusammenhänge zwischen desorganisierter Bindung und dem Risiko ungünstiger Ergebnisse (einschließlich externalisierender Verhaltensprobleme) sind jedoch noch nicht stark genug, als dass desorganisierte Bindung an sich bei familiengerichtlichen Entscheidungen im Einzelfall als Hinweis auf eine Pathologie gelten könnte (Fearon et al., 2010). In Anerkennung der Komplexität des Phänomens desorganisierter Bindung und seiner Ätiologie haben einige Fachleute ihre früheren Positionen revidiert und betonen nun, dass desorganisierte Bindung an sich kein Indikator für Misshandlung ist (Wilkins, 2020).
Der Begriff „Bindungsstörung“ wurde in der gerichtlichen Praxis mitunter im Sinne von „problematischer Bindung“ verwendet, was wiederum vage Bindungsbeziehungen bezeichnet, die nicht dem Wohl des Kindes dienen (White et al., 2019). „Bindungsstörung“ ist jedoch ein Fachbegriff, dessen Bedeutung sich vollständig von unsicherer oder desorganisierter Bindung unterscheidet. Er stammt aus dem Diagnostic and Statistical Manual (DSM, derzeit in der fünften Auflage) der American Psychiatric Association und bezeichnet zwei spezifische und sehr seltene Störungsbilder, die am häufigsten bei Kindern beobachtet werden, die in Heimen aufgewachsen sind (Zeanah et al., 2005). Das erste Störungsbild, die „Reaktive Bindungsstörung (RAD)“, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kind bei Alarmierung keinerlei Fürsorgesuche gegenüber irgendeiner Bezugsperson zeigt; sie kann nur diagnostiziert werden, wenn eine extrem unzureichende Fürsorge vorlag und die Symptome nach dem Alter von 9 Monaten und vor dem Alter von 5 Jahren begonnen haben (Zeanah et al., 2016). Das zweite Störungsbild, die „Beziehungsstörung mit Enthemmung“ (Disinhibited Social Engagement Disorder), ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kind sozial nicht selektiv und gegenüber unvertrauten Menschen übermäßig freundlich ist (Zeanah et al., 2016).
Eine weit verbreitete übermäßige Vergabe von Diagnosen einer Bindungsstörung sowie ein übermäßiger Gebrauch des Begriffs „Bindungsstörung“ ohne Diagnose sind dokumentiert (Allen & Schuengel, 2020; Woolgar & Baldock, 2015). Bei der überwiegenden Mehrheit der Kinder mit Reaktiver Bindungsstörung verschwinden die Symptome, wenn sie in einem stabilen Fürsorgeumfeld untergebracht werden, das die Entwicklung selektiver Bindungsbeziehungen ermöglicht (Smyke et al., 2012) und die emotionale Verfügbarkeit der Bezugspersonen unterstützt (Barone et al., 2019). Es ist darauf hinzuweisen, dass „Bindungstherapien“ für Bindungsstörungen im Umlauf sind, die als wirksam angepriesen werden, tatsächlich aber keinerlei wissenschaftliche Evidenzbasis haben (Allen, 2018; Chaffin et al., 2006; Mercer, 2019). Dies steht in krassem Gegensatz zu bindungsbasierten Interventions- und Präventionsprogrammen bei desorganisierter Bindung, die robuste positive Wirkungen gezeigt haben (Bernard et al., 2012; Facompré et al., 2018).
Fachleute an Gerichten haben eine Diskrepanz erkannt zwischen den Versprechungen, die mitunter über die Relevanz der Bindungstheorie gemacht wurden, und deren tatsächlicher Relevanz für ihre Arbeit (Robertson & Broadhurst, 2019). Obwohl Fachkräfte der Sozialen Arbeit die Bindungsforschung im Allgemeinen als potenziell wertvoll betrachten, fühlen sie sich oft unsicher darin, Bindungsprinzipien mit konkreten Fällen zu verknüpfen, und befürchten, dass Richterschaft und Anwaltschaft auf beanspruchte Expertise in Sachen Bindung skeptisch reagieren könnten (Duschinsky, 2020; North, 2019). Entscheidend ist, dass es kaum formalisierte Strukturen gibt, die Fachleuten helfen, Bindungsaspekte mit den Bedürfnissen der Gerichte abzustimmen, und die Verbindungen zwischen Forschung und Praxis unterstützen. Dies steht im Gegensatz zur Medizin, deren Strukturen etwa allgemein anerkannte klinische Diagnosen, Protokolle für die Begutachtungspraxis, Forschungsförderung zum Thema und Stipendien umfassen, die Klinikerinnen und Klinikern helfen, auch forschend tätig zu werden. Über diesen allgemeinen Punkt hinaus haben wir sieben weitere spezifische Faktoren ermittelt, die unserer Vermutung nach zu Problemen bei der Übertragung in die gerichtliche Praxis beigetragen und bislang zu wenig Aufmerksamkeit und Interesse gefunden haben (eine Ausnahme ist Garber, 2009).
Bei Kindeswohlbegutachtungen wird mitunter auf wissenschaftliche Evidenz verwiesen, wobei einzelnen Studien ein unangemessenes Gewicht beigemessen wird (Nielsen, 2014). Einzelne Studien sind zwar anekdotischer oder nicht wissenschaftlicher Evidenz überlegen (z. B. wenn eine Bindungsgutachterin oder ein Bindungsgutachter „einfach weiß“, dass ein bestimmter Elternteil misshandelt), bergen aber ein hohes Risiko falsch positiver und falsch negativer Befunde, insbesondere bei kleinen Stichproben, wie sie in der Forschung zu angewandten Themen wie Bindung häufig vorkommen. Forschungsevidenz sollte als glaubwürdig gelten, wenn mehrere hochwertige Studien zum selben Schluss kommen, insbesondere wenn sie von verschiedenen Forschungsgruppen durchgeführt wurden. Vorsicht ist dennoch geboten, denn ohne rigorose Analyse der Literatur kann eine scheinbare Übereinstimmung darauf beruhen, dass gegenteilige oder komplexe Ergebnisse ignoriert oder heruntergespielt werden. Leider haben Leitfäden für die Praxis mitunter selektiv die Studien zu desorganisierter Bindung mit den stärksten Ergebnissen herausgegriffen und sich auf sie konzentriert (z. B. Brown & Ward, 2013), statt die vorhandene Forschung repräsentativ darzustellen.
Metaanalysen sind daher wichtig, weil sie eine systematische Suche nach allen relevanten Studien umfassen, gefolgt von statistischen Analysen zur Berechnung durchschnittlicher Effekte. Sie können die Fragen beantworten, ob es tatsächlich replizierbare Zusammenhänge zwischen Variablen gibt, wie stark diese Zusammenhänge sind und ob sie von anderen Variablen beeinflusst werden. Sehr große metaanalytische Effektstärken können als Hinweis auf eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit gelten, dass sich die Effekte auf Einzelfälle anwenden lassen; Metaanalysen haben jedoch auch Grenzen: Die Ergebnisse liegen weiterhin auf Gruppenebene, und sehr große Effektstärken werden selten gefunden, sodass sich Effektstärken in der Regel nur schwer auf Einzelfälle übertragen lassen (Funder & Ozer, 2019). Zudem besteht mitunter Grund, einen Publikationsbias zulasten von Nullbefunden zu vermuten; selbst metaanalytische Ergebnisse können überhöht sein (Kvarven et al., 2019). Die Evidenz wird daher gestärkt, wenn metaanalytische Ergebnisse durch Evidenz aus großen Stichproben sowie durch experimentelle Forschung gestützt werden, etwa randomisierte kontrollierte Studien zu Interventionen, die zeitlich geordnete Evidenz und kausale Schlüsse ermöglichen (van IJzendoorn et al., 2020).
Zugegeben, die oben skizzierten hohen wissenschaftlichen „Ideale“ lassen sich in der gerichtlichen Praxis oft nur schwer konsequent umsetzen. So kann es etwa an Metaanalysen und/oder randomisierten kontrollierten Studien zu den relevanten Themen fehlen. Tatsächlich hat die Gemeinschaft der Bindungsforschung nicht genug Forschung zu Themen und mit Stichproben durchgeführt, die für die gerichtliche Praxis relevant sind (z. B. Zeitaufteilung, Übernachtungen und elterlicher Konflikt im Zusammenhang mit kindlicher Bindung). Statt jede Anwendung der Bindungsforschung auszuschließen, müssen Fachleute dann aus der verfügbaren Forschung verantwortungsvolle Schlüsse ziehen, indem sie hochwertige Studien und die Muster ermitteln, in denen solche Studien übereinstimmen. Wahrscheinlich wird es auch nie eine Gruppe von Studien geben, die allen Besonderheiten eines einzelnen Sorgerechts- oder Kinderschutzstreits gerecht werden kann. Das heißt, an irgendeinem Punkt müssen Sachverständige und Richterschaft womöglich vom Allgemeinen zum Besonderen übergehen und mitunter sogar über die vorhandenen Daten hinausgehen. Die obige Diskussion soll nicht jede Anwendung der Bindungstheorie ausschließen, solange keine Metaanalysen mit großen Effektstärken vorliegen, die durch randomisierte kontrollierte Studien gestützt sind. Wir mahnen jedoch, dass Gerichte und die von ihnen hinzugezogenen Sachverständigen den tatsächlichen Stand der wissenschaftlichen Evidenz im Blick behalten, der bestimmen sollte, wie stark solche Evidenz gewichtet wird.
Während Gerichte mit den verfügbaren Mitteln und der verfügbaren Zeit pragmatisch umgehen müssen, wächst der Druck, Entscheidungen evidenzbasiert, begründbar und überprüfbar erscheinen zu lassen (Huntington, 2018). Da es bei Kindeswohlentscheidungen um die voraussichtliche Zukunft von Kindern geht, sind Prognosen psychologischer Sachverständiger attraktiv. Wie bereits erwähnt, hat dies der Bindungstheorie den Weg in den Gerichtssaal geebnet (Mnookin, 2014). Tatsächlich hat sich die Bindungstheorie als die mit Abstand beliebteste Theorie unter Fachleuten erwiesen, die mit unterstützungsbedürftigen Kindern und Familien arbeiten (Department for Education, UK, 2018). Und während die Aufgabe der Richterschaft, die über Ermessensspielraum verfügt und eine dominante Stellung einnimmt, darin besteht, den Sachverhalt festzustellen, ist sie auf Sachverständige angewiesen, die glaubwürdige Wissensquellen mit der Situation und der voraussichtlichen Zukunft von Kindern verknüpfen (Schneider, 1991). Es ist zu vermuten, dass der Druck, für Kindeswohlbegutachtungen relevante Evidenz zu finden, zu einem Kurzschluss zwischen Fragen der Bindungsqualität und Kindeswohlbegutachtungen sowie zu übermäßigem Vertrauen in den prognostischen Wert von Bindungsklassifikationen im Einzelfall beigetragen hat.
In Leitlinien für Fachkräfte der Sozialen Arbeit und für Fachleute an Gerichten wurden mitunter vereinfachte Darstellungen der Bindungstheorie verbreitet, die sich auf die Alltagsbedeutung von Begriffen wie „Sicherheit“, „Desorganisation“ und „Bindung“ stützen. So wird desorganisierte Bindung oft fälschlich als Gefühl von Gefahr und psychischem Verlassensein in Bezug auf eine Bezugsperson und als stark prognostisch für spätere psychische Erkrankungen beschrieben (z. B. Brown & Ward, 2013). Ebenso schreibt eine schwedische Kinderrechtsbehörde alarmierend von kindlicher Desorganisation als „ernstem“ Risikofaktor für externalisierende Verhaltensprobleme und merkt an: „… es gibt Angst in der Beziehung zwischen betreuender Person und Kind. Das Kind ängstigt sich vor der Bezugsperson, oder die betreuende Person hat Angst vor dem Kind“ (Barnombudsmannen, 2007, S. 84). Solche Beschreibungen würden desorganisierte Bindung systematisch falsch erkennen (Granqvist et al., 2017). Ähnlich empfehlen Leitlinien für chilenische Fachkräfte im Kinderschutz (Departamento de Protección de Derechos Servicio Nacional de Menores, 2019) den Einsatz eines Instruments zur Begutachtung der Fürsorge, das von „gesunder Bindung“ spricht und desorganisierte Bindung mit Bindungsstörung vermengt (Barudy & Dantagnan, 2010). Solche Beschreibungen scheinen eher von kulturellen Darstellungen psychischer Gesundheit und Krankheit geprägt zu sein, Letztere als Chaos und Unvorhersehbarkeit, als von einem tatsächlichen Verständnis von Bindung, einschließlich desorganisierter Bindung (Reijman et al., 2018). Wissenschaftliche Praxis wird natürlich stets bis zu einem gewissen Grad von gesellschaftlichen Werten geprägt, doch popularisierte Darstellungen der Bindungstheorie waren besonders anfällig dafür, gesellschaftliche Werte als wissenschaftliche Tatsachen auszugeben, wie Werturteile über die Rollen von Müttern und Vätern zeigen (zur Diskussion siehe Duschinsky, 2020).
Wissenschaftliche Konstrukte lösen sich beim Übergang in die gerichtliche Praxis mitunter von ihren Vorbehalten (Nielsen, 2014), und dies kann zu übermäßigem Vertrauen in die Implikationen individueller Unterschiede der Bindungsqualität führen. So wird beispielsweise das „Attachment Styles Interview“ (ASI; Bifulco et al., 2008) mitunter herangezogen, um die Eignung als Pflegefamilie festzustellen. Wie Granqvist (2016) erörtert, ist dieses Instrument für die Erhebung der Fürsorgefähigkeit nicht ausreichend validiert, was auch die Verfassenden des Instruments selbst festhalten. Dennoch ist dieser Vorbehalt in der gerichtlichen Praxis verloren gegangen, wie ein jüngerer schwedischer Fall zeigt, in dem ein Zwillingspaar nach einem Jahr in der Obhut seiner vorgesehenen dauerhaften Pflegefamilie aus dieser herausgenommen wurde, allein aufgrund „unsicherer“ ASI-Ergebnisse der Pflegeeltern (Bunnvik, 2016). Tatsächlich schnitten die Pflegeeltern in allen anderen Begutachtungen gut ab, und die Kinder schienen sich gut zu entwickeln. Um ein Beispiel aus der Kinderschutzpraxis zu wiederholen: Einige Fachleute haben die Überschneidung zwischen Misshandlung und desorganisierter Bindung übertrieben und es Fachkräften der Sozialen Arbeit damit gestattet, desorganisierte Verhaltensweisen in natürlichen Settings und ohne Reliabilitätstraining als Indikator für Misshandlung zu deuten (Shemmings & Shemmings, 2011).
Bindungsklassifikationen stammen aus der Entwicklungswissenschaft und genießen in diesem Kontext zu Recht hohes Ansehen. Mitunter wurde jedoch zu wenig anerkannt, dass eine Schulung nötig ist, um sie korrekt zu vergeben, ihre Bedeutung zu verstehen und ihren angemessenen Einsatz sicherzustellen. Diese unglückliche Kombination hat wahrscheinlich zur Beliebtheit von Bindungsklassifikationen in den Berufen der Kinder- und Jugendhilfe beigetragen. So weist etwa das schwedische Zentralamt für Gesundheit und Soziales (Swedish National Board of Health and Welfare, 2018a, b) Fachkräfte, von denen den meisten eine formale Ausbildung in Bindungstheorie und Bindungserhebung fehlt, an, auf mögliche Anzeichen von Unsicherheit und Bindungsproblemen zu achten, etwa wenn Kinder ängstlich und anhänglich sind und wissen wollen, wo ihre Eltern sind und was sie tun. Mit solch ungenauen, breiten und höchst problematischen Beschreibungen kann eine Vielzahl von Verhaltensweisen fälschlich als unsicher eingestuft werden.
Obwohl die Grundlagen der Bindungstheorie in der Regel ein Pflichtbestandteil der Ausbildung von Fachkräften sind, gilt dies nicht für eine spezialisierte Schulung in der Erhebung der Bindungsqualität. Manche Fachleute an Gerichten zweifeln daher an der Relevanz der Bindungstheorie und missachten ihr Potenzial; andere berufen sich in ihren Begutachtungen übermäßig zuversichtlich auf Bindungsklassifikationen; wieder andere suchen eine spezialisierte Schulung (North, 2019). Auch wenn Bindungsinstrumente nicht für die diagnostische Forschung entwickelt wurden und für solche Zwecke noch nicht validiert sind, ist die Suche nach spezialisierter Schulung womöglich dennoch die beste dieser drei Positionen. Eine spezialisierte Schulung vermittelt in der Regel auch Wissen über die Grenzen der Instrumente (z. B. ihre begrenzte Eignung für Diagnostik und Vorhersage auf individueller Ebene). Ohne Strukturen, die Forschung und Praxis wirksam verbinden, etwa diagnostisch validierte Erhebungsverfahren, stehen Fachleute, die meinen, dass Bindungsklassifikationen ihre Arbeit fundieren könnten, derzeit vor einer Sackgasse.
Interessenvertretung kann mitunter Probleme verursachen, wenn sie mit ausgewogener Bewertung oder wissenschaftlichem Konsens verwechselt oder als solche dargestellt wird (Emery et al., 2016). Beispiele dafür finden sich in der hitzigen Debatte über kindliche Bindung, Sorgerechtsentscheidungen und Übernachtungen, die oben erörtert wurde. Ein Sonderheft der Family Court Review (McIntosh, 2011) löste diese Debatte aus. In diesem Heft wurde eine kleine Gruppe bekannter Fachleute der Bindungsforschung gebeten, sich dazu zu äußern, wie die Bindungstheorie genutzt werden könnte, was zu einigen unvorsichtigen Behauptungen führte. So argumentierten manche, die Wissenschaft lege nahe, dass eine primäre Bezugsperson die beständige Quelle der Zubettgehrituale sein müsse (Schore & McIntosh, 2011). Wie oben erörtert, wird dies durch übereinstimmende wissenschaftliche Evidenz nicht gestützt (Lamb, 2012, 2018). Berufungen auf Bindung an Familiengerichten wären wahrscheinlich weniger parteiisch, ausgewogener und stärker im Einklang mit übereinstimmender Evidenz, wenn das Gericht die Sachverständigen bestellen würde und nicht die vertretenden Parteien (z. B. die Anwaltschaft), bei denen das Ziel, den Fall zu gewinnen, den Blick auf das Wohl des Kindes mitunter verstellen kann.
Wird einer Bezugsperson eine Straftat vorgeworfen, würde das Strafgericht den rechtlichen Standard anwenden, dass sie bis zum Beweis ihrer Schuld jenseits vernünftiger Zweifel als unschuldig gilt. Dieser Standard wird an Familiengerichten in Kinderschutzfällen jedoch nicht angewandt, obwohl für die betroffenen Eltern und Kinder mindestens ebenso viel auf dem Spiel stehen kann wie in jedem Strafverfahren (van IJzendoorn et al., 2018b). Stattdessen beruhen Entscheidungen auf der Abwägung von Wahrscheinlichkeiten und verschiedenen Risikoschwellen (Burns et al., 2016). Auch wenn ein Beweis jenseits vernünftiger Zweifel unhaltbar sein mag, stellt sich die Frage, wie Wahrscheinlichkeiten abgewogen werden sollten, wann und wie psychologische Begutachtung diesen Prozess fundieren kann und wie deutlich die Waagschale sich neigen muss, damit etwa entschieden wird, ein Kind aus der Obhut seiner Eltern herauszunehmen. Tatsächlich haben Fachleute betont, dass diese Abwägung nicht streng genug ist und zu unnötigen Herausnahmen von Kindern führen kann (Mnookin, 2014).
Es wurde berichtet, dass die Investitionen in die Unterstützung von Familien zunehmend hinter den Investitionen in Kinderschutzuntersuchungen und Pflegekinderdienste zurückbleiben (Bilson & Martin, 2016; Granqvist, 2016). Tatsächlich haben Schwierigkeiten bei der Abwägung von Wahrscheinlichkeiten und fehlinformierte Anwendungen der Bindungstheorie zur Fundierung von Kinderschutzuntersuchungen gelegentlich zu Herausnahmen von Kindern geführt, ohne dass begründete Hinweise auf ein Risiko einer beeinträchtigten Entwicklung oder Anzeichen von Misshandlung vorlagen. So stellte eine Studie fest, dass Kinderschutzberichte, die zur Herausnahme von Kindern aus der Obhut von Müttern mit leichter geistiger Behinderung beitrugen, eine Fülle von Bedenken über unsichere Bindung und Bindungsprobleme enthielten und dass die Gerichte weder die Relevanz der bindungsbezogenen Empfehlungen noch das Fehlen von Evidenz für sie in Frage stellten (Alexius & Hollander, 2014). Bemerkenswerterweise gab es zu jener Zeit keine veröffentlichte Forschung zur Bindungsqualität von Kindern von Müttern mit leichter geistiger Behinderung, und spätere Forschung hat tatsächlich eine Verteilung der Bindungsklassifikationen ergeben, die dem entspricht, was typischerweise in Familien mit erheblichen sozioökonomischen Risikofaktoren gefunden wird (Granqvist et al., 2014). Zudem erwies sich die Feinfühligkeit dieser Mütter als ausgesprochen heterogen und durch Erfahrung formbar, wobei die Exposition gegenüber Trauma und Missbrauch für Unterschiede in der mütterlichen Feinfühligkeit weit wichtiger war als leichte intellektuelle Beeinträchtigungen an sich (Lindberg et al., 2017). Aus bindungstheoretischer Sicht ist es ein Fehler, affektive Bindungen aus Sorge um eine „unsichere Bindung“ zu zerreißen. Gemessen an ihren Folgen ist Ersteres (z. B. die Herausnahme eines Kindes) in der kindlichen Entwicklung im Allgemeinen ein weit gravierenderer Risikofaktor als Letzteres. Verschärft wird die Lage noch durch den Mangel an Sachverständigen, die Bindung erheben können. Daher werden Leitlinien guter Praxis selten befolgt, wodurch die Validität der Erhebungen unzureichend ist.
Nachdem wir Probleme bei der Anwendung von Bindungstheorie und Bindungsforschung an Familiengerichten und einige wahrscheinliche Gründe dafür skizziert haben, wenden wir uns nun unseren Vorschlägen für die Anwendung von Bindungstheorie und Bindungsforschung zu. Wir formulieren drei Bindungsprinzipien, die auf mehr als einem halben Jahrhundert Forschung beruhen und die unserer Ansicht nach Fachleuten an Gerichten als Grundlage dienen können. Außerdem erörtern wir den Nutzen von Erhebungen der Bindung und des relevanten Verhaltens der Bezugspersonen für die Ausrichtung unterstützender Interventionen und für Entscheidungen zum Sorgerecht und im Kinderschutz. Abschließend schlagen wir Wege für interdisziplinäre gemeinsame Forschung vor.
Bindungstheorie und Bindungsforschung sind von großer Bedeutung, um Faktoren zu verstehen, die zum Wohlbefinden und zur sozioemotionalen Entwicklung von Kindern beitragen, und um unterstützende Interventionen auszurichten. Insbesondere sind Bindungstheorie und Bindungsforschung relevant für Schlussfolgerungen darüber, wie hinreichend gute Fürsorge typischerweise aussieht und wie sie erreicht werden kann (van IJzendoorn et al., 2019).
Die Entwicklung von Bindungsbeziehungen und der Nutzen für die psychosoziale Entwicklung, der sich aus diesen Beziehungen ergeben kann, hängen von Erfahrungen ab, in denen bestimmte, vertraute und nicht misshandelnde Bezugspersonen einen sicheren Hafen bieten.
Die Entwicklung und Aufrechterhaltung von Bindung erfordert Zeit und Interaktion. Eine erste Implikation für Sorgerechtskontexte ist, dass begrenzter Kontakt zu einer Bezugsperson es einem Kind erschwert, seine Erwartungen an die Verfügbarkeit dieser Bezugsperson in Zeiten der Not zu bilden, zu festigen und aufrechtzuerhalten (Lamb et al., 1997). Eine zweite Implikation für Kinderschutzkontexte ist, dass nahezu jede nicht misshandelnde und nicht vernachlässigende familienbasierte Betreuung wahrscheinlich besser ist als eine Heimunterbringung, die mit höchst instabiler Fürsorge und damit verbundenen Defiziten in Entwicklung und psychischer Gesundheit von Kindern einhergeht (van IJzendoorn et al., 2020). Tatsächlich finden sich diese Defizite oft selbst dort, wo Einrichtungen ausreichende Ernährung und medizinische Versorgung bieten. Solche Befunde unterstreichen, wie wichtig es für Kinder ist, Erwartungen an die Verfügbarkeit bestimmter, vertrauter und nicht misshandelnder Bezugspersonen als sicherer Hafen entwickeln zu können, die verlässlich beständig anwesend sind.
Andere Belange müssen gegen das Bedürfnis nach Kontinuität mit vertrauten Bezugspersonen abgewogen werden. Systeme des „Alloparenting“, in denen elterliche Fürsorge von anderen Personen als den leiblichen Eltern geleistet wird (z. B. in Form der Vollzeitpflege), können für den Schutz der Rechte und Interessen von Kindern entscheidend sein. So ist eine gut funktionierende Bereitschaftspflege äußerst wichtig, wenn das Wohl von Kindern akut gefährdet ist, und selbst eine vorübergehende, kurze therapeutische stationäre Unterbringung in einer Einrichtung kann in Ausnahmefällen erforderlich sein, wenn eine Therapie dringend nötig ist und nicht ambulant erbracht werden kann (Dozier et al., 2014). Zudem kann eine vorübergehende Vollzeitpflege wichtig sein, wenn das letztliche Ziel die Rückführung des Kindes zu den Eltern ist, und eine dauerhafte Unterbringung (einschließlich Vormundschaft oder Adoption), wenn eine Rückführung als unwahrscheinlich gilt. Wir nehmen jedoch an, dass ein fortgesetzter Kontakt zu den Bezugspersonen oft förderlich sein dürfte, wenn er für das Kind sicher ist und nicht dem Wohl und dem ausdrücklichen Wunsch des Kindes widerspricht. Letztlich betonen Bindungstheorie und Bindungsforschung als allgemeines Prinzip die Bedeutung einer hinreichend kontinuierlichen Verfügbarkeit vertrauter, nicht misshandelnder und nicht vernachlässigender Bezugspersonen (Bowlby, 1958).
Erwartungen an die Verfügbarkeit eines sicheren Hafens entstehen in bestimmten Beziehungen und lassen sich nicht einfach übertragen. Bei der Unterbrechung von Bindungsbeziehungen von Kindern ist daher äußerste Vorsicht geboten.
Die Funktion als sicherer Hafen ist eine Eigenschaft bestimmter, vertrauter Beziehungen und erfordert eine hinreichend kontinuierliche Interaktion zwischen Kindern und Bezugspersonen. Selbst wenn also ein anderes Fürsorgeumfeld in irgendeiner Hinsicht besser sein mag als das gegenwärtige des Kindes, sollte bei Entscheidungen dem Wert der Kontinuität „hinreichend guter“ Fürsorge erhebliches Gewicht beigemessen werden. Daraus ergibt sich ein Paradox: Familien am Maßstab des scheinbaren Wohls eines Kindes zu messen, kann seinem tatsächlichen Wohl schaden, sofern dieses Wohl nicht den Wert der Kontinuität der Fürsorge einschließt. Dementsprechend haben van IJzendoorn und Mitforschende (2019) argumentiert, dass hinreichend gute Fürsorge als Maßstab für die Bewertung der Erziehungsqualität im gerichtlichen Kontext besser geeignet sein könnte als das Kindeswohl. Das in Anlehnung an Winnicott (1971) entwickelte Konzept „hinreichend guter“ Fürsorge bezeichnet ein angemessenes Maß, in dem die Bedürfnisse des Kindes über die Zeit erfüllt werden. Dieses Maß ist womöglich nicht „optimal“, reicht aber aus, um die grundlegenden Entwicklungsbedürfnisse des Kindes zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf bindungsbezogene Bedürfnisse wie einen vertrauten sicheren Hafen. Diese Argumentation ähnelt derjenigen von Goldstein und Mitforschenden (1973), die bei der Einführung des Konzepts des Kindeswohls präzisierten, sie hätten im Sinn, dass Gerichte die „am wenigsten schädliche“ verfügbare Option wählen sollten. So wurde die Idee des „Kindeswohls“ in der Folge jedoch im Allgemeinen nicht ausgelegt. Eine andere Herangehensweise an das Problem spiegelt sich in einer Reihe von Gesetzen in den Vereinigten Staaten und anderswo wider (z. B. Aitani, 2015; The Supreme People’s Court of the People's Republic of China, 1993), die ausdrücklich festlegen, dass die „Kontinuität der Fürsorge mit den Eltern“ ein bei der Bestimmung des Kindeswohls zu berücksichtigender Faktor ist (USDHHS, 2016).
Natürlich sollten Entscheidungen, ein Kind aus der Obhut seiner Eltern herauszunehmen, überzeugende Beweise für eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und das Wohlergehen des Kindes erfordern sowie dafür, dass es keine vertretbaren Mittel gibt, das Kind ohne Herausnahme zu schützen. Folglich sind sich Fachleute der Familiengerichtsbarkeit seit Langem des heiklen Gleichgewichts zwischen dem Risiko eines Traumas durch die Herausnahme und dem Risiko einer Schädigung durch den Verbleib in der Herkunftsfamilie bewusst.
Bemerkenswert ist, dass die Bereitstellung einer sicheren, kontinuierlichen, hinreichend guten familienbasierten Fürsorge auf verschiedene Weise unterstützt werden kann, und Bindungsforschende haben Interventionen entwickelt, die Eltern helfen können, eine solche Fürsorge zu erreichen (Dozier et al., 2017; Steele & Steele, 2017). Einige davon wurden in randomisierten kontrollierten Studien evaluiert, was klare Schlüsse über kausale Zusammenhänge zwischen Interventionen und Ergebnissen erlaubt. Die Ergebnisse sind ermutigend: Zahlreiche Studien und Metaanalysen zeigen günstige Interventionseffekte sowohl auf Aspekte der Fürsorgequalität (z. B. Feinfühligkeit; Juffer et al., 2017; Moss et al., 2011) als auch auf die Bindungsqualität des Kindes (Bernard et al., 2012; Stronach et al., 2013). Die Interventionen sind zudem zeiteffizient, mit einer Behandlungsdauer von typischerweise 6 bis 10 Sitzungen (Bakermans-Kranenburg et al., 2003). Weitere Forschung ist jedoch nötig, um zu beurteilen, ob bindungsbasierte Interventionen die Wahrscheinlichkeit einer Fremdunterbringung von Kindern verringern können (Cyr et al., 2020).
Dem potenziellen Nutzen unterstützender Interventionen lassen sich die ungünstigen Entwicklungsverläufe gegenüberstellen, die häufig mit einer langfristigen Fremdunterbringung (z. B. im Heim oder in instabilen Pflegefamilien) einhergehen (Berlin et al., 2011). Adoption und dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie sind eine Ausnahme von dieser Aussage (Palacios et al., 2019), da sie eine sichere, kontinuierliche, hinreichend gute familienbasierte Fürsorge bieten können und dies oft auch tun. Andere Formen langfristiger Fremdunterbringung wurden jedoch robust mit einer Vielzahl von Problemen in Verbindung gebracht, darunter „Misshandlung, Drogenmissbrauch, suizidales Verhalten, psychiatrische Morbidität, Arbeitslosigkeit, schlechte schulische Leistungen, Elternschaft im Teenageralter … selbst nach Kontrolle relevanter Störfaktoren“ (van IJzendoorn et al., 2018b, S. 653).
Die negativen Entwicklungsverläufe, die mit einer langfristigen Fremdunterbringung einhergehen, sollten nicht automatisch der Herausnahme des Kindes an sich zugeschrieben werden. Verschiedene Faktoren, die häufig mit einer Fremdunterbringung verbunden sind, können das eigentliche Risiko darstellen. So sind ungünstige Ergebnisse wahrscheinlich zum Teil auf das hohe Risiko instabiler Betreuungsarrangements und abgebrochener Unterbringungen zurückzuführen (z. B. wird das Kind später in sein ursprüngliches Zuhause zurückgebracht, nur um erneut herausgenommen zu werden). Mit Unterschieden zwischen den Ländern werden zwischen einem Fünftel und zwei Dritteln aller langfristigen Unterbringungen vorzeitig abgebrochen (Konijn et al., 2018; Oosterman et al., 2007; Sallnäs et al., 2004; Wulczyn et al., 2003), und einige Forschungsarbeiten berichten ähnliche Befunde für abgebrochene Adoptionen (Palacios et al., 2019). Dies bedeutet für diese ohnehin verletzlichen Kinder eine weitere bindungsbezogene Unterbrechung, wobei eine solche Instabilität ihnen die Erfahrung eines unzuverlässigen Zugangs zu einem vertrauten sicheren Hafen hinterlässt. Tatsächlich hat sich gezeigt, dass Kinder mit mehrfachen Wechseln der Unterbringung einem besonders hohen Risiko nachteiliger Entwicklungsfolgen ausgesetzt sind, darunter deutlich höhere Raten externalisierender und internalisierender Verhaltensprobleme (Newton et al., 2000; Toussaint et al., 2018) und schwächere exekutive Funktionen (Lewis et al., 2007). Aus bindungstheoretischer Sicht sollten Gerichte bestrebt sein, der Kontinuität hinreichend guter Fürsorge Vorrang zu geben, und sich der Risiken vorübergehender Unterbringungen bewusst sein.
Der Wert der Kontinuität hinreichend guter Fürsorge sollte auch sorgfältig bedacht werden, wenn sich – wie in vielen Ländern üblich – die Frage stellt, Kinder aus einer langfristigen, stabilen Pflegefamilie zu ihren leiblichen Eltern zurückzuführen, sobald deren Fürsorgefähigkeit als (meist geringfügig) verbessert beurteilt wird. Das Recht leiblicher Eltern auf ihre biologischen Kinder sollte nicht automatisch Vorrang vor dem Recht der Kinder auf kontinuierliche, hinreichend gute Fürsorge haben, schon gar nicht, wenn Kinder seit jungen Jahren beträchtliche Zeit in einer stabilen und gut funktionierenden Pflegefamilie verbracht haben.
Um Missverständnissen vorzubeugen, erkennen wir bereitwillig an, dass Fremdunterbringungen (auch hier einschließlich vorübergehender) mitunter notwendig, vollauf gerechtfertigt und lebensrettend sind. Wenn eine Unterbringung in einer Pflegefamilie unvermeidlich ist, ist es unerlässlich, dass Pflegeeltern in einem frühen Stadium der Unterbringung evidenzbasierte unterstützende Interventionen erhalten, um das Risiko eines Abbruchs zu verringern. Tatsächlich ist eine unzureichende Unterstützung von Pflegeeltern wahrscheinlich ein weiterer Grund für die negativen Wirkungen, die mit manchen Formen der Vollzeitpflege einhergehen. Misshandelte Kinder können sich so verhalten, dass sie bei Pflegepersonen wenig fürsorgliche und wenig feinfühlige Verhaltensweisen hervorrufen, was wiederum das Risiko von Konflikten, Zurückweisung und Abbruch der Unterbringung erhöht. Die verfügbare Forschung legt nahe, dass bindungsbasierte Interventionen die Feinfühligkeit von Pflegeeltern für die Signale ihrer Pflegekinder wirksam steigern (Bick & Dozier, 2013; Dozier et al., 2009) und eine positive Entwicklung von Pflegekindern auf verschiedene Weise fördern können (Bernard et al., 2017; Dozier et al., 2008; Lind et al., 2017). Es ist jedoch festzuhalten, dass die Forschung bislang nicht zeigen konnte, dass solche Interventionen allein Abbrüche von Unterbringungen verringern (Schoemaker et al., 2019).
Die Entscheidung, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, sollte auch eine Unterstützung des Kindes und seiner leiblichen Familie während des gesamten Herausnahmeprozesses umfassen. Solche Interventionen sollten in dem Moment beginnen, in dem die Entscheidung zur Herausnahme getroffen wird, und sich darauf konzentrieren, die Trennung vorzubereiten, dem Kind und seiner Familie zu helfen, die Gründe für die Herausnahme zu verstehen, und sie hinsichtlich der Möglichkeit, den Kontakt aufrechtzuerhalten, zu beruhigen (Cassibba & Cavanna, 2018). Bindungstheoretisch betrachtet können solche Interventionen nicht nur den Stress von Kind und Bezugsperson verringern; die Aufrechterhaltung des Kontakts während der Unterbringung sollte Kindern auch die Verfügbarkeit eines sicheren Hafens sichern, während sie ihre Pflegeeltern kennenlernen.
Wir möchten auch die Aufmerksamkeit auf strukturelle Faktoren lenken, die derzeit zu einem erhöhten Risiko instabiler Unterbringungen führen können. In einigen Ländern wechseln fremduntergebrachte Kinder in eine neue Familie, wenn sich ihr Unterbringungsstatus ändert, etwa von vorübergehender zu dauerhafter Vollzeitpflege oder von dauerhafter Vollzeitpflege zur Adoption. Das liegt daran, dass Familien für eine bestimmte Art der Betreuung registriert oder geprüft werden. Zudem befürchten wir, dass das Wissen, dass ein Pflegekind plötzlich seinen Status ändern und in eine andere Familie kommen könnte, die Fähigkeit oder Bereitschaft von Pflegepersonen, sich auf ein Kind einzulassen, unbeabsichtigt verringern kann.
Schließlich hängen Bemühungen, Familien zu erhalten und zu unterstützen, von ausreichendem finanziellem Engagement und gesellschaftlichen Strukturen ab, die Bezugspersonen und Familien in einem weiteren Sinne unterstützen, denn die Fähigkeit, hinreichend gute Fürsorge zu leisten, muss im Kontext gesehen werden. Psychische Probleme, Substanzmissbrauch, Arbeitslosigkeit, fehlende Bildungs- oder Gesundheitsversorgungsmöglichkeiten und fehlender sicherer Wohnraum erschweren es Bezugspersonen, hinreichend gute Fürsorge zu leisten, insbesondere wenn diese Bedingungen zusammenkommen. Auch wenn solche erschwerenden Faktoren außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Familiengerichten liegen, können sie Entscheidungen dennoch beeinflussen. So sind sie etwa relevant, wenn beurteilt wird, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Bezugsperson eine hinreichend gute Fürsorge erreichen kann. Folglich täte die Politik gut daran, Bowlbys (1951) Mahnung zu folgen: „So wie Kinder für ihren Lebensunterhalt vollständig von ihren Eltern abhängig sind, so sind in allen außer den primitivsten Gemeinschaften die Eltern … für ihre wirtschaftliche Versorgung von einer größeren Gesellschaft abhängig. Wenn eine Gemeinschaft ihre Kinder wertschätzt, muss sie deren Eltern hegen“ (S. 84).
Zusätzliche Bindungsbeziehungen können für Kinder ein Gewinn sein. Sie stören bestehende Bindungen in der Regel nicht, es sei denn, sie stellen eine Quelle der Bedrohung dar oder versperren den Zugang zu bestehenden Beziehungen.
Das Prinzip, dass ein Netzwerk von Bindungsbeziehungen für Kinder wertvoll ist, hat Implikationen für Sorgerechtsentscheidungen: Es legt nahe, dass ausreichend Zeit für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von Bindungsbeziehungen zu beiden Bezugspersonen wünschenswert ist, außer wenn eine Bedrohung für das Wohl und die Sicherheit des Kindes besteht oder ein Elternteil sich „zurückziehen“ möchte. Zugleich müssen das Entwicklungsalter des Kindes und die bisherige Beteiligung des jeweiligen Elternteils an der Betreuung des Kindes berücksichtigt werden. Insofern legen Bindungstheorie und Bindungsforschung weder einen schwarz-weißen „optimalen“ Standard für die Zeitaufteilung nahe noch eine genau bestimmte Mindestzeit, die mit jeder Bezugsperson nötig wäre. Einfach gesagt gibt es nicht genug empirische Forschung für eine einfache Antwort auf diese Fragen, und die Antworten dürften wiederum vom Entwicklungskontext des jeweiligen Kindes abhängen.
Theorie und Forschung zum Wert eines Netzwerks von Bindungsbeziehungen legen nahe, dass Kinder von einer annähernd gleichen Zeitaufteilung profitieren können. Vorausgesetzt, beide Eltern wünschen eine gleiche Zeitaufteilung und es besteht kein hohes Maß an elterlichem Konflikt, kann eine gleiche Zeitaufteilung ein langfristiges Ziel sein (Bacro et al., 2020). Gestützt wird diese Schlussfolgerung zudem durch den Forschungsbefund, dass die Kontakthäufigkeit mit dem „zweiten Elternteil“ nach der Scheidung ein Prädiktor für Kontakt und Beziehungsqualität im späteren Entwicklungsverlauf ist (Steinbach, 2019). Das Prinzip unterstreicht auch den Wert kreativer Lösungen, um den Zugang zu Bezugspersonen zu erhalten. So kann etwa ein jugendlicher Elternteil in Schwierigkeiten gemeinsam mit seinem Kind in eine Pflegefamilie ziehen, sodass beide gemeinsam betreut werden können (Child Welfare Information Gateway, 2017).
Das Prinzip, dass ein Netzwerk von Bindungsbeziehungen wertvoll ist, ist auch für den Kinderschutz relevant. Die Aufrechterhaltung von Bindungsbeziehungen sowohl zu Pflegeeltern als auch zu leiblichen Eltern ist oft eines der Hauptziele der Vollzeitpflege, und die Forschung legt nahe, dass Pflegekinder darin unterstützt werden können, Bindungsbeziehungen sowohl zu ihren leiblichen Eltern als auch zu ihren Pflegeeltern zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, ohne in Loyalitätskonflikte zu geraten (Maaskant et al., 2016). Pflegeeltern können Kindern helfen, ihre Erwartungen an Bindungsbeziehungen zu erkunden und dank Erfahrungen der Verfügbarkeit von Bezugspersonen größere Fähigkeiten zu entwickeln, andere in Zeiten der Not in Anspruch zu nehmen (Cassibba & Cavanna, 2018). Das Prinzip kann auch den Übergang von Kindern aus Pflegefamilien in Adoptivfamilien leiten. Dieser Übergang verläuft derzeit allzu oft abrupt, und der Kontakt zu den Pflegeeltern wird oft für lange Zeit abgebrochen (Boswell & Cudmore, 2017). Übergänge sollten hingegen eine substanzielle Überschneidung der Fürsorge von Pflege- und Adoptiveltern sowie die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Pflegeeltern ermöglichen, damit die Verfügbarkeit eines sicheren Hafens nicht unterbrochen wird, während Kinder Erwartungen an die Verfügbarkeit ihrer Adoptiveltern entwickeln. Außer bei unmittelbar drohender Schädigung ist kaum ein Umstand vorstellbar, in dem ein abrupter Wechsel eines Kindes von einer Pflegestelle in eine andere im Interesse des Kindes wäre. Dasselbe gilt für Übergänge von Pflegepersonen zurück zu den leiblichen Eltern.
Eine weitere Implikation betrifft Großeltern, Stiefeltern und nicht elterliche Beziehungen zu Geschwistern und Mitgliedern der erweiterten Familie. In China etwa kann der Kontakt von Kindern zu ihren Großeltern für Sorgerechtsentscheidungen herangezogen werden (The Supreme People’s Court of the People’s Republic of China, 1993). Aus bindungstheoretischer Sicht kommt es in erster Linie darauf an, ob ein Kind gegenüber diesen Personen Erwartungen eines sicheren Hafens entwickelt hat, was der Fall sein kann oder nicht. Beziehungen zwischen Pflegepersonen und Kindern können eine ähnliche emotionsregulierende Funktion erfüllen wie Eltern-Kind-Beziehungen (Oosterman & Schuengel, 2007), und es hat sich gezeigt, dass Pflegekinder innerhalb von 6 bis 12 Monaten sichere Bindungsbeziehungen zu ihren Pflegeeltern entwickeln können (Lang et al., 2016). Es ist jedoch mehr Forschung dazu nötig, wie schnell sich eine emotionsregulierende Funktion der Beziehung herausbildet, und wir wissen nicht, ob eine bereits bestehende Vertrautheit mit einer Tante, einem Onkel oder einem Großelternteil im Vergleich zu unvertrauten Pflege- und Adoptivpersonen Kindern einen Vorsprung bei der Entwicklung sicherer Bindungsbeziehungen verschaffen kann. Wir wissen auch wenig darüber, wie und wann ältere Geschwister einen sicheren Hafen bieten können, ob dies dieselben Entwicklungsvorteile hat wie ein sicherer Hafen durch Erwachsene und ob dies für die Entwicklung der älteren Geschwister einen Preis hat. In einer der seltenen Studien zur Geschwisterbindung, durchgeführt in Sambia, wo ältere Geschwister eine große Rolle bei der Betreuung jüngerer Geschwister spielen, hatte die Mehrheit der Kinder eine Bindung an ihr älteres Geschwister entwickelt (72%), doch unsichere Bindung war häufiger als sichere Bindung (Mooya et al., 2016).
Die Unterbringung bei Verwandten und Entscheidungen, Geschwister gemeinsam unterzubringen, lassen sich gewiss aus mehreren Gründen neben der Bindung rechtfertigen (z. B. die Wahrung der kulturellen Identität). Schätzungen zufolge haben etwa zwei Drittel der fremduntergebrachten Kinder Geschwister (Wulczyn & Zimmerman, 2005), und Geschwisterbeziehungen haben tendenziell eine starke emotionale Bedeutung und sind oft die dauerhaftesten Beziehungen im Leben eines Menschen. Ob Geschwister nun Bindungsbeziehungen zueinander entwickelt haben oder nicht, zwischen Geschwistern bestehen in der Regel starke affiliative Beziehungen, und eine gemeinsame Unterbringung kann Kindern vermutlich sowohl ein Gefühl der Kontinuität mit ihrer Familie als auch ein Gefühl der Sicherheit geben, während sie sich in der Pflegesituation zurechtfinden. Eine gemeinsame Unterbringung entspricht zudem meist dem ausdrücklichen Wunsch der Kinder (Hill et al., in press).
Die meisten Bindungsforschenden sind sich einig, dass Erhebungen der Bindungsqualität hilfreich sein können, um unterstützende Interventionen auszurichten. Unter Bindungsforschenden – auch unter den Verfassenden dieses Artikels – gehen die Meinungen jedoch darüber auseinander, wie nützlich sie zur Fundierung von Entscheidungen im Kinderschutz und zum Sorgerecht sind. Insbesondere gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Validität von Bindungsinstrumenten für solche Erwägungen. Ein Grund für diesen fehlenden Konsens liegt wahrscheinlich in unseren unterschiedlichen Erfahrungen damit, wie Bindungsinstrumente in unseren jeweiligen Ländern derzeit zur Ausrichtung von Begutachtungen und Entscheidungen eingesetzt werden. Solche internationalen Unterschiede dürften auf Unterschiede in den Strukturen zur Unterstützung von Familiengerichten und der mit ihnen verbundenen Fachkräfte zurückgehen sowie auf Unterschiede in den zuvor erörterten Faktoren, die zu Missverständnissen beitragen. Wir sind uns jedoch alle einig, dass Erhebungen der Fähigkeit der Bezugsperson, einen sicheren Hafen zu bieten, Vorrang vor Erhebungen der kindlichen Bindung gegeben werden sollte.
Während einige Bindungsforschende für den Einsatz von Bindungsinstrumenten an Familiengerichten eingetreten sind (z. B. Crittenden et al., 2013; Isaacs et al., 2009), haben andere vor ihrem Einsatz in diesem Kontext gewarnt (van IJzendoorn et al., 2018a, b). Der fehlende Konsens hängt von mehreren Faktoren ab. In erster Linie hängt er von unterschiedlichen Standpunkten zu den gegenwärtigen psychometrischen Eigenschaften von Bindungsinstrumenten ab. Wie oben erörtert, haben Bindungsinstrumente, wie viele andere psychologische Instrumente, derzeit keine ausreichende Sensitivität und Spezifität für diagnostische und weitergehende prädiktive Zwecke auf individueller Ebene. Genauer gesagt eignen sich Bindungsinstrumente, isoliert eingesetzt, nicht dazu, festzustellen, welche Fürsorge einzelne Kinder erhalten, wie sich einzelne Kinder entwickeln werden oder welche Betreuungsregelungen einzelne Kinder haben sollten (van IJzendoorn et al., 2018).
Folglich sind einige von uns der Auffassung, dass Familiengerichte vorsichtig sein sollten, jede Erhebung der Bindungsqualität einer einzelnen Beziehung zwischen Kind und Bezugsperson als Beweismittel zuzulassen. Bis dahin ist mehr Forschung nötig, um die diagnostischen Eigenschaften (Sensitivität und Spezifität) von Bindungsinstrumenten zu verbessern und ihren Nutzen für die Fundierung familiengerichtlicher Entscheidungen zu bewerten. Nach der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz wissen wir tatsächlich nicht, ob Bindungsinstrumente familiengerichtliche Begutachtungen und Entscheidungen im Vergleich zur „üblichen Begutachtung“ (die je nach Region und Land recht unterschiedlich ist) verbessern. Das Eintreten für Bindungserhebungen in diesem Kontext (Marvin & Schutz, 2009; Spieker & Crittenden, 2018) erscheint daher verfrüht (van IJzendoorn et al., 2018a). Ebenso wissen wir derzeit nicht, ob Bindungserhebungen besser als die übliche Begutachtung in der Lage sind, die Wirkungen der Fürsorge von relevanten Störfaktoren wie Mangelernährung, Entwicklungsstörungen, geistiger Behinderung und Medikamenteneinnahme zu unterscheiden. Die inkrementelle Validität ist daher ein dringender Punkt auf der Forschungsagenda.
Andererseits müssen Familiengerichte schwierige Entscheidungen treffen, mit oder ohne psychologische Begutachtung. Eine psychologische Begutachtung ist dem völligen Verzicht auf standardisierte Erhebungen gewiss vorzuziehen, der das Risiko von Entscheidungen erhöhen kann, die von beruflichen Voreingenommenheiten beeinflusst sind. Einige von uns sind daher der Ansicht, dass Bindungserhebungen aufschlussreich sein können, wenn sie verantwortungsvoll eingesetzt werden. Das heißt, es müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Validität zu maximieren und sicherzustellen, dass ihnen nicht auf Kosten anderer Erwägungen ein unangemessenes Gewicht beigemessen wird. Genauer gesagt sollten Bindungsinstrumente niemals isoliert eingesetzt werden, sondern Teil einer umfassenderen Testbatterie sein, die auch eine direkte Erhebung des Fürsorgeverhaltens umfasst. Tatsächlich sollte die Erhebung der Fürsorge im Mittelpunkt stehen, mit Bindungserhebungen als möglicher Ergänzung: Wir sollten in erster Linie die Fähigkeit des Elternteils erheben, die Bedürfnisse des Kindes zu verstehen und wirksam darauf zu reagieren, das Kind zu kennen und wertzuschätzen und in der Beziehung beständig die Führung zu übernehmen. Entscheidend ist: Während das Phänomen der Bindung oft große Aufmerksamkeit erhält, ist die Bindungstheorie im Kern eine Theorie, die die Bedeutung feinfühliger Fürsorge betont (Bowlby & Ainsworth, 1991).
Werden Bindungserhebungen zur Fundierung gerichtlicher Beratungen herangezogen, sollten sie zudem bei mehr als einer Gelegenheit von formal geschulten Beobachtenden durchgeführt werden. Fachkräfte ohne formale Schulung sollten nicht versuchen, eigene Bindungserhebungen zu entwickeln oder unzureichend validierte Methoden anderer einzusetzen, und dann in Empfehlungen an Familiengerichte auf die vermutete Bindungsqualität von Kindern verweisen. Die Validität von Bindungsinstrumenten beruht darauf, dass die standardisierten Protokolle für ihre Durchführung und Kodierung eingehalten werden. Da sowohl die Durchführung als auch die Kodierung von Bindung schwierig ist, erfordert der Einsatz von Bindungsinstrumenten in der Regel eine umfangreiche Schulung sowie das Bestehen eines Reliabilitätstests für die Kodierung. In der Bindungsforschung wird in der Regel auch eine zweite kodierende Person eingesetzt, um die Reliabilität der Kodierung sicherzustellen. Wie oben erörtert, können zudem verschiedene Faktoren dazu führen, dass sich Kinder gelegentlich nicht repräsentativ verhalten (z. B. Krankheit, kürzliche Trennungen und Überbelastung). Der obige Standard, Bindungsinstrumente zusammen mit anderen Instrumenten einzusetzen und Bindung bei mehr als einer Gelegenheit zu untersuchen, entspricht den Leitlinien für psychologische Begutachtungen in Kinderschutzangelegenheiten (z. B. American Psychiatric Association [APA], 2013).
Schließlich sollten Fachkräfte darauf achten, sich nicht zu sehr auf die kategorialen Klassifikationen an sich (Sicherheit vs. Unsicherheit, Organisation vs. Desorganisation) zu konzentrieren, die ähnliche Probleme mit sich bringen wie kategoriale Diagnosen in Psychologie und Psychiatrie, insofern sie Nuancen reduzieren. So können sich Kinder, denen dieselbe Klassifikation desorganisierter Bindung zugewiesen wurde, deutlich voneinander unterscheiden, was die Intensität (z. B. ein Wert von 5 oder 9 auf der kontinuierlichen Desorganisationsskala) und das Unterthema der gezeigten desorganisierten Verhaltensweisen betrifft (z. B. asymmetrische Bewegungen vs. Furcht vor der Bezugsperson). Über die Klassifikationen hinaus wurden mehrere Beobachtungsskalen mit feiner abgestufter kontinuierlicher Bewertung des Verhaltens von Kind und Bezugsperson entwickelt und validiert, etwa der Attachment Q Sort (AQS; Waters & Deane, 1985; van IJzendoorn et al., 2004), der Maternal Behavior Q Sort (MBQ; Pederson et al., 1990) und das Coding Interactive Behavior system (CIB; Feldman, 1998).
Es ist wichtig hervorzuheben, dass Bindungsinstrumente für standardisierte Kontexte konzipiert und validiert sind. Zudem wurden sowohl Bindungs- als auch Fürsorgeerhebungen in der Regel in Kontexten mit höchstens leichtem bis mäßigem Stress eingesetzt. Begutachtungen in forensischen Kontexten finden jedoch oft unter für Bezugspersonen und Kinder hoch emotional aufgeladenen Umständen statt, mitunter mitten in einer Trennung von Kind und Bezugsperson. Der Unterschied im erlebten Stress zwischen diesen Kontexten ist ein wichtiger potenzieller Störfaktor (Smith et al., 2012b), und es gibt derzeit keine Forschung zur Validität von Bindungsinstrumenten unter solchen Bedingungen. Wir betonen daher, dass die Validität von Erhebungen der Bindungsqualität und des Fürsorgeverhaltens unter solchen Umständen unbekannt ist. Wir sind uns bewusst, dass Begutachtungen mitunter unter belastenden Umständen durchgeführt werden müssen und dass einige Fürsorgeinstrumente, die für diesen Kontext derzeit unzureichend validiert sind, die beste verfügbare Alternative darstellen können. Dennoch sollten diese Wissenslücken das Gewicht beeinflussen, das solcher Evidenz beigemessen wird, und nach Ansicht einiger von uns bieten nicht standardisierte Beobachtungen erfahrener Fachkräfte mindestens ebenso viel glaubwürdiges Wissen, vielleicht sogar mehr.
Eine Erhebung der Fähigkeit einer Bezugsperson, ihre Fürsorge zu verbessern, könnte eine Lösung für dieses Dilemma sein. Genauer gesagt ist das Potenzial der Bezugsperson, hinreichend gute Fürsorge zu leisten, das angestrebte Ergebnis, und Erhebungen können daher bewerten, ob eine Bezugsperson voraussichtlich in der Lage ist, ihre Fürsorge auf ein solches Niveau zu verbessern. So können Familien etwa eine Intervention erhalten, die darauf abzielt, harte Disziplinierung zu vermeiden und eine beständige, feinfühlige Fürsorge zu fördern, und das Fürsorge- und Kindesverhalten kann vor und nach der Intervention erhoben werden, als Hinweis darauf, wie die Bezugsperson voraussichtlich auf künftige Unterstützung ansprechen wird. Wichtig ist, dass solche Interventionen kurz sein können, sodass der Ansatz in einem kurzen Zeitrahmen umsetzbar ist. Erste Befunde zu diesem Ansatz der „Veränderungsfähigkeit“ deuten auf eine bessere prädiktive Validität für Ergebnisse bei Eltern und Kindern hin als die übliche Begutachtung (Cyr et al., 2012). Bemerkenswert ist jedoch, dass die Wirksamkeit solcher Interventionen von Kontextfaktoren abhängen kann, die die Empfänglichkeit der Bezugsperson beeinflussen. So können Bezugspersonen, die aufgrund eines akuten Risikos, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren, sehr hohem Stress ausgesetzt sind, womöglich nicht profitieren. Tatsächlich ergab eine kürzlich durchgeführte randomisierte kontrollierte Studie mit Familien am Ende des forensischen Verfahrens, die eine solche Intervention als letzte Chance nach einem langen Verlauf häuslicher Unterstützung erhielten, keinen Unterschied in der Vorhersage im Vergleich zur üblichen Begutachtung (Van der Asdonk et al., in press).
Auch wenn weitere Evidenz nötig ist, sollten Interventionen früh im Untersuchungsprozess Vorrang erhalten und in einer mitfühlenden, unterstützenden Weise angeboten werden statt als „letzter Strohhalm“. Zudem sollte anerkannt werden, dass das Ansprechen einer Bezugsperson auf eine bestimmte Intervention auch davon abhängen kann, wie geeignet die Intervention ist und wie gut sie durchgeführt wird: Spricht eine Bezugsperson auf eine evidenzbasierte Intervention nicht an, spricht sie womöglich auf eine andere an – unter Berücksichtigung des Alters des Kindes, seines Bedürfnisses nach Beständigkeit und seiner Fähigkeit zu warten.
Einige Fachleute haben vorgeschlagen, dass Bindungserhebungen bei Entscheidungen über Sorgerecht und Zeitaufteilung helfen können, oder haben beobachtet, dass Gerichte diese Erhebungen zu diesem Zweck einsetzen (z. B. Aitani, 2015; Kohm, 2007). Diese Empfehlung ist unklug, weil derzeit unbekannt ist, ob oder auf welche Weise Kinder von mehr Zeit mit einem Elternteil, an den sie sicher gebunden sind, mehr profitieren als von Zeit mit einem Elternteil, an den sie unsicher gebunden sind. Zudem ist es an sich ein Risikofaktor für Unsicherheit und Desorganisation in einer Beziehung, wenn einem Kind die Zeit mit einem Elternteil erheblich vorenthalten wird (Hazen et al., 2015; Umemura & Jacobvitz, 2014). Um auf die Unterscheidung zwischen Bindungsqualität und Beziehungsqualität insgesamt zurückzukommen: Unsicherheit bedeutet nicht, dass ein Kind nicht von der Beziehung zu einem Elternteil profitiert. Unsicherheit bringt in Bezug auf einige Aspekte der kindlichen Entwicklung probabilistische langfristige Nachteile mit sich; pathologisch ist sie aber nicht. Eine Überbetonung sicherer Bindung kann Kindern daher Zeit mit Bezugspersonen nehmen, von denen sie in anderen Bereichen profitieren. Schließlich wissen wir nicht, inwieweit Bindungserhebungen während Sorgerechtsstreitigkeiten valide sind, wenn Eltern und Kinder aufgrund des laufenden Konflikts und seiner Folgen ängstlicher wirken können.
In Sorgerechtsstreitigkeiten haben Familiengerichte häufig mit Erwachsenen zu tun, die verletzt sind, auf ihre eigenen Bedürfnisse fixiert und mitunter darauf aus, dem anderen Elternteil Schmerz zuzufügen. Kinder können zwischen die Fronten solch erbitterter Konflikte geraten, und kontradiktorische Verfahren können Konflikte weiter anheizen und die Lage verschlimmern. Tatsächlich gilt seit Langem, dass eines der schädlichsten Elemente einer Scheidung für Kinder der elterliche Konflikt sein kann, den sie vor, während und nach der Scheidung miterleben (Amato & Keith, 1991; Kalmijn, 2016). So wurde chronischer Partnerschaftskonflikt mit einem erhöhten Risiko desorganisierter kindlicher Bindung in Verbindung gebracht (Owen & Cox, 1997). Gerichte können eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Dynamik zwischen den Bezugspersonen spielen, und das Gerichtsverfahren sollte die Bezugspersonen ermutigen, eigene Lösungen zu erarbeiten, ohne dass eine förmliche gerichtliche Entscheidung nötig wird (Mnookin, 2014; Pruett et al., 2016). Klarheit bei Entscheidungen über Sorgerecht und Zeitaufteilung, einschließlich der Art, wie Faktoren der kindlichen Bindung bewertet werden, kann daher die Fähigkeit der Bezugspersonen verbessern, Kooperation statt Konflikt zu wählen, und beeinflussen, ob sie um das alleinige Sorgerecht kämpfen oder nicht. Wird etwa deutlich gemacht, dass sich Gerichte auf die oben dargelegten Bindungsprinzipien stützen, einschließlich der Bedeutung eines Netzwerks von Bindungsbeziehungen und eines kontinuierlichen Kontakts zu jeder Bindungsfigur, kann dies das Bewusstsein der Bezugspersonen für die Bedeutung der anderen Bezugsperson für das Kind beeinflussen. Dies wiederum kann ihre Motivation zur Kooperation verbessern und verhindern, dass sie um das alleinige Sorgerecht kämpfen. Auch das Wissen, dass Gerichte Entscheidungen über Sorgerecht und Zeitaufteilung nicht auf die angebliche Bindungsqualität des Kindes zu jeder Bezugsperson stützen, kann Kämpfe um das alleinige Sorgerecht verringern, die sich auf solche Verweise berufen.
Lässt sich der Konflikt nach der Scheidung nicht lösen und finden die Bezugspersonen keine hinreichend gute Form der Kooperation, kann das alleinige Sorgerecht als letztes Mittel unvermeidlich sein. Entscheidungen über die Zeitaufteilung können dennoch sicherstellen, dass das Kind genügend Zeit mit beiden Eltern verbringt, um Bindungsbeziehungen zu entwickeln und aufrechtzuerhalten. In Anlehnung an das Konzept der „kooperativen Elternschaft“ (Boyan & Termini, 1999) berücksichtigen einige Länder wie Schweden bei sorgerechtsbezogenen Entscheidungen die Fähigkeit der Eltern, in Bezug auf ihr Kind bzw. ihre Kinder zu kooperieren. Muss über das Sorgerecht entschieden werden, wird Gewicht darauf gelegt, inwieweit die jeweiligen Elternteile den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil erleichtert oder behindert haben. Hat beispielsweise ein Elternteil den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil und die Wechsel zu ihm behindert, während der andere Elternteil Kontakt und Wechsel erleichtert hat, wird das Sorgerecht oft dem Elternteil zugesprochen, der gezeigt hat, dass er im Interesse des Kindes handeln kann. Natürlich muss auch dieses Prinzip mit Urteilsvermögen vermittelt und umgesetzt werden, damit geschiedene Bezugspersonen nicht aus Angst, als unkooperativ zu gelten, davon absehen, gemeinsame Gespräche über die Betreuungspraxis anzustoßen.
Scheint in der Beziehung eines Kindes zu einer Bezugsperson eine unsichere Bindung vorzuliegen, sollte dies nicht ignoriert werden, weil es unterstützende Interventionen fundieren kann. Wir halten jedoch Erhebungen der Fähigkeit einer Bezugsperson, dem Kind bei Alarmierung einen sicheren Hafen zu bieten, für wertvoller zur Ausrichtung unterstützender Interventionen als Informationen über die Bindungsklassifikation des Kindes an sich, insbesondere wenn eine wirksamere Fürsorge das zentrale Anliegen ist. Solche Erhebungen des sicheren Hafens wurden für Kinder verschiedenen Alters entwickelt und können in natürlichen Settings eingesetzt werden (Farnfield & Holmes, 2014; Madigan, 2019), auch wenn ihre Anwendung in der Praxis noch nicht angemessen validiert ist. Hindernisse für die Funktion als sicherer Hafen sind zudem von besonderer Bedeutung, wenn Unterstützung (z. B. Interventionen zur Fürsorge) für Familien in Kinderschutz- und Sorgerechtskontexten ermittelt und ausgerichtet wird. Darüber hinaus sind die Probleme mit der diagnostischen Präzision der Erhebungen erheblich weniger gravierend, wenn sie zur Ausrichtung unterstützender Interventionen eingesetzt werden, als wenn es darum geht, zu entscheiden, ob ein Kind fremduntergebracht wird oder nicht (für ein ähnliches Argument siehe Faigman et al., 2014). Auch wenn Bezugspersonen weiterhin befürchten mögen, dass ihr Kind letztlich fremduntergebracht wird, kann die Klarstellung, dass der Zweck die Ausrichtung unterstützender Arbeit ist, dazu beitragen, die Kontexte leichter bis mäßiger Belastung oder die natürlichen Settings herzustellen, für die die Instrumente entwickelt und validiert wurden.
Zur Veranschaulichung: Hinweise auf eine vermeidende Bindungsbeziehung können einen Einblick in die wahrscheinlichen Erwartungen des Kindes an diese Beziehung geben. Zu erfahren, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Kind erwartet, von einer Bezugsperson zurückgewiesen zu werden, wenn es aufgewühlt ist (d. h. unsicher-vermeidende Bindung), kann hilfreich sein, um Prioritäten in der unterstützenden Intervention mit der Familie festzulegen, ob es sich nun um leibliche Eltern oder um Pflegeeltern handelt (Brumariu et al., 2018; Green et al., 2000). Noch hilfreicher wäre eine Erhebung der Fürsorge, bei der festgestellt wird, dass die Funktion der Bezugsperson als sicherer Hafen dadurch eingeschränkt ist, dass sie die Versuche des Kindes, ihre Verfügbarkeit zu erlangen, zurückweist. Dies ist direkter und daher relevanter als eine Erhebung der Bindungsqualität des Kindes.
Mit solchen Informationen können Fachkräfte die Familie darin unterstützen, zu erkennen, wann das Kind aufgewühlt ist, auch wenn es dies nicht offen zeigt, und wie man angemessen reagiert. Zudem kann es – was in Pflegefamilien von besonderer Bedeutung ist – Bezugspersonen helfen, wenn ihnen erklärt wird, wie die Fürsorgegeschichte des Kindes es zu bestimmten Verhaltensweisen disponieren kann, um Gefühle der Zurückweisung zu regulieren, wenn das Kind keine Unterstützung sucht, und für das Kind verfügbar zu bleiben (Stovall & Dozier, 2000). Umgekehrt weist die Information, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Kind erwartet, Erwachsene seien vor allem dann verfügbar, wenn es starke Belastung zeigt und ein hohes Maß an Verfügbarkeit sucht (d. h. unsicher-ambivalente Bindung), auf einen anderen Weg hin. Auch hier würde jedoch eine Erhebung der tatsächlichen Fürsorge, bei der diese Dynamik direkt beobachtet wird, stärkere, weniger auf Schlussfolgerungen beruhende Informationen liefern. Fachkräfte können die Familie dann darin unterstützen, beständig zu reagieren und zu vermitteln, dass Verfügbarkeit nicht vom Zeigen von Belastung abhängt. Auch eine Erhebung der Bindungsrepräsentationen der Bezugspersonen kann zur Ausrichtung der Unterstützung nützlich sein. So wurden sichere Bindungsrepräsentationen bei Adoptiveltern von Kindern aus Heimen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit sicherer kindlicher Bindung in Verbindung gebracht (Barone et al., 2017).
Zweifellos gibt es Bereiche für künftige Forschung, die sich am ehesten von Fachleuten der Praxis in diesem Feld benennen lassen. Als Gemeinschaft sind wir sehr daran interessiert, mit der Praxis in Dialog zu treten, und suchen nach Gelegenheiten für gemeinsame, ko-konstruierte Forschungsinitiativen. Unsererseits sehen wir besonderen Bedarf an gemeinsamer Forschung in den folgenden Bereichen. Die gemeinsame Forschung, die uns hier vorschwebt, kann idealerweise dazu beitragen, die Kluft zwischen Forschung und Praxis zu schließen und Strukturen aufzubauen, die einen zutreffenden Wissenstransfer unterstützen (Nicolini et al., 2012).
Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass Entscheidungen zum Sorgerecht und im Kinderschutz sich auf die Bindungsqualität des Kindes auswirken, doch gibt es derzeit nur sehr wenig empirisches Wissen. Für Sorgerechtsfälle ist Forschung zu der Frage nötig, ob Unterschiede in der Zeitaufteilung mit Unterschieden in der kindlichen Bindung einhergehen. Geht beispielsweise das gemeinsame Sorgerecht mit gleicher Zeitaufteilung mit höheren Raten sicherer Bindung einher als das alleinige Sorgerecht mit ungleicher Zeitaufteilung? Solche Forschung sollte auch Faktoren untersuchen, die den Zusammenhang zwischen Zeitaufteilung und kindlicher Bindung beeinflussen können, etwa elterlichen Konflikt.
Im Kinderschutz sollte die Forschung untersuchen, ob und unter welchen Umständen Herausnahmen von Kindern mit einem höheren Maß an Bindungssicherheit einhergehen, als wenn Kinder in ihrer Herkunftsfamilie bleiben. Zwar haben mehrere Studien die Bindungsbeziehungen von Kindern zu ihren Pflegeeltern untersucht (z. B. Gabler et al., 2014; Van der Dries et al., 2009), doch könnte die Forschung die kindliche Bindung an Pflegeeltern mit der Bindung an leibliche Eltern vergleichen, die eine unterstützende Intervention erhalten. Die mögliche Bedeutung der Art der Misshandlung und des Entwicklungszeitpunkts sollte untersucht werden. Ebenso ist Forschung nötig, um zu untersuchen, ob und unter welchen Umständen die Rückführung von Kindern zu ihren leiblichen Eltern nach einer Fremdunterbringung mit höheren Raten von Bindungssicherheit einhergeht, als wenn Kinder in der Pflegefamilie bleiben. Antworten auf diese Fragen sind von entscheidender Bedeutung für das Ziel der Gerichte, das Kindeswohl zu fördern und/oder eine hinreichend gute Fürsorge sicherzustellen; auch wenn Bindungssicherheit nur ein Teil einer positiven Beziehung zwischen Kind und Bezugsperson ist, ist sie ein wichtiger Teil.
Wir haben das Bedürfnis von Kindern nach vertrauten, nicht misshandelnden und nicht vernachlässigenden Bezugspersonen, nach Kontinuität hinreichend guter Fürsorge und nach einem Netzwerk von Bindungsbeziehungen als Grundprinzipien der Bindungstheorie und der Entwicklungswissenschaft hervorgehoben. Kann Wissen über diese Prinzipien die gerichtliche Praxis und die Begutachtung in der Sozialen Arbeit im Hinblick auf zentrale Kennzahlen wie Qualität der Fürsorge, Kontinuität hinreichend guter Fürsorge, spätere Misshandlung oder Vernachlässigung und kindliches Wohlbefinden verbessern? Über diese zentralen Fragen hinaus fordern wir Forschung zu den folgenden verwandten, aber spezifischeren Fragen:
Die Beantwortung dieser und anderer relevanter Fragen, die von Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft der Sozialen Arbeit und des Familienrechts benannt werden, würde wahrscheinlich durch eine engere Zusammenarbeit zwischen unseren jeweiligen Disziplinen erleichtert. Gemeinsam entwickelte Forschungsfragen und gemeinsam erarbeitete Standards für eine angemessene Anwendung von Forschungsergebnissen haben das Potenzial, Forschung und Praxis gleichermaßen großen Nutzen zu bringen (Madigan, 2019; van IJzendoorn, 2019). Kurz gesagt laden wir zum Dialog und zur Initiierung gemeinsamer Vorhaben ein.
Familiengerichte befinden sich in einer sehr anspruchsvollen Lage, da sie schwierige, lebensverändernde und potenziell lebensrettende Entscheidungen treffen müssen. Solche Entscheidungen verlangen, Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf die künftige Entwicklung des Kindes abzuwägen. Wir haben für die Relevanz von Bindungstheorie und Bindungsforschung zur Unterstützung von Kindern und ihren Bezugspersonen argumentiert. Insbesondere haben wir drei grundlegende Bindungsprinzipien hervorgehoben, an denen sich gerichtliche Beratungen orientieren können: das Bedürfnis des Kindes nach vertrauten, nicht misshandelnden Bezugspersonen; den Wert der Kontinuität hinreichend guter Fürsorge; und den Nutzen von Netzwerken aus Bindungsbeziehungen. Zudem haben wir das Potenzial von Erhebungen sowohl der Fürsorge als auch der Bindung für die Fundierung unterstützender Interventionen hervorgehoben. Studien haben außerdem gezeigt, dass Bindungsbeziehungen auf evidenzbasierte Interventionen zur Fürsorge ansprechen.
Es ist unerlässlich, Familien Unterstützung zu bieten, um hinreichend gute Fürsorge zu ermöglichen, und die Kontinuität der Fürsorge nicht ohne schwerwiegendste Gründe zu gefährden. Zudem haben wir argumentiert, dass die Herausnahme eines Kindes zwar mitunter gerechtfertigt ist, das Zerreißen bestehender Bindungen aber Risiken birgt und oft zu instabilen Fremdunterbringungen mit nachteiligen Folgen für die Entwicklung des Kindes führt. Ist eine Herausnahme unvermeidlich, was sie natürlich mitunter ist, ist es daher unerlässlich, stabile Unterbringungen zu erreichen, die von hinreichend guter Fürsorge geprägt sind. Ist eine Herausnahme nicht unvermeidlich, kann das Kindeswohl gefördert werden, indem man sich mit einer kontinuierlichen, hinreichend guten Fürsorge zufriedengibt und den Bezugspersonen hilft, sie zu leisten.
Wir haben hervorgehoben, dass Instrumente zur Erhebung der Bindungsqualität, die für die Forschung auf Gruppenebene entwickelt wurden, auf der Ebene einzelner Kinder und Bezugspersonen nur eine begrenzte Sensitivität und Spezifität besitzen. Viele Bindungsforschende sind daher der Ansicht, dass Bindungsklassifikationen nicht zur Ausrichtung von Entscheidungen zum Sorgerecht und im Kinderschutz herangezogen werden sollten, die sich stattdessen auf das Fürsorgeverhalten konzentrieren sollten. Andere Bindungsforschende sind dagegen der Ansicht, dass Bindungserhebungen in diesem Kontext nützlich sein können, und betonen – neben anderen wichtigen Erwägungen –, dass solche Beobachtungen dann Teil einer umfassenderen Testbatterie sein müssen, die auch Beobachtungen des Fürsorgeverhaltens umfasst.
Schließlich haben wir Wege für eine Zusammenarbeit zwischen Bindungsforschenden und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis der Familiengerichtsbarkeit vorgeschlagen. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit hoffen wir, die Arbeit in diesem überaus wichtigen Bereich der angewandten Wissenschaft voranzutreiben.
Complexe Systémique: Kernpunkte
Der Text ist wertvoll, weil er von innen kommt: Fachleute der Bindungsforschung räumen ein, ihre Instrumente mitunter überverkauft zu haben. Seine zentrale Lehre ist eine Unterscheidung: Die Bindungsqualität eines Kindes ist weder Beziehungsqualität noch elterliche Feinfühligkeit noch eine individuelle Prognose. Klassifikationen, die auf Gruppenebene valide sind, sagen nicht, was mit genau diesem Kind geschehen wird; „unsichere“ Bindung betrifft fast jedes zweite Kind und ist keine Pathologie; selbst Desorganisation ist kein Beweis für Misshandlung. Für die systemische Praxis finden die drei vorgeschlagenen Prinzipien starken Widerhall: vertraute, nicht misshandelnde Bezugspersonen, Kontinuität einer „hinreichend guten“ Fürsorge statt eines idealisierten Kindeswohls und ein Netzwerk von Beziehungen statt eines einzigen Elternteils. Sie laden dazu ein, auf die Fürsorge, den Kontext und die zu bewahrenden Bindungen zu schauen, auch zur Pflegefamilie, wenn das Kind sie verlässt. Die Grenze liegt in den Meinungsverschiedenheiten, die der Text redlich darlegt, insbesondere zu Übernachtungen beim nicht im Haushalt lebenden Elternteil und zum Einsatz von Erhebungen im Kinderschutz. Zu lesen zusammen mit dem Artikel über hochstrittige Scheidungen und dem Artikel über Abbrüche von Pflegeverhältnissen.
Anmerkungen aus dem Original
Interessenkonflikte: Die Verfassenden erklären, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
1 Nicht alle Länder haben Familiengerichte; manche entscheiden in den hier relevanten Fällen über andere Institutionen (z. B. Jugendgerichte). Dennoch verwenden wir in diesem Artikel mangels eines geeigneteren Oberbegriffs durchgängig den Begriff „Familiengerichte“ für die gesellschaftlichen Institutionen, die für rechtliche Entscheidungen im Kinderschutz und/oder zum Sorgerecht zuständig sind.
2 Nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (1989) ist die Meinung des Kindes angemessen zu berücksichtigen. Im Kontext einer elterlichen Scheidung und von Sorgerechtsbegutachtungen besteht eine Möglichkeit, die Meinung eines Kindes zu ermitteln, natürlich darin, das Kind zu bitten, sie zu äußern, und dies geschieht oft, wenn es als entwicklungsangemessen gilt (z. B. ab einem Alter des Kindes von etwa 10 – 12 Jahren). Bei jüngeren Kindern, die im Mittelpunkt dieses Artikels stehen, ist dies jedoch schwierig; in diesem Fall kann die Beobachtung, wie sie auf ihre Bezugspersonen reagieren, eine Möglichkeit sein, Einblick zu gewinnen.
Danksagung. Wir danken Katarina Alexius für eine gründliche Durchsicht des Manuskripts aus rechtlicher Perspektive und Joshua Juvrud für das sprachliche Lektorat. Diese Arbeit wurde durch Fördermittel des Swedish Research Council (Grant 2017-03315) und des Swedish research Council for Health, Working Life, and Welfare (Grant 2017-01182) an Pehr Granqvist und Tommie Forslund sowie durch einen Medical Humanities Investigator Award des Wellcome Trust (Grant WT103343MA) an Robbie Duschinsky unterstützt.
Literatur
Abraham E, Feldman R. The neurobiology of human allomaternal care; implications for fathering, coparenting, and children’s social development. Physiology & Behavior. 2018;193:25–34. https://doi.org/10.1016/j.physbeh.2017.12.034.
Ainsworth MDS, Bell SM, Stayton DJ, Richards JM. The integration of a child into a social world. 1974:99–135.
Ainsworth MDS, Blehar MC, Waters E, Wall SN. Patterns of attachment: A psychological study of the strange situation. Psychology Press; [1978] 2015.
Aitani N. A new psychological method for determining child custody. Journal of Human Environmental Studies. 2015;13:77–85.
Alexius K, Hollander A. Care assessments concerning involuntary removal of children from intellectually disabled parents. Journal of Social Welfare and Family Law. 2014;36(3):295–310.
Allen B. Misperceptions of reactive attachment disorders persist: Poor methods and unsupported conclusions. Research in Developmental Disabilities. 2018;77:24–29. https://doi.org/10.1016/j.ridd.2018.03.012.
Allen B, Schuengel C. Attachment disorders diagnosed by community practitioners: a replication and extension. Child and Adolescent Mental Health. 2020;25(1):4–10. https://doi.org/10.1111/camh.12338.
Amato PR, Keith B. Parental divorce and the well-being of children: A meta-analysis. Psychological Bulletin. 1991;110(1):26–46. https://doi.org/10.1037/0033-2909.110.1.26.
American Psychological Association. Guidelines for psychological evaluations in child protection matters. The American Psychologist. 2013;68(1):20–31. https://doi.org/10.1037/a0029891.
Artis JE. Judging the best interests of the child: Judges' accounts of the tender years doctrine. Law & Society Review. 2004;38(4):769–806.
Bachmann CJ, Beecham J, O'Connor TG, Scott A, Briskman J, Scott S. The cost of love: financial consequences of insecure attachment in antisocial youth. Journal of Child Psychology and Psychiatry. 2019;60(12):1343–1350. https://doi.org/10.1111/jcpp.13103.
Bacro F, Forslund T, Granqvist P, Forslund T, Duschinsky R. Attachment: A reader. Wiley; 2020.
Bacro F, Macario de Medeiros JM. Externalizing behavior and attachment disorganization in children of different-sex separated parents: The protective role of joint physical custody. Scandinavian Journal of Psychology. https://doi.org/10.1111/sjop.12681.
Bakermans-Kranenburg MJ, van Ijzendoorn MH, Juffer F. Less is more: Meta-analyses of sensitivity and attachment interventions in early childhood. Psychological Bulletin. 2003;129(2):195–215. https://doi.org/10.1037/0033-2909.129.2.195.
Barnombudsmannen. Klara, färdiga, Gå!. 2007.
Barone L, Lionetti F, Green J. A matter of attachment? How adoptive parents foster post-institutionalized children’s social and emotional adjustment. Attachment & Human Development. 2017;19(4):323–339. https://doi.org/10.1080/14616734.2017.1306714.
Barone L, Ozturk Y, Lionetti F. The key role of positive parenting and children’s temperament in post-institutionalized children’s socio-emotional adjustment after adoption placement. A RCT study. Social Development. 2019;28(1):136–151.
Barudy J, Dantagnan M. Los desafíos invisibles de ser madre y padre: Manual de evaluación de las competencias y la resiliencia parental. Barcelona: Editorial Gedisa; 2010.
Belsky J. Attachment, mating, and parenting: An evolutionary interpretation. Human Nature. 1997;8:361–381. https://doi.org/10.1007/BF02913039.
Belsky J, Bakermans-Kranenburg MJ, Van IJzendoorn MH. For better and for worse: Differential susceptibility to environmental influences. Current Directions in Psychological Science. 2007;16(6):300–304.
Belsky J, Rovine M. Temperament and attachment security in the strange situation: An empirical rapprochement. Child Development. 1987;58:787–795.
Berlin M, Vinnerljung B, Hjern A. School performance in primary school and psychosocial problems in young adulthood among care leavers from long term foster care. Children and Youth Services Review. 2011;33:2489–2497.
Bernard K, Dozier M, Bick J, Lewis-Morrarty E, Lindhiem O, Carlson E. Enhancing attachment organization among maltreated children: Results of a randomized control trial. Child Development. 2012;83(2):623–636. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.2011.01712.x.
Bernard K, Lee AH, Dozier M. Effects of the ABC intervention on foster children’s receptive vocabulary: Follow-up results from a randomized clinical trial. Child Maltreatment. 2017;22(2):174–179. https://doi.org/10.1177/1077559517691126.
Bernier A, Meins E. A Threshold Approach to Understanding the Origins of Attachment Disorganization. Developmental Psychology. 2008;44(4):969–982. https://doi.org/10.1037/0012-1649.44.4.969.
Bick J, Dozier M. The effectiveness of an attachment-based intervention in promoting foster mothers’ sensitivity toward foster infants. Infant Mental Health Journal. 2013;34(2):95–103. https://doi.org/10.1002/imhj.21373.
Bifulco A, Jacobs C, Bunn A, Thomas G, Irving K. The attachment style interview (ASI): A support-based adult assessment tool for adoption and fostering practice. Adoption & Fostering. 2008;32(3):33–45.
Bilson A, Martin KE. Referrals and child protection in England: One in five children referred to children’s services and one in nineteen investigated before the age of five. British Journal of Social Work. 2017;47(3):793–811.
Boldt LJ, Kochanska G, Yoon JE, Nordling JK. Children’s attachment to both parents from toddler age to middle childhood: Links to adaptive and maladaptive outcomes. Attachment & Human Development. 2014;16:211–229. https://doi.org/10.1080/14616734.2014.889181.
Boswell S, Cudmore L. Understanding the ‘blind spot’when children move from foster care into adoption. Journal of Child Psychotherapy. 2017;43(2):243–257.
Bowlby J. Maternal care and mental health. 1951;2.
Bowlby J. Separation of mother and child. Letter to the editor. The Lancet. 1958:1070–1071.
Bowlby J. Attachment and loss: Attachment. 1969/1982.
Bowlby J. Attachment and loss: Separation. Pimlico; 1973.
Bowlby J. Attachment and loss: Loss. Pimlico; 1980.
Bowlby. personal communication. 1984;23:697–712.
Bowlby J, Robertson J, Rosenbluth D. A two-year-old goes to hospital. The Psychoanalytic Study of the Child. 1952;7(1):82–94.
Boyan S, Termini AM. Cooperative parenting and divorce: Shielding your child from conflict – a parent guide to effective co-parenting. Active Parenting Publishers; 1999.
Brown GL, Schoppe-Sullivan SJ, Mangelsdorf SC, Neff C. Observed and reported supportive coparenting as predictors of infant–mother and infant–father attachment security. Early Child Development and Care. 2010;180(1-2):121–137. https://doi.org/10.1080/03004430903415015.
Brown R, Ward H. Decision-making within a child’s timeframe: An overview of current research evidence for family justice professionals concerning child development and the impact of maltreatment. Childhood Wellbeing Research Centre; 2013.
Brumariu LE, Giuseppone KR, Kerns KA, Van de Walle M, Bureau J-F, Bosmans G, Lyons-Ruth K. Middle childhood attachment strategies: Validation of an observational measure. Attachment & Human Development. 2018;20(5):491–513. https://doi.org/10.1080/14616734.2018.1433696.
Bullens RAR, Schuengel C, Slot NW, Bullens RAR. Gehechtheid en kinderbescherming. SWP; 2003.
Bunnvik G. Lurades till möte – miste barnen. Jnytt. 2016.
Burns K, Pösö T, Skivenes M. Child welfare removals by the state: A cross-country analysis of decision-making systems. Oxford University Press; 2016.
Byrne JG, O’Connor TG, Marvin RS, Whelan WF. Practitioner review: The contribution of attachment theory to child custody assessments. Journal of Child Psychology and Psychiatry. 2005;46(2):115–127. https://doi.org/10.1111/j.1469-7610.2004.00396.x.
Carlson V, Cicchetti D, Barnett D, Braunwald K. Disorganized/disoriented attachment relationships in maltreated infants. Developmental Psychology. 1989;25(4):525–531.
Cassibba R, Cavanna D. L’affidamento familiare tra teoria e realtà: opportunità, incongruenze e contraddizioni [The foster care between theory and reality: opportunities, inconsistencies and contradictions]. Psicologia Clinica dello Sviluppo. 2018;2:373–382.
Chaffin M, Hanson R, Saunders BE, Nichols T, Barnett D, Zeanah C, LeTourneau E, et al. Report of the APSAC task force on attachment therapy, reactive attachment disorder, and attachment problems. Child Maltreatment. 2006;11(1):76–89. https://doi.org/10.1177/1077559505283699.
Cheadle JE, Amato PR, King V. Patterns of nonresident father contact. Demography. 2010;47(1):205–225. https://doi.org/10.1353/dem.0.0084.
Child Welfare Information Gateway. Concurrent planning for permanency for children. Washington, DC: US Department of Health and Human Services, Children’s Bureau; 2017.
Cowan PA, Cowan CP. Introduction: bringing dads back into the family. Attachment & Human Development. 2019;21(5):419–425. https://doi.org/10.1080/14616734.2019.1582594.
Crittenden PM, Baim C, Dixon L, Perkins DF, Hamilton-Giachritis C, Craig LA. What works in child protection: An evidenced based approach to assessment and intervention in care proceedings. Wiley Blackwell Publishing; 2017.
Crittenden PM, Farnfield S, Landini A, Grey B. Assessing attachment for family court decision making. Journal of Forensic Practice. 2013;15(4):237–248.
Cyr C, Dubois-Comtois MG, Poulin C, Pascuzzo K, Losier V, Dumais M, St-Laurent D, Moss E, Muela A. Child abuse and neglect: A multidimensional approach. InTech Open; 2012. https://doi.org/10.5772/48771.
Cyr C, Euser EM, Bakermans-Kranenburg M, van IJzendoorn M. Attachment security and disorganization in maltreating and high-risk families: A series of meta-analyses. Development and Psychopathology. 2010;22:87–108. https://doi.org/10.1017/S0954579409990289.
Cyr C, Dubois-Comtois K, Paquette D, Lopez L, Bifgras M. An attachment-based parental capacity assessment with a focus on capacity to change to orient decision-making in child protection cases. . 2020. https://doi.org/10.1177/1077559520967995.
Dagan O, Sagi-Schwartz A. Early attachment network to mother and father: An unsettled issue. Child Development Perspectives. 2018;12:115–121.
Departamento de Protección de Derechos Servicio Nacional de Menores. Orientaciones técnicas: Línea de acción diagnóstico modalidad diagnóstico ambulatorio, DAM. 2019.
Department of Health. Assessing children in need and their families: Practice guidance. The Stationery Office; 2000.
Department for Education. Children in need of help and protection: Call for evidence. 2018.
De Wolff MS, Van Ijzendoorn MH. Sensitivity and attachment: A meta-analysis on parental antecedents of infant attachment. Child Development. 1997;68:571–591.
Dozier M, Bernard K, Roben C, Steele H, Steele M. Handbook of attachment-based interventions. Guilford Press; 2017.
Dozier M, Kaufman J, Kobak R, O'Connor TG, Sagi-Schwartz A, Scott S, Schauffer C, Smetana J, van IJzendoorn MH, Zeanah CH. Consensus statement on group care for children and adolescents: A statement of policy of the American Orthopsychiatric Association. American Journal of Orthopsychiatry. 2014;84(3):219–225. https://doi.org/10.1037/ort0000005.
Dozier M, Lindhiem O, Lewis E, Bernard K, Peloso E. Effects of a foster parent training program on young children’s attachment behaviors: Preliminary evidence from a randomized clinical trial. Child and Adolescent Social Work Journal. 2009;26(4):321–332. https://doi.org/10.1007/s10560-009-0165-1.
Dozier M, Peloso E, Lewis E, Laurenceau J, Levine S. Effects of an attachment-based intervention of the cortisol production of infants and toddlers in foster care. Development and Psychopathology. 2008;20(3):845–859. https://doi.org/10.1017/S0954579408000400.
Duschinsky R. Cornerstones of attachment research. Oxford University Press; 2020.
Duschinsky R, Van IJzendoorn M, Foster S, Reijman S, Lionetti F. Attachment histories and futures: Reply to Vicedo’s ‘Putting attachment in its place’. European Journal of Developmental Psychology. 2019. https://doi.org/10.1080/17405629.2018.1502916.
Egeland B, Jacobvitz D, Sroufe LA. Breaking the cycle of abuse. Child Development. 1988;59:1080–1088. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.1988.tb03260.x.
Emery RE, Holtzworth-Munroe A, Johnston JR, Pedro-Carroll JL, Pruett MK, Saini M, Sandler I. “Bending” evidence for a cause: Scholar-advocacy bias in family law. Family Court Review. 2016;54(2):134–149.
Emery RE, Otto RK, O’donohue WT. A critical assessment of child custody evaluations: Limited science and a flawed system. Psychological Science in the Public Interest. 2005;6(1):1–29. https://doi.org/10.1111/j.1529-1006.2005.00020.x.
Fabricius WV, Suh GW. Should infants and toddlers have frequent overnight parenting time with fathers? The policy debate and new data. Psychology, Public Policy, and Law. 2017;23(1):68–84. https://doi.org/10.1037/law0000108.
Facompré CR, Bernard K, Waters TEA. Effectiveness of interventions in preventing disorganized attachment: A meta-analysis. Development and Psychopathology. 2018;30(1):1–11. https://doi.org/10.1017/S0954579417000426.
Faigman DL, Monahan J, Slobogin C. Group to individual (G2i) inference in scientific expert testimony. The University of Chicago Law Review. 2014;81(2):417–480.
Faigman DL, Slobogin C, Monahan J. Gatekeeping science: using the structure of scientific research to distinguish between admissibility and weight in expert testimony. Northwestern University Law Review. 2016;110:859–904.
Farnfield S, Holmes P. The Routledge handbook of attachment: Assessment. Routledge; 2014.
Fearon RP, Bakermans-Kranenburg MJ, Van IJzendoorn MH, Lapsley AM, Roisman GI. The significance of insecure attachment and disorganization in the development of children’s externalizing behavior: A meta-analytic study. Child Development. 2010;81(2):435–456. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.2009.01405.x.
Fearon RMP, Belsky J, Cassidy J, Shaver P. Handbook of attachment: Theory, research, and clinical applications. Guilford Press; 2016.
Feldman R. Coding interactive behavior manual. . 1998.
Feldman R, Bamberger E, Kanat-Maymon Y. Parent-specific reciprocity from infancy to adolescence shapes children's social competence and dialogical skills. Attachment & Human Development. 2013;15(4):407–423. https://doi.org/10.1080/14616734.2013.782650.
Feldman R, Braun K, Champagne FA. The neural mechanisms and consequences of paternal caregiving. Nature Reviews Neuroscience. 2019;20(4):205–224. https://doi.org/10.1038/s41583-019-0124-6.
Feldman R, Masalha S. The role of culture in moderating the links between early ecological risk and young children's adaptation. Development and Psychopathology. 2007;19(1):1–21. https://doi.org/10.1017/S0954579407070010.
Font SA, Gershoff ET. Foster care and best interests of the child: Integrating research, policy, and practice. Springer, Cham; 2020.
Forslund T, Peltola MJ, Brocki KC. Disorganized attachment representations, externalizing behavior problems, and socioemotional competences in early school-age. Attachment & Human Development. 2019. https://doi.org/10.1080/14616734.2019.1664603.
Funder DC, Ozer DJ. Evaluating effect size in psychological research: Sense and nonsense. Advances in Methods and Practices in Psychological Science. 2019;2(2):156–168.
Gabler S, Bovenschen I, Lang K, Zimmermann J, Nowacki K, Kliewer J, Spangler G. Foster children’s attachment security and behavior problems in the first six months of placement: Associations with foster parents’ stress and sensitivity. Attachment & Human Development. 2014;16(5):479–498. https://doi.org/10.1080/14616734.2014.911757.
Garber BD. Attachment methodology in custody evaluation: Four hurdles standing between developmental theory and forensic application. Journal of Child Custody. 2009;6(1-2):38–61.
Gauthier Y, Fortin G, Jéliu G. Clinical application of attachment theory in permanency planning for children in foster care: The importance of continuity of care. Infant Mental Health Journal. 2004;25(4):379–396.
George C, Solomon J. The caregiving system: A behavioral systems approach to parenting. Handbook of attachment: Theory, research, and clinical applications. 2008;2:833–856.
GM v. Carmarthenshire County Council. EWFC. 2018;36.
Goldstein J, Freud A, Solnit AJ. Beyond the best interests of the child. Free Press; 1973.
Granqvist P. Observations of disorganized behaviour yield no magic wand: Response to Shemmings. Attachment & Human Development. 2016;18:529–533. https://doi.org/10.1080/14616734.2016.1189994.
Granqvist P, Forslund T, Fransson M, Springer L, Lindberg L. Mothers with intellectual disability, their experiences of maltreatment, and their children’s attachment representations: A small-group matched comparison study. Attachment & Human Development. 2014;16(5):417–436. https://doi.org/10.1080/14616734.2014.926946.
Granqvist P, Hesse E, Fransson M, Main M, Hagekull B, Bohlin G. Prior participation in the strange situation and overstress jointly facilitate disorganized behaviours: Implications for theory, research and practice. Attachment & Human Development. 2016;18:235–249. https://doi.org/10.1080/14616734.2016.1151061.
Granqvist P, Sroufe LA, Dozier M, Hesse E, Steele M, van IJzendoorn M, Solomon J, Schuengel C, Fearon P, Bakermans-Kranenburg M, Steele H, et al. Disorganized attachment in infancy: A review of the phenomenon and its implications for clinicians and policy-makers. Attachment & Human Development. 2017;19:534–558. https://doi.org/10.1080/14616734.2017.1354040.
Green J, Stanley C, Smith V, Goldwyn R. A new method of evaluating attachment representations in young school-age children: The Manchester Child Attachment Story Task. Attachment & Human Development. 2000;2(1):48–70. https://doi.org/10.1080/146167300361318.
Groh AM, Fearon RP, van IJzendoorn MH, Bakermans-Kranenburg MJ, Roisman GI. Attachment in the early life course: Meta-analytic evidence for its role in socioemotional development. Child Development Perspectives. 2017;11:70–76.
Groh AM, Narayan AJ, Bakermans-Kranenburg MJ, Roisman GI, Vaughn BE, Fearon RP, van IJzendoorn MH. Attachment and temperament in the early life course: A meta-analytic review. Child Development. 2017;88(3):770–795. https://doi.org/10.1111/cdev.12677.
Grossmann K, Sagi-Schwartz A. Attachment and Divorce: Facts, Myths and Dilemmas in Custody Disputes. 2013.
Grossmann K, Grossmann KE, Kindler H, Zimmermann P, Cassidy J, Shaver PR. Handbook of attachment: Theory, research, and clinical applications. The Guilford Press; 2008.
Hacker D, Halperin Kaddari R. The ruling rules in custody disputers – On the dangers of the parental sameness illusion in a gendered reality. Mishpat and Mimshal. 2013;15:91–170.
Harmer AL, Goodman-Delahunty J. Practitioners’ opinions of best interests of the child in Australian legislation. Psychiatry, Psychology and Law. 2014;21(2):251–271.
Hazen NL, Allen SD, Christopher CH, Umemura T, Jacobvitz DB. Very extensive nonmaternal care predicts mother-infant attachment disorganization: Convergent evidence from two samples. Development & Psychopathology. 2015;27:649–661. https://doi.org/10.1017/S0954579414000893.
Hill L, Gilligan R, Connelly G. How did kinship care emerge as a significant form of placement for children in care? A comparative study of the experience in Ireland and Scotland. Children and Youth Services Review.
Hrdy SB. Mothers and others. Harvard University Press; 2011.
Huntington C. The empirical turn in family law. Columbia Law Review. 2018;118(1):227–314.
Isaacs MB, George C, Marvin RS. Utilizing attachment measures in child custody evaluations: Incremental validity. Journal of Child Custody. 2009;6(1-2):139–162.
Jacobs S. The hidden gender bias behind the best interest of the child standard in custody decisions. Georgia State University Law Review. 1997;13(3):845–902.
Jacobvitz D, Leon K, Hazen N. Does expectant mothers' unresolved trauma predict frightening/frightened maternal behavior? Risk and protective factors. Development and Psychopathology. 2006;18:363–379. https://doi.org/10.1017/S0954579406060196.
Joels T, Sagi-Schwartz A. "Mom, dad, and what about me, I need you both”: Facts, myths and hopes in custody disputes. Din Udvarim (Haifa Law Review). 2012;6:375–404.
Juffer F, Bakermans-Kranenburg MJ, van IJzendoorn MH. Pairing attachment theory and social learning theory in video-feedback intervention to promote positive parenting. Current Opinion in Psychology. 2017;15:189–194. https://doi.org/10.1016/j.copsyc.2017.03.012.
Kelly JB, Lamb ME. Using child development research to make appropriate custody and access decisions for young children. Family and Conciliation Court Review. 2000;38(3):297–311.
Kelly JB, Lamb ME. Developmental issues in relocation cases involving young children: When, whether, and how?. Journal of Family Psychology. 2003;17:193–205. https://doi.org/10.1037/0893-3200.17.2.193.
Kohm LM. Tracing the foundations of the best interests of the child standard in American jurisprudence. Journal of Law & Family Studies. 2007;10:337–376.
Konijn C, Admiraal S, Baart S, van Rooij F, Stams G-J, Colonnesi C, Lindauer R, Assink M. Foster care placement instability: A meta-analytic review. Children and Youth Services Review. 2018;96:483–499.
Kvarven A, Strømland E, Johannesson M. Comparing meta-analyses and preregistered multiple-laboratory replication projects. Nature Human Behaviour. 2020;4:423–434. https://doi.org/10.1038/s41562-019-0787-z.
Lamb ME. A wasted opportunity to engage with the literature on the implications of attachment research for family court professionals. Family Court Review. 2012;50(3):481–485.
Lamb M. Does shared parenting by separated parents affect the adjustment of young children?. Journal of Child Custody. 2018;15(1):16–25.
Lamb ME, Sternberg KJ, Thompson RA. The effects of divorce and custody arrangements on children’s behavior, development, and adjustment. Family and Conciliation Courts Review. 1997;35:393–404.
Lang K, Bovenschen I, Gabler S, Zimmermann J, Nowacki K, Kliewer J, Spangler G. Foster children’s attachment security in the first year after placement: A longitudinal study of predictors. Early Childhood Research Quarterly. 2016;36:269–280.
Lee SM, Borelli JL, West JL. Children’s attachment relationships: Can attachment data be used in child custody evaluations?. Journal of Child Custody. 2011;8(3):212–242.
Lewis EE, Dozier M, Ackerman J, Sepulveda-Kozakowski S. The effect of placement instability on adopted children’s inhibitory control abilities and oppositional behavior. Developmental Psychology. 2007;43:1415–1427. https://doi.org/10.1037/0012-1649.43.6.1415.
Lind T, Raby KL, Caron EB, Roben CKP, Dozier M. Enhancing executive functioning among toddlers in foster care with an attachment-based intervention. Development and Psychopathology. 2017;29(2):575–586. https://doi.org/10.1017/S0954579417000190.
Lindberg L, Fransson M, Forslund T, Springer L, Granqvist P. Maternal sensitivity in mothers with mild intellectual disabilities is related to experiences of maltreatment and predictive of child attachment: A matched-comparison study. Journal of Applied Research in Intellectual Disabilities. 2017;30:445–455. https://doi.org/10.1111/jar.12300.
Lionetti F, Pastore M, Barone L. Attachment in institutionalized children: A review and meta-analysis. Child Abuse & Neglect. 2015;42:135–145. https://doi.org/10.1016/j.chiabu.2015.02.013.
Lucassen N, Tharner A, Van Ijzendoorn MH, Bakermans-Kranenburg MJ, Volling BL, Verhulst FC, Tiemeier H, et al. The association between paternal sensitivity and infant-father attachment security: A meta-analysis of three decades of research. Journal of Family Psychology. 2011;25(6):986–992. https://doi.org/10.1037/a0025855.
Lux U, Walper S. A systemic perspective on children’s emotional insecurity in relation to father: Links to parenting, interparental conflict and children’s social well-being. Attachment & Human Development. 2019;21(5):467–484. https://doi.org/10.1080/14616734.2019.1582597.
Lyons-Ruth K, Jacobvitz D, Cassidy J, Shaver PR. Handbook of attachment: Theory, research and clinical applications. Guilford Press; 2016.
Maaskant AM, van Rooij FB, Bos HMW, Hermanns JMA. The wellbeing of foster children and their relationship with foster parents and biological parents: a child’s perspective. Journal of Social Work Practice. 2016;30(4):379–395. https://doi.org/10.1080/02650533.2015.1092952.
Madigan S. Beyond the academic silo: Collaboration and community partnerships in attachment research. 2019.
Madigan S, Bakermans-Kranenburg MJ, Van Ijzendoorn MH, Moran G, Pederson DR, Benoit D. Unresolved states of mind, anomalous parental behavior, and disorganized attachment: A review and meta-analysis of a transmission gap. Attachment & Human Development. 2006;8(2):89–111. https://doi.org/10.1080/14616730600774458.
Main M. Cross-cultural studies of attachment organization: Recent studies, changing methodologies, and the concept of conditional strategies. Human Development. 1990;33(1):48–61.
Main M, Hesse E, Greenberg MT, Cicchetti D, Cummings EM. The John D and Catherine T MacArthur Foundation series on mental health and development Attachment in the preschool years: Theory, research, and intervention. University of Chicago Press; 1990.
Main M, Hesse E, Hesse S. Attachment theory and research: Overview with suggested applications to child custody. Family Court Review. 2011;49(3):426–463.
Main M, Solomon J, Brazelton TB, Yogman MW. Affective development in infancy. Ablex Publishing; 1986.
Marvin RS, Schutz BM. One component of an evidence-based approach to the use of attachment research in child custody evaluations. Journal of Child Custody. 2009;6(1-2):113–138.
McIntosh J. Guest editor’s introduction to special issue on attachment theory, separation and divorce: Forging coherent understandings for family law. Family Court Review. 2011;49(3):418–425.
McIntosh JE, Smyth BM, Kelaher MA. Responding to concerns about a study of infant overnight care postseparation, with comments on consensus: Reply to Warshak (2014). Psychology, Public Policy, and Law. 2015;21(1):111–119. https://doi.org/10.1037/h0101018.
McIntosh JE, Smyth BM, Kelaher M. Overnight care patterns following parental separation: Associations with emotion regulation in infants and young children. Journal of Family Studies. 2013;19(3):224–239.
Mesman J, Van IJzendoorn MH, Sagi-Schwartz A, Cassidy J, Shaver P. Handbook of attachment: Theory, research, and clinical applications. Guilford Press; 2016.
Mercer J. Conventional and unconventional perspectives on attachment and attachment problems: Comparisons and implications, 2006–2016. Child and Adolescent Social Work Journal. 2019;36(2):81–95.
Mnookin RH. Child-custody adjudication: Judicial functions in the face of indeterminacy. Law & Contemporary Problems. 1975;39(3):226–293.
Mnookin R. Child custody revisited. Law & Contemporary Problems. 2014;77:249–274.
Mooya H, Sichimba F, Bakermans-Kranenburg M. Infant–mother and infant–sibling attachment in Zambia. Attachment & Human Development. 2016;18(6):618–635. https://doi.org/10.1080/14616734.2016.1235216.
Moss E, Dubois-Comtois K, Tarabulsy C, St-Laurent D, Bernier A. Efficacy of a home-visiting intervention aimed at improving maternal sensitivity, child attachment, and behavioral outcomes for maltreated children: A randomized control trial. Development and Psychopathology. 2011;23:195–210. https://doi.org/10.1017/S0954579410000738.
Neal TM, Slobogin C, Saks MJ, Faigman DL, Geisinger KF. Psychological assessments in legal contexts: Are courts keeping “junk science” out of the courtroom?. Psychological Science in the Public Interest. 2019;20(3):135–164. https://doi.org/10.1177/1529100619888860.
Newton RR, Litrownik AJ, Landsverk JA. Children and youth in foster care: disentangling the relationship between problem behaviors and number of placements. Child Abuse & Neglect. 2000;24:1363–1374. https://doi.org/10.1016/s0145-2134(00)00189-7.
Nielsen L. Woozles: Their role in custody law reform, parenting plans, and family court. Psychology, Public Policy, and Law. 2014;20(2):164–180.
Nicolini D, Mengis J, Swan J. Understanding the role of objects in cross-disciplinary collaboration. Organization Science. 2012;23(3):612–629.
North G. Assessing for bruises on the soul: identifying and evidencing childhood emotional abuse. Journal of Social Welfare and Family Law. 2019;41(3):302–320.
Oosterman M, Schuengel C, Slot NW, Bullens RA, Doreleijers TA. Disruptions in foster care: A review and meta-analysis. Children and Youth Services Review. 2007;29(1):53–76.
Oosterman M, Schuengel C. Autonomic reactivity of children to separation and reunion with foster parents. Journal of the American Academy of Child and Adolescent Psychiatry. 2007;46(9):1196–1203. https://doi.org/10.1097/chi.0b013e3180ca839f.
Owen MT, Cox MJ. Marital conflict and the development of infant–parent attachment relationships. Journal of Family Psychology. 1997;11(2):152–164.
Padrón E, Carlson EA, Sroufe LA. Frightened versus not frightened disorganized infant attachment: Newborn characteristics and maternal caregiving. American Journal of Orthopsychiatry. 2014;84(2):201–208. https://doi.org/10.1037/h0099390.
Palacios J, Adroher S, Brodzinsky DM, Grotevant HD, Johnson DE, Juffer F, Martinez-Mora L, Muhamedrahimov RJ, Selwyn J, Simmonds J, Tarren-Sweeney M. Adoption in the service of child protection: An international interdisciplinary perspective. Psychology, Public Policy, and Law. 2019;25(2):57–72. https://doi.org/10.1037/law0000192.
Palacios J, Rolock N, Selwyn J, Barbosa-Ducharne M. Adoption breakdown: Concept, research and implications. Research on Social Work Practice. 2019;29:130–142.
Pederson D, Moran G. A categorical description of infant-mother relationships in the home and its relation to Q-sort measures of infant-mother interaction. Monographs of the Society for Research in Child Development. 1995;60(2-3):111–132. https://doi.org/10.2307/1166174.
Pederson DR, Moran G, Sitko C, Campbell K, Ghesquire K, Acton H. Maternal sensitivity and the security of infant-mother attachment: A Q-sort study. Child Development. 1990;61(6):1974–1983. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.1990.tb03579.x.
Posada G, Lu T, Trumbell J, Kaloustian G, Trudel M, Plata S, Peña P, Perez J, Tereno S, Dugravier R, Coppola G, et al. Is the secure base phenomenon evident here, there, and anywhere? A cross-cultural study of child behavior and experts’ definitions. Child Development. 2013;84:1896–1905. https://doi.org/10.1111/cdev.12084.
Posada G, Trumbell J, Noblega J, Plata S, Peña P, Carbonell OA. Maternal sensitivity and child secure base use in early childhood: Studies in different cultural contexts. Child Development. 2016;87:297–311. https://doi.org/10.1111/cdev.12454.
Pruett MK, Cowan CP, Cowan PA, Pradhan L, Robins S, Pruett KD, Drozd L, Saini M, Olesen N. Parenting plan evaluations: Applied research for the family court. Oxford University Press; 2016.
Raub JM, Carson NJ, Cook BL, Wyshak G, Hauser BB. Predictors of custody and visitation decisions by a family court clinic. Journal of the American Academy of Psychiatry and the Law Online. 2013;41(2):206–218.
Reijman S, Foster S, Duschinsky R. The infant disorganised attachment classification: “Patterning within the disturbance of coherence”. Social Science & Medicine. 2018;200:52–58. https://doi.org/10.1016/j.socscimed.2017.12.034.
Robertson L, Broadhurst K. Introducing social science evidence in family court decision-making and adjudication: Evidence from England and Wales. International Journal of Law, Policy and the Family. 2019;33(2):181–203.
Sagi A, van IJzendoorn MH, Aviezer O, Donnell F, Mayseless O. Sleeping out of home in a kibbutz communal arrangement: It makes a difference for infant-mother attachment. Child Development. 1994;65(4):992–1004. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.1994.tb00797.x.
Sallnäs M, Vinnerljung B, Kyhle Westermark K. Breakdown of teenage placements in Swedish foster and residential care. Child & Family Social Work. 2004;9:141–152.
Salter EK. Deciding for a child: a comprehensive analysis of the best interest standard. Theoretical Medicine and Bioethics. 2012;33(3):179–198. https://doi.org/10.1007/s11017-012-9219-z.
Saunders R, Jacobvitz D, Zaccagnino M, Beverung L, Hazen N. Pathways to earned-security: The role of alternative support figures. Attachment & Human Development. 2011;13:403–420. https://doi.org/10.1080/14616734.2011.584405.
Schneider CE. Discretion, rules, and law: Child custody and the UMDA's best-interest standard. Michigan Law Review. 1991;89:2215–2298.
Schoemaker NK, Wentholt WG, Goemans A, Vermeer HJ, Juffer F, Alink LR. A meta-analytic review of parenting interventions in foster care and adoption. Development and Psychopathology. 2019:1–24. https://doi.org/10.1017/S0954579419000798.
Schofield G, Walsh J. Young carers – or children in need of care? Decision making for children of parents with mental health problems. Child & Family Law Quarterly. 2010;22:223–233.
Schore A, McIntosh J. Family law and the neuroscience of attachment. Family Court Review. 2011;49:501–512.
Schuengel C, Bakermans-Kranenburg MJ, Van IJzendoorn MH. Frightening maternal behavior linking unresolved loss and disorganized infant attachment. Journal of Consulting and Clinical Psychology. 1999;67(1):54–63. https://doi.org/10.1037//0022-006x.67.1.54.
Scott ES, Emery RE. Gender politics and child custody: The puzzling persistence of the best-interest standard. Law & Contemporary Problems. 2014;77:69–108.
Scott S, Briskman J, Woolgar M, Humayun S, O’Connor TM. Attachment in adolescence: overlap with parenting and unique prediction of behavioural adjustment. Journal of Child Psychology and Psychiatry. 2011;52(10):1052–1062. https://doi.org/10.1111/j.1469-7610.2011.02453.x.
Shemmings D. Why social workers shouldn’t use ‘attachment’ in their records and reports. Community Care. 2018.
Shemmings D, Shemmings Y. Understanding disorganized attachment: Theory and practice for working with children and adults. Jessica Kingsley Publishers; 2011.
Simpson J, Belsky J, Cassidy J, Shaver P. Handbook of attachment: Theory, research, and clinical applications. Guilford Press; 2016.
Skivenes M, Sørsdal LM, Falch-Eriksen A, Backe-Hansen E. Human rights in child protection. Palgrave Macmillan; 2018.
Smith G, Coffino B, Lieberman A, Van Horn P. Attachment and child custody: The importance of available parents. Parenting plan evaluations: Applied research for the family court. 2012a:5–24.
Smith G, Caffino B, Van Horn P, Lieberman A, Kuehnle K, Drozd L. Parenting plan evaluations: Applied research for the family court. Oxford University Press; 2012b.
Smyke AT, Zeanah CH, Gleason MM, Drury SS, Fox NA, Nelson CA, Guthrie D. A randomized controlled trial comparing foster care and institutional care for children with signs of reactive attachment disorder. American Journal of Psychiatry. 2012;169(5):508–514. https://doi.org/10.1176/appi.ajp.2011.11050748.
Solomon J, Gunsberg L, Hymowitz P. Handbook of divorce and custody. Routledge; 2013.
Solomon J, Duschinsky R, Bakkum L, Schuengel C. Toward an architecture of attachment disorganization: John Bowlby’s published and unpublished reflections. Clinical Child Psychology and Psychiatry. 2017;22(4):539–560. https://doi.org/10.1177/1359104517721959.
Solomon J, George C. The development of attachment in separated and divorced families: Effects of overnight visitation, parent, and couple variables. Attachment & Human Development. 1999;1(1):1–33. https://doi.org/10.1080/14616739900134011.
Solomon J, George C, Solomon J, George C. Disorganized attachment and caregiving. Guilford Press; 2011.
Solomon J, George C, Cassidy J, Shaver PR. Handbook of attachment: Theory, research, and clinical applications. Guilford Press; 2016.
Spangler G, Fremmer-Bombik E, Grossmann K. Social and individual determinants of infant attachment security and disorganization. Infant Mental Health Journal. 1996;17(2):127–139.
Spieker SJ, Crittenden PM. Can attachment inform decision-making in child protection and forensic settings?. Infant Mental Health Journal. 2018;39(6):625–641. https://doi.org/10.1002/imhj.21746.
Sroufe A, McIntosh J. Divorce and attachment relationships: The longitudinal journey. Family Court Review. 2011;49(3):464–473.
Star SL. This is not a boundary object: Reflections on the origin of a concept. Science, Technology, & Human Values. 2010;35(5):601–617.
Steele H, Murphy A, Bonuck K, Meissner P, Steele M. Randomized control trial report on the effectiveness of Group Attachment-Based Intervention (GABI©): Improvements in the parent–child relationship not seen in the control group. Development and Psychopathology. 2019;31(1):203–217. https://doi.org/10.1017/S0954579418001621.
Steele H, Steele M. Handbook of attachment-based interventions. Guilford Press; 2017.
Steinbach A. Children's and parents’ well-being in joint physical custody: A literature review. Family Process. 2019;58(2):353–369. https://doi.org/10.1111/famp.12372.
Stovall KC, Dozier M. The development of attachment in new relationships: Single subject analyses for ten foster infants. Development and Psychopathology. 2000;12:133–156. https://doi.org/10.1017/s0954579400002029.
Stronach EP, Toth SL, Rogosch F, Cicchetti D. Preventive interventions and sustained attachment security in maltreated children. D&P. 2013;25:919–930. https://doi.org/10.1017/S0954579413000278.
Swedish National Board of Health and Welfare. Grundbok i BBIC – Barns Behov i Centrum. 2018.
Swedish National Board of Health and Welfare. Metodstöd för BBIC. 2018.
Tan ES, McIntosh JE, Kothe EJ, Opie JE, Olsson CA. Couple relationship quality and offspring attachment security: A systematic review with meta-analysis. Attachment & Human Development. 2018;20(4):349–377. https://doi.org/10.1080/14616734.2017.1401651.
The National People’s Congress of the People’s Republic of China. Chapter 4 Divorce, § 1084 & 1086. Civil Code of the People’s Republic of China. 2020.
The Supreme People’s Court of the People’s Republic of China. A number of specific Opinions on the handling of child-rearing issues in divorce cases by the People’s Courts §4, Bulletin of the Supreme People’s Court of the People’s Republic of China. 1993.
Tornello SL, Emery R, Rowen J, Potter D, Ocker B, Xu Y. Overnight custody arrangements, attachment, and adjustment among very young children. Journal of Marriage and Family. 2013;75(4):871–885. https://doi.org/10.1111/jomf.12045.
Toussaint E, Florin A, Schneider B, Bacro F. Les problèmes de comportement, les représentations d’attachement et le parcours de placement d’enfants relevant de la protection de l’enfance. Neuropsychiatrie de l’Enfance et de l’Adolescence. 2018;66(6):335–343.
Umemura T, Jacobvitz DB. Nonmaternal care hours and temperament predict infants’ proximity-seeking behavior and attachment subgroups. Infant Behavior and Development. 2014;37(3):352–365. https://doi.org/10.1016/j.infbeh.2014.05.007.
Umemura T, Jacobvitz D, Messina S, Hazen N. Do toddlers prefer the primary caregiver or the parent with whom they feel more secure? The role of toddler emotion. Infant Behavior and Development. 2013;36(1):102–114. https://doi.org/10.1016/j.infbeh.2012.10.003.
UN General Assembly. Convention on the Rights of the Child. 1989;1577.
USDHHS. Determining the best interests of the child: State statutes. Wasington, DC: Child Welfare Information Gateway; 2016.
Van der Asdonk S, de Haan WD, van Berkel SR, van IJzendoorn MH, Rippe RCA, Schuengel C, Kuiper C, Lindauer RJL, Overbeek M, Alink LRA. Effectiveness of an attachment-based intervention for the assessment of parenting capacities in maltreating families: A randomized controlled trial. Infant Mental Health Journal. https://doi.org/10.1002/imhj.21874.
Van den Dries L, Juffer F, Van IJzendoorn MH, Bakermans-Kranenburg MJ. Fostering security? A meta-analysis of attachment in adopted children. Children and youth services review. 2009;31(3):410–421.
Van IJzendoorn MH. Attachment in social networks: toward an evolutionary social network model. Human Development. 2005;48(1-2):85–88.
van IJzendoorn MH, Hein S, Weeland J. New Directions for Child and Adolescent Development. 2019;167:133–140. https://doi.org/10.1002/cad.20308.
Van IJzendoorn MH, Bakermans-Kranenburg MJ, Zentner M, Shiner RL. Handbook of temperament. Guilford Press; 2012.
Van IJzendoorn MH, Bakermans-Kranenburg MJ, Duschinsky R, Goldman PS, Fox NA, Gunnar MR, Johnson DE, Nelson CA, Reijman S, Skinner GCM, Zeanah CH, et al. Institutionalisation and deinstitutionalisation of children I: A systematic and integrative review of evidence regarding effects on development. The Lancet Psychiatry. 2020. https://doi.org/10.1016/S2215-0366(19)30399-2.
Van IJzendoorn MH, Bakermans-Kranenburg MJ, Duschinsky R, Skinner GCM, Dwyer JG. The Oxford handbook of children and the law. Oxford University Press; 2019.
Van IJzendoorn MH, Bakermans JJ, Steele M, Granqvist P. Diagnostic use of Crittenden’s attachment measures in Family Court is not beyond a reasonable doubt. Infant Mental Health Journal. 2018;39(6):642–646. https://doi.org/10.1002/imhj.21747.
Van IJzendoorn MH, Sagi A, Lambermon MWE, Pianta RC. Beyond the parent: The role of other adults in children's lives New Directions for Child Development. 1992;57:5–25.
Van IJzendoorn MH, Schuengel C, Bakermans-Kranenburg MJ. Disorganized attachment in early childhood: Meta-analysis of precursors, concomitants, and sequelae. Development and Psychopathology. 1999;11(2):225–250. https://doi.org/10.1017/s0954579499002035.
Van IJzendoorn MH, Steele M, Granqvist P. On exactitude in science: A map of the empire the size of the empire. Infant Mental Health Journal. 2018;39:652–655. https://doi.org/10.1002/imhj.21751.
Van IJzendoorn MH, Vereijken CM, Bakermans-Kranenburg MJ, Marianne Riksen-Walraven J. Assessing attachment security with the attachment Q sort: Meta-analytic evidence for the validity of the observer AQS. Child Development. 2004;75(4):1188–1213. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.2004.00733.x.
Vaughn BE, Posada G, Verissimo M. Secure base scripts and social competence in preschool children. Attachment & Human Development. 2019;21(3). https://doi.org/10.1080/14616734.2019.1575547.
Warshak RA. Social science and parenting plans for young children: A consensus report. Psychology, Public Policy, and Law. 2014;20(1):46–67.
Waters E, Deane KE. Defining and assessing individual differences in attachment relationships: Q-methodology and the organization of behavior in infancy and early childhood. Monographs of the Society for Research in Child Development. 1985;50(1-2):41–65.
Waters E, Merrick S, Treboux D, Crowell J, Albersheim L. Attachment security in infancy and early adulthood: A twenty-year longitudinal study. Child Development. 2000;71(3):684–689. https://doi.org/10.1111/1467-8624.00176.
White S, Gibson M, Wastell D, Walsh P. Reassessing attachment theory in child welfare. Psychology Press; 2019.
Wilkins D. Disorganized attachment indicates maltreatment: how is this link useful for child protection social workers?. Journal of Social Work Practice. 2012;26(1):15–30.
Wilkins D. Disorganized attachment does not indicate child maltreatment. Journal of Social Work Practice. 2020:1–2.
Winnicott DW. Playing and reality. Tavistock Publications Limited; 1971.
Woolgar M, Baldock E. Attachment disorders versus more common problems in looked after and adopted children: Comparing community and expert assessments. Child and Adolescent Mental Health. 2015;20(1):34–40. https://doi.org/10.1111/camh.12052.
Wulczyn F, Kogan J, Harden BJ. Placement stability and movement trajectories. Social Service Review. 2003;77:212–236.
Wulczyn F, Zimmerman E. Sibling placements in longitudinal perspective. Children and Youth Services Review. 2005;27:741–763.
Zeanah CH, Chesher T, Boris NW, Walter HJ, Bukstein OG, Bellonci C, Benson S, Bussing R, Chrisman A, Hamilton J, Hayek M, et al. Practice parameter for the assessment and treatment of children and adolescents with reactive attachment disorder and disinhibited social engagement disorder. Journal of the American Academy of Child & Adolescent Psychiatry. 2016;55(11):990–1003. https://doi.org/10.1016/j.jaac.2016.08.004.
Zeanah CH, Larrieu JA, Heller SS, Valliere J, Zeanah CH. Handbook of infant mental health. Guilford Press; 2000.
Zeanah CH, Smyke AT, Koga SF, Carlson E, Bucharest Early Intervention Project Core Group. Attachment in institutionalized and community children in Romania. Child Development. 2005;76(5):1015–1028. https://doi.org/10.1111/j.1467-8624.2005.00894.x.
Zimmermann P, Zimmermann P, Spangler G. Feinfühlige Herausforderung: Bindung in Familie, Kita, Kinderheim und Jugendhilfe. Psychosozial-Verlag; 2017.
Inoffizielle deutsche Übersetzung von Attachment Goes to Court: Child Protection and Custody Issues von Tommie Forslund, Pehr Granqvist, Marinus H. van IJzendoorn, Avi Sagi-Schwartz, Danya Glaser, Miriam Steele, Mårten Hammarlund, Carlo Schuengel, Marian J. Bakermans-Kranenburg, Howard Steele, Phillip R. Shaver, Ulrike Lux, John Simmonds, Deborah Jacobvitz, Ashley M. Groh, Kristin Bernard, Chantal Cyr, Nancy L. Hazen, Sarah Foster, Elia Psouni, Philip A. Cowan, Carolyn Pape Cowan, Anne Rifkin-Graboi, David Wilkins, Blaise Pierrehumbert, George M. Tarabulsy, Rodrigo A. Carcamo, Zhengyan Wang, Xi Liang, Maria Kázmierczak, Paulina Pawlicka, Lilian Ayiro, Tamara Chansa, Francis Sichimba, Haatembo Mooya, Loyola McLean, Manuela Verissimo, Sonia Gojman-de-Millán, Marlene M. Moretti, Fabien Bacro, Mikko J. Peltola, Megan Galbally, Kiyomi Kondo-Ikemura, Kazuko Y. Behrens, Stephen Scott, Andrés Fresno Rodriguez, Rosario Spencer, Germán Posada, Rosalinda Cassibba, Neus Barrantes-Vidal, Jesus Palacios, Lavinia Barone, Sheri Madigan, Karen Mason-Jones, Sophie Reijman, Femmie Juffer, R. Pasco Fearon, Annie Bernier, Dante Cicchetti, Glenn I. Roisman, Jude Cassidy, Heinz Kindler, Peter Zimmerman, Ruth Feldman, Gottfried Spangler, Charles H. Zeanah, Mary Dozier, Jay Belsky, Michael E. Lamb und Robbie Duschinsky, Attachment & Human Development, Bd. 24, Nr. 1, S. 1-52 (2022), doi: 10.1080/14616734.2020.1840762, unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzung und Satz: Complexe Systémique, Oktober 2026, mit Unterstützung künstlicher Intelligenz — das Werk wurde im Sinne der Lizenz bearbeitet (übersetzt; Erklärungen in den Anmerkungen zusammengefasst). Weder die Verfassenden noch der Verlag sind für diese Übersetzung verantwortlich; maßgeblich ist die Originalfassung.
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung des Originalartikels „Attachment Goes to Court: Child Protection and Custody Issues“, erschienen in Attachment & Human Development (2022) unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzt von Complexe Systémique mit Unterstützung künstlicher Intelligenz und für die Online-Lektüre neu gesetzt, wie am Anfang dieser Seite dargelegt. Maßgeblich ist die Originalfassung.
Originalartikel lesenSo zitieren Sie diesen Artikel
Forslund, T., Granqvist, P., van IJzendoorn, M. H., Sagi-Schwartz, A., Glaser, D., Steele, M., Hammarlund, M., Schuengel, C., Bakermans-Kranenburg, M. J., Steele, H., Shaver, P. R., Lux, U., Simmonds, J., Jacobvitz, D., Groh, A. M., Bernard, K., Cyr, C., Hazen, N. L., Foster, S., … Duschinsky, R. (2022). Attachment Goes to Court: Child Protection and Custody Issues. Complexe Systémique. https://app.complexe-systemique.com/en_GB/articles/attachment-goes-to-court-child-protection-and-custody-issues (Originalarbeit 2021 erschienen in Attachment & Human Development, 24(1), 1-52 (2022); 2022 erneut veröffentlicht von Attachment & Human Development, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14616734.2020.1840762)
Weiterführende Lektüre