KI-gestützte Übersetzung

Diese Fassung wurde von Complexe Systémique mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus dem Englischen übersetzt. Im Zweifelsfall ist die Originalfassung maßgeblich.

Social Sciences · Kindesschutz

Ambivalenz in Kindesschutzverfahren: Wie Eltern ihre Interaktionen mit den Kindesschutzbehörden erleben

In der Schweiz wird die Eröffnung eines Verfahrens vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zunächst als Bedrohung der elterlichen Integrität erlebt. Gestützt auf Interviews mit zehn Elternteilen zeigen Aline Schoch und Gaëlle Aeby, wie Eltern sich gegen diese Verletzung wehren und was ihnen Beteiligung ermöglicht: rasche Unterstützung, Mitsprache beim Tempo des Verfahrens, ausgehandelte Maßnahmen.

Autorinnen Aline Schoch (Institute for Studies in Children and Youth Services, School of Social Work, University of Applied Sciences Northwestern Switzerland FHNW, Muttenz) und Gaëlle Aeby (Centre for Evaluation and Legislative Studies, Faculty of Law, University of Geneva), SchweizErstveröffentlichung Social Sciences, 27. Juli 2022Übersetzung Complexe Systémique, inoffizielle KI-gestützte Übersetzung

Inoffizielle deutsche Übersetzung von Ambivalence in Child Protection Proceedings: Parents’ Views on Their Interactions with Child Protection Authorities von Aline Schoch und Gaëlle Aeby, erschienen in Social Sciences (MDPI) (2022), doi: 10.3390/socsci11080329, unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzt von Complexe Systémique im Oktober 2026 mit Unterstützung künstlicher Intelligenz: Der Originaltext wurde ins Deutsche übersetzt und neu gesetzt, was eine Bearbeitung des Werks im Sinne der Lizenz darstellt. Die Erklärungen am Ende des Artikels sind in den Anmerkungen zusammengefasst. Diese Übersetzung stammt weder von den Verfassenden noch vom Verlag, die weder für ihren Inhalt noch für etwaige Fehler verantwortlich sind. Maßgeblich ist die Originalfassung.

Vertrauen aufzubauen, die Expertise der Eltern anzuerkennen und ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen, ist der Schlüssel zur Wiederherstellung der elterlichen Integrität.

Aline Schoch und Gaëlle Aeby

Abstract

Der Kindesschutz ist ein Feld, das von inhärenten Spannungen und Ambivalenzen geprägt ist, die mit dem staatlichen Eingriff in die familiäre Sphäre und einem doppelten Mandat von Hilfe und Kontrolle zusammenhängen. Dieser Artikel befasst sich mit der Beteiligung von Eltern an behördlichen Kindesschutzverfahren und mit der Ambivalenz, die sie in ihren Interaktionen mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in der Schweiz erleben. Ziel ist es, die Sicht der Eltern darauf zu erkunden, was sie in ihren Interaktionen mit der KESB als hinderlich oder förderlich dafür erleben, sich vollständig an Kindesschutzverfahren beteiligen zu können. Der Artikel beruht auf einem großen interdisziplinären Forschungsprojekt mit multiperspektivischen Fällen aus vier Schweizer Kantonen und stellt Tiefeninterviews mit zehn leiblichen Elternteilen in den Mittelpunkt. Die Ergebnisse zeigen, dass Ambivalenz den Interaktionen zwischen Eltern und KESB inhärent ist, da bereits die bloße Eröffnung eines Kindesschutzverfahrens als Bedrohung der Integrität der Eltern erlebt wird. Vertrauen aufzubauen, die Expertise der Eltern anzuerkennen und ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen, ist der Schlüssel zur Wiederherstellung der elterlichen Integrität, die eine grundlegende Voraussetzung dafür zu sein scheint, Ambivalenz zu verringern und die Beteiligung an Kindesschutzverfahren zu stärken.

Schlüsselwörter: Kindesschutz, Eltern, Ambivalenz, Anerkennung, Partizipation, Integrität

1. Einleitung

Lange betrachtete das Feld des Kindesschutzes Praktiken und Politiken des Kindesschutzes als unmittelbare Antworten auf Kindesmisshandlung und Vernachlässigung; inzwischen rückt es jedoch von dieser Sicht ab und erkennt an, dass diese Praktiken und Politiken eigene Dynamiken und Bestimmungsfaktoren haben (Parton 2022), die auf verschiedenen Ebenen inhärente Spannungen und Ambivalenzen erzeugen können. Solche grundlegenden Spannungen entstehen, weil Kindesschutzbehörden ein scheinbar widersprüchliches Doppelmandat von Hilfe und Kontrolle (Böhnisch and Lösch 1973; Featherstone et al. 2014; Mitchell 2022) oder, anders gesagt, von Hilfe und Eingriff haben. Das bedeutet, dass Behörden die Pflicht haben, in Familien einzugreifen, indem sie potenziell zwingende Maßnahmen einsetzen und elterliche Rechte einschränken, um Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen und ihr Wohl zu sichern. Viele Studien zeigen, dass die Einbeziehung von Familien in Kindesschutzverfahren bei Eltern wie bei Kindern ambivalente, jedoch differenzierte Erfahrungen und Gefühle hervorruft. Kindesschutzinterventionen können negative Gefühle wie Angst, Scham, Stigma, Ohnmacht, Missachtung und Wut auslösen, aber auch positive Gefühle (Bekaert et al. 2021; Cossar et al. 2016; Dale 2004; Dillon et al. 2016; Dumbrill 2006; Featherstone et al. 2014; Gibson 2019; Petersen 2018; Wolff et al. 2016; Quick and Scott 2019). Positive Aspekte wie Vertrauen, Dialog, Unterstützung und Respekt sind, wie die vorliegende Literatur zeigt, äußerst wichtige Beziehungsaspekte zur Förderung positiver Erfahrungen (Arbeiter and Toros 2017; Bekaert et al. 2021; Dumbrill 2006; Featherstone et al. 2014; Gallagher et al. 2012; Husby et al. 2018; Höjer 2011; Rüegger et al. 2021). Es wurde gezeigt, dass positive Erfahrungen dazu beitragen, Eltern einzubinden, was für positive Ergebnisse von Kindesschutzinterventionen grundlegend ist (Gibson 2019; Arbeiter and Toros 2017). Zudem sind ambivalente Gefühle von Eltern nachvollziehbar, da der staatliche Eingriff in die private Familiensphäre im Kontext bereits bestehender familiärer Schwierigkeiten erfolgt und für das Leben der einzelnen Familienmitglieder eine erhebliche, nicht absehbare und lang anhaltende biografische Wirkung haben kann.

In diesem komplexen Kontext müssen die Kindesschutzbehörden das Recht der betroffenen Personen, sowohl der Eltern als auch der Kinder, auf Beteiligung gewährleisten. Healy und Darlington (2009, S. 420) problematisieren den Begriff der Partizipation als „Arbeiten mit“ der Klientel und zugleich die Anforderung an Fachkräfte des Kindesschutzes, bei Bedarf Macht gegen den Willen ihrer Klientinnen und Klienten auszuüben. Dies verdeutlicht, dass Eltern sich in einer (entscheidungsbezogen) schwächeren Position befinden als die Fachpersonen des Kindesschutzes (Featherstone et al. 2014). Daraus entsteht ein Konflikt, wenn man Partizipation als deliberativen Prozess versteht (Habermas 1981) und davon ausgeht, dass legitime Entscheidungen nur in Beratung mit den betroffenen Personen auf Augenhöhe getroffen werden können (Willumsen and Skivenes 2005). Die strukturell gegebene Spannung von Partizipation im Kontext potenziellen Zwangs ist dem behördlichen Kindesschutz inhärent und äußerst herausfordernd. Healy und Darlington (2009, S. 421–22) stellten fest, dass die in Kindesschutzfällen angelegten Spannungen in den vielfältigen Rollen und Status der Eltern wurzeln, etwa „als Sorgende, als Rechte tragende Mitglieder der Gesellschaft und als Gegenstand von Vorwürfen der Kindeswohlgefährdung“. Wie wir darlegen werden, greift die Soziologie der Ambivalenz die Frage der Rollen auf und liefert aufschlussreiche Erklärungen, um die in Interaktionen von Kindesschutzverfahren eingebettete Ambivalenz zu verstehen. Das Konzept der soziologischen Ambivalenz wurde in der Forschung zu Familienbeziehungen verwendet, insbesondere bei der Untersuchung intergenerationaler Beziehungen und Rollen (Aeby et al. 2021; Connidis 2015; Connidis and McMullin 2002; Lüscher 2002; Lüscher and Pillemer 1998; Hillcoat-Nallétamby and Phillips 2011; Rappoport and Lowenstein 2007; Willson et al. 2003), wurde jedoch nicht auf das Feld des Kindesschutzes angewandt (mit der bemerkenswerten Ausnahme einer neueren Studie zur Pflegefamilie von Järvinen und Luckow (2020)). Zwar hat die Forschung auf organisationale Ambivalenzen und Spannungen im Feld des Kindesschutzes hingewiesen, diese aber vor allem mit Konzepten aus Lipskys (1980) Theorie der Street-Level Bureaucracy erklärt (Koch et al. 2019). So nützlich dies ist, insbesondere um die Sicht der Fachpersonen zu verstehen, bietet das Konzept der Ambivalenz eine ergänzende und notwendige Perspektive, wenn man die tatsächlichen Interaktionen zwischen den Beteiligten (Eltern) und ihre Einbettung in einen weiteren sozialen Kontext betrachtet (verwurzelt in Norbert Elias’ Figurationstheorie (1983); siehe auch Hillcoat-Nallétamby and Phillips 2011).

Dieser Artikel stellt die Eltern und ihre Perspektive in den Mittelpunkt, da wenig darüber bekannt ist, wie sie ihre tatsächlichen Interaktionen mit den Schweizer Kindesschutzbehörden erleben (Biesel et al. 2017; Schoch et al. 2020). Zunächst beschreiben wir kurz den Schweizer Kontext und erörtern dann das Konzept der Ambivalenz und seine Anwendbarkeit auf das Feld des Kindesschutzes. Nach der Darlegung unseres methodischen Vorgehens präsentieren wir die Ergebnisse unserer qualitativen Datenanalyse und untersuchen die ambivalenten Gefühle von Eltern, die an behördlichen Kindesschutzverfahren beteiligt sind, sowie ihre Strategien im Umgang mit den Behörden. Abschließend erörtern wir, welche Interaktionen Eltern als förderlich oder hinderlich für ihre Beteiligung an den Verfahren betrachten.

1.1. Der Schweizer Kindesschutzkontext

In der Schweiz ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein gerichtsähnliches Entscheidungsgremium in Fällen von Gefährdungsmeldungen, die bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung eingereicht werden. Die KESB ist für die Durchführung von Kindesschutzverfahren zuständig. Dazu gehören die Abklärung des Kindeswohls (oder die Beauftragung eines Sozialdienstes damit), Gespräche mit den betroffenen Personen im Rahmen formeller Anhörungen und behördliche Kindesschutzentscheide nach schweizerischem Bundeszivilrecht (Schnurr 2017; Schoch et al. 2020). Gemäß dem föderalistischen System der Schweiz liegen die Organisation der KESB sowie aller anderen unterstützenden Kindesschutzdienste in der Zuständigkeit der Kantone. Das Schweizer Kindesschutzsystem gleicht daher eher einem Flickenteppich aus 26 kantonalen Regimen (Jud and Knüsel 2019; Schnurr 2017). Im Allgemeinen folgt die KESB in Kindesschutzverfahren dem Prinzip der Verschuldensunabhängigkeit und richtet den Fokus auf das Kindeswohl. Bei der Wahl einer Kindesschutzmaßnahme muss die KESB die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (so wenig Eingriff wie möglich, aber so viel wie nötig, um das Kindeswohl zu sichern), der Komplementarität (Ergänzung des elterlichen Handelns, ohne Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die die Eltern selbst wahrnehmen können) und der Subsidiarität (Übernahme von Aufgaben, die die Eltern zur Sicherung des Kindeswohls nicht erfüllen) beachten (Fassbind 2016; Schnurr 2017).

Es ist jedoch entscheidend zu erwähnen, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch nur dann befugt ist, Kindesschutzmaßnahmen anzuordnen und damit in die Familie einzugreifen, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht willens sind, festgestellte Situationen der Kindeswohlgefährdung zu beheben. Unabhängig vom behördlichen Kindesschutz bieten soziale Einrichtungen wie allgemeine Sozialdienste oder Kinder- und Jugenddienste Beratung an und/oder vermitteln den Zugang zu freiwilligen Unterstützungsangeboten für Familien und Kinder. Dies wird in der Schweiz oft als „freiwilliger“ Teil des Kindesschutzsystems bezeichnet. Diese Dienste (ebenso wie etwa Schulen oder jede Privatperson) können eine Gefährdungsmeldung einreichen, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint (Rosch and Hauri 2016). So kann die „freiwillige“ Zusammenarbeit einer Familie mit unterstützenden Diensten in ein (unfreiwilliges) behördliches Kindesschutzverfahren unter der Leitung der KESB übergehen. Für Eltern erscheinen die Grenzen zwischen diesen beiden Arten von Kindesschutzdiensten oft recht unscharf (Koch et al. 2019; Koch and Schoch 2022; Schnurr 2017).

1.2. Ambivalenz und Spannungen in Kindesschutzverfahren: theoretischer Hintergrund

Ambivalenz lässt sich definieren als dauerhaftes gleichzeitiges Auftreten positiver und negativer Dimensionen innerhalb derselben Beziehung (Lüscher 2002). Connidis und McMullin (2002) konzeptualisierten Ambivalenz als sozial strukturierte Widersprüche, die in der Interaktion sichtbar werden. Die Soziologie der Ambivalenz konzentriert sich daher auf die Ambivalenz, die eine Person in sozialen Interaktionen erleben kann, und nicht auf die intrapersonale Ambivalenz, die jemand im psychologischen Sinne empfinden mag. Soziologische Ambivalenz entsteht aus „unvereinbaren normativen Erwartungen an Einstellungen, Überzeugungen und Verhaltensweisen, die einem Status zugeschrieben werden“, und „bezieht sich“ darüber hinaus „auf gegensätzliche normative Tendenzen in der sozialen Definition einer Rolle“ (Merton and Barber 1976, S. 10, 12). Potenziell konfligierende Normen und Gegennormen sind in die soziale Definition einer Rolle eingebaut und stecken den normativ akzeptablen Verhaltensspielraum ab, um unterschiedliche Funktionen zu erfüllen (Merton and Barber 1976, S. 17–19). So erfordert etwa die ärztliche Rolle ein „Oszillieren der Verhaltensweisen: zwischen [affektiver] Distanz und Mitgefühl, zwischen Disziplin und Nachsicht, zwischen persönlicher und unpersönlicher Behandlung“ (Merton and Barber 1976, S. 8). Ambivalenz ist folglich jeder Rolle inhärent und kann als „Konflikt in strukturierten Situationen und in der Sozialstruktur“ verstanden werden (Merton and Barber 1976, S. 19). Daher ist auch die Beziehung zwischen „Fachleuten“ und der sogenannten „Klientel“ — etwa zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und den Behandelten — als strukturell ambivalent zu verstehen (Merton and Barber 1976, S. 19).

Es gibt auch externe, strukturelle Quellen von Ambivalenz gegenüber einer Rolle. Am wichtigsten für das Feld des Kindesschutzes ist der soziale Kontext der Interaktion zwischen Klientel und Fachpersonen, der durch ein Machtungleichgewicht zugunsten der Fachpersonen gekennzeichnet ist: der Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die die Entscheidungsmacht innehaben und über Fachwissen zum Thema Kindeswohl verfügen. Die Klientel sind hier Eltern, die das Gefühl haben, in den Augen der Behörde als scheiternd wahrgenommen zu werden (Quick and Scott 2019, S. 486), und bei denen Probleme und Unterstützungsbedarf vermutet werden. Die Beziehung zwischen Eltern und Fachpersonen ist daher von einer Grundangst der Eltern geprägt, die in der Unsicherheit darüber wurzelt, „wie die Dinge wirklich stehen“ und wie der Ausgang sein wird (Merton and Barber 1976, S. 23). Dies trifft sehr gut auf den Kontext von Kindesschutzverfahren zu, in denen potenziell zwingende Maßnahmen beschlossen werden können, wenn die Fachpersonen sie für nötig halten, um das Kindeswohl zu sichern oder wiederherzustellen. Zudem können Eltern hoffen, durch das „Fachwissen“ der Fachpersonen beruhigt zu werden und Hilfe zu erhalten (Merton and Barber 1976, S. 27–28). Die Autorität oder Macht der Fachpersonen kann die Angst der Eltern verstärken, weil deren Fachwissen eine Abhängigkeit von ihnen bei der Lösung des Problems schafft. Ein gutes Beispiel wäre das Fachwissen der Behörde über die verschiedenen Maßnahmen und darüber, welche Unterstützungsangebote es in der Region gibt, die Eltern kaum kennen dürften. Manche Personen schämen sich zudem dafür, ihre Probleme nicht selbst lösen zu können und professionelle Hilfe zu benötigen. Ambivalente Gefühle der Eltern werden außerdem dadurch genährt, dass sie — anders als Kundschaft — die Beziehung zu den Fachpersonen in der Regel nicht ohne Weiteres verlassen können. Entsprechend können sich ambivalente Gefühle bei behördlichen Kindesschutzverfahren, in denen die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Behörde verpflichtend ist und zwingende Kindesschutzmaßnahmen ergriffen werden können, noch weiter verstärken. Darüber hinaus wird die Beziehung von der Befürchtung der Eltern begleitet, den Erwartungen der Fachpersonen an ihr Handeln nicht gerecht zu werden. Eltern können sich durch Fachpersonen frustriert fühlen oder ihnen feindselig begegnen, da diese von ihnen verlangen können, Gewohnheiten und Praktiken aufzugeben oder private Informationen über potenziell beschämende Handlungen offenzulegen. Dies kann das Selbstwertgefühl der Eltern beschädigen. Die Autorität der Fachpersonen kann bei den Eltern daher ambivalente Gefühle hervorrufen, die zwischen Respekt, Bewunderung, Liebe und Angst, Hass und Verachtung schwanken (Merton and Barber 1976, S. 19–28).

Machtfragen sind in der Tat entscheidend, um Spannungen und Ambivalenzen zu verstehen, die aus Interaktionen entstehen. Auch in einer strukturell schwächeren Position sind Eltern und Kinder als aktiv handelnde soziale Subjekte zu verstehen, deren Handlungsfähigkeit von wechselnden ermöglichenden oder einschränkenden Merkmalen sozialer Strukturen abhängt (Duncan 2019; Raithelhuber and Schröer 2018; Schoch et al. 2020). Mit Connidis und McMullin (2002, S. 558): „Ambivalenz ist ein besonders nützliches Konzept, wenn sie in einen theoretischen Rahmen eingebettet ist, der Sozialstruktur als strukturierte soziale Beziehungen und Individuen als Handelnde begreift, die Handlungsfähigkeit ausüben, indem sie Beziehungen innerhalb der Grenzen der Sozialstruktur aushandeln“.

Dieser relationale Aspekt knüpft an Honneths (1995) Anerkennungstheorie mit ihren drei Achsen der Anerkennung an und lässt sich, wie in einem früheren Artikel gezeigt (Schoch et al. 2020), auf die Beziehung zwischen Fachpersonen und Eltern im Kontext von Kindesschutzverfahren anwenden. (1) Die Achse der Liebe ist mit Erfahrungen von Liebe in nahen Beziehungen verbunden, etwa in Paarbeziehungen, unter Familienmitgliedern oder im Freundeskreis, die Selbstvertrauen schaffen. Gewalterfahrungen wären ein Zeichen fehlender Anerkennung auf dieser Achse und beziehen sich auf Interaktionen, in denen Personen einen Mangel an echter Empathie und Anteilnahme für die Gefühle anderer zeigen. (2) Anerkennung auf der Achse der Rechte verwirklicht sich, wenn Personen Rechte haben und gleich behandelt werden, was eine Quelle der Selbstachtung ist. Werden Personen von bestimmten Rechten ausgeschlossen, wird diese Achse der Anerkennung missachtet. Aus dieser Perspektive bedeutet dies, dass Rechte allen betroffenen Personen während Kindesschutzverfahren aktiv garantiert werden müssen. (3) Anerkennung auf der Achse der Solidarität kann erfahren werden, wenn die Meinungen, Rollen, der Status, die Haltungen oder die Fähigkeiten anderer respektiert werden. Dies stärkt deren Selbstwertschätzung. Das Gegenteil von Anerkennung in Form von Solidarität wird als Scham, Herabwürdigung oder Ehrverlust erlebt. Dies hängt damit zusammen, die unterschiedlichen Rollen, die Expertise und die abweichenden Meinungen von Eltern anzuerkennen, auch wenn Kindesschutzmaßnahmen notwendig sein mögen. Missachtungserfahrungen auf diesen Anerkennungsachsen können zu sozialem Widerstand, zu Konflikten und zum Kampf um die Anerkennung von Personen in einer Weise führen, die verlorene Würde wiederherstellt.

Die Anerkennungstheorie kann ein anregender Ansatz sein, um Integrität in sozialen Interaktionen zu definieren und herzustellen. Integrität lässt sich allgemein definieren als Zustand körperlicher und psychischer Unversehrtheit sowie als Möglichkeit und Fähigkeit, selbst gesetzte Ziele zu erreichen (Becker-Lenz and Müller-Hermann 2013, S. 212). Wenn Eltern oder Kinder in Kindesschutzverfahren also in einer der genannten Formen Missachtung sozialer Anerkennung erfahren, z. B. psychische Gewalt, fehlenden Respekt vor ihren Rechten oder Rollen oder ein Gefühl der Scham, kann dies als Verletzung ihrer Integrität betrachtet werden. Zudem schränkt es die Fähigkeit einer Person, selbst gesetzte Ziele zu definieren oder zu erreichen, ein, wenn sie sich nicht richtig angehört fühlt oder beim Äußern einer Meinung auf mangelnde Empathie stößt, und beschneidet damit ihre Integrität. Folglich schlagen wir vor, die Soziologie der Ambivalenz, die Anerkennungstheorie und das Konzept der Integrität zu verbinden, um die Perspektive von Eltern auf ihre Interaktionen mit Kindesschutzbehörden zu analysieren.

2. Material und Methoden

2.1. Datenerhebung und Stichprobe

Unsere Daten stammen aus einem interdisziplinären Forschungsprojekt mit dem Titel „Integrität, Autonomie und Partizipation: Wie erleben Kinder und Eltern die Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden?“. Die empirische Studie umfasste drei Teile: einen qualitativen Teil mit teilnehmenden Beobachtungen von Anhörungen der KESB im Jahr 2019 (1a) und fallbasierten multiperspektivischen Interviews in den Jahren 2019 und 2020 (1b), eine quantitative Online-Befragung in den Jahren 2021 und 2022 (2) sowie Fokusgruppen im Jahr 2022 (3). Für diesen Artikel haben wir ausschließlich Daten aus Teil 1b (Interviews) verwendet. Unsere Methode der Datenerhebung beruhte auf der in der Sozialen Arbeit gut bekannten Methode der multiperspektivischen Fallarbeit (Müller 2017). Sie beinhaltet die Integration aller Perspektiven, nämlich jener der Eltern, der Kinder und der KESB-Mitglieder, um subjektive Erfahrungen zu kontextualisieren und miteinander zu verbinden. Die halbstrukturierten Interviews wurden von erfahrenen Forschenden mit einer spezifischen Ausbildung für die Arbeit mit traumatisierten Bevölkerungsgruppen geführt (Gorin et al. 2008, S. 280). Die Rekrutierung erfolgte in Zusammenarbeit mit zwei KESB in der deutschsprachigen und zwei KESB in der französischsprachigen Schweiz.

In der Studie wurden Daten aus zehn Fällen erhoben, die mindestens die Perspektive eines KESB-Mitglieds und die eines Familienmitglieds, entweder eines Elternteils oder eines Kindes, umfassten (1b). Die beiden Einschlussbedingungen lauteten, dass bereits ein Entscheid gefällt worden war, um den Entscheidungsprozess nicht zu beeinflussen, und dass der letzte Entscheid (da es im Zeitverlauf oft mehrere Entscheide gibt) innerhalb des vorangegangenen Jahres gefällt worden war, um Erinnerungsverzerrungen zu vermeiden und den Teilnehmenden die Reflexion über den gesamten Prozess zu ermöglichen. Dieser Artikel stützt sich jedoch auf eine Teilmenge von sieben Fällen, da drei Fälle die Perspektive der Eltern nicht enthielten (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1 — Übersicht über die Datenstichprobe.

  • Fall: C1; Elterninterviews: Vater; Weitere Interviews: KESB-Mitglied und Stellvertretung; Meldung durch: Selbstmeldung und Dritte
  • Fall: C2; Elterninterviews: Mutter; Weitere Interviews: KESB-Mitglied und Stellvertretung, Kind; Meldung durch: Selbstmeldung und Dritte
  • Fall: C3; Elterninterviews: Mutter, Vater (getrennte Interviews); Weitere Interviews: KESB-Mitglied und Stellvertretung; Meldung durch: Dritte
  • Fall: C4; Elterninterviews: Mutter; Weitere Interviews: KESB-Mitglied und Stellvertretung; Meldung durch: Selbstmeldung
  • Fall: C5; Elterninterviews: Mutter und Vater (gemeinsames Interview); Weitere Interviews: KESB-Mitglied und Stellvertretung; Meldung durch: Selbstmeldung
  • Fall: C6; Elterninterviews: Mutter, Vater (getrennte Interviews); Weitere Interviews: KESB-Mitglied, Kind; Meldung durch: Selbstmeldung und Dritte
  • Fall: C7; Elterninterviews: Mutter; Weitere Interviews: KESB-Mitglied, Kind; Meldung durch: Selbstmeldung

In zwei Fällen waren die Eltern nicht mehr am Leben ihres Kindes bzw. ihrer Kinder beteiligt (ein Kind mit verstorbenem Vater und einer Mutter im Ausland; ein Kind, das bei einer verwandten Person zurückgelassen wurde, die zu seiner Pflegefamilie wurde). Im dritten Fall konnten wir wegen des Beginns der COVID-19-Pandemie kein Interview mit den Eltern organisieren. Aus diesen sieben Fällen erhielten wir insgesamt neun Interviews mit zehn leiblichen Elternteilen (sechs Mütter, vier Väter). Die höhere Zahl weiblicher Teilnehmender spiegelt den Fokus auf Mütter im Kindesschutz wider (Brandon et al. 2019). Wir konzentrierten uns auf Familien mit Gefährdungssituationen, die über bloße Konflikte um das Besuchsrecht hinausgingen. In der Stichprobe sind keine Fälle sexuellen Missbrauchs vertreten. Die Rekrutierung über die KESB hat vermutlich zu einer Selektionsverzerrung hin zu einfacheren Fällen geführt. Es ist in der Tat wahrscheinlich, dass Eltern, die als unkooperativ oder sehr unzufrieden wahrgenommen wurden, seltener eingeladen wurden und weniger bereit waren, an unserer Studie teilzunehmen. Die Tatsache, dass die Gefährdungsmeldung überwiegend von den Eltern selbst stammt, scheint diese Hypothese einer Selektionsverzerrung zu stützen. Tatsächlich berichteten die Eltern in allen Fällen bis auf einen, sich selbst an die KESB gewandt zu haben, um in konflikthaften Familiensituationen Unterstützung zu erhalten, auch wenn dies parallel zu einer Meldung durch Dritte geschah (drei Fälle). Nur in einem Fall (C3) wurden die Eltern ausschließlich von Dritten gemeldet. Dennoch ist auch bei einer Selbstmeldung oft eine Fachperson beteiligt, die die familiäre Situation kennt und den Eltern dazu rät (z. B. eine Lehrperson in C7). Es ist daher wahrscheinlich, dass nicht alle Eltern intrinsisch motiviert waren, sich freiwillig an die KESB zu wenden, sondern eher durch die Drohung, dass Dritte dies an ihrer Stelle tun könnten (Koch and Schoch 2022). Alle Interviews wurden aufgezeichnet und wörtlich transkribiert, mit Ausnahme eines Interviews, bei dem stattdessen Notizen angefertigt wurden, da der betreffende Elternteil die Aufzeichnung ablehnte.

2.2. Methode der Interviewanalyse

Das in dieser Studie verwendete Design einer multiperspektivischen Fallstudie ist einem Ansatz zur Analyse schwerer oder tödlich verlaufener Kindesschutzfälle entlehnt, der als dialogisch-systemisches Fall-Labor bekannt ist (Biesel and Wolff 2013). Wir analysierten die Interviewdaten in einem zweistufigen Prozess: Zunächst wurde ein rekonstruktiver Zugang auf Grundlage des integrativen Basisverfahrens der rekonstruktiven Analyse (Kruse et al. 2011) auf zwei vollständige Fälle und alle darin interviewten Personen (Kinder, Eltern und KESB-Mitglieder) angewandt. In diesem ersten Analyseschritt rekonstruierten wir die Bedeutung des jeweiligen Falls und identifizierten wiederkehrende Muster und Themen, von denen Eltern berichteten. Auf Grundlage dieses Wissens bestand der zweite Analyseschritt in einer thematisch inspirierten Analyse (Braun and Clarke 2006) aller Fälle. Die thematische Analyse zielt darauf ab, Themen oder Muster in den Daten zu identifizieren, die in Bezug auf die Forschungsfrage wichtig sind. Als Rahmungsstrategie mit theoretisch informierter, aber offener Perspektive (Braun and Clarke 2006) konzentrierten wir uns auf wiederkehrende Muster in den Interaktionen zwischen Eltern und KESB-Mitgliedern, in denen die Interviewten berichteten, während der Kindesschutzverfahren eine behinderte oder ermöglichte Beteiligung erlebt zu haben (ein offen deduktiver Zugang). Mit dieser Analysestrategie konnten wir nah an den Daten bleiben und Themen entlang ihrer Definition von „keyness“ herausarbeiten (Braun and Clarke 2006, S. 82).

3. Ergebnisse

3.1. Ambivalenz am Ursprung des Verfahrens: die Bedrohung der elterlichen Integrität erleben

Den meisten Eltern war nicht klar, ob ihre Motivation, eine Gefährdungsmeldung einzureichen, intrinsisch war oder ob sie extrinsisch war, weil die Gefahr bestand, dass andere Personen dies an ihrer Stelle tun könnten. Dies verweist auf die erste strukturelle Ambivalenz von Hilfe und Kontrolle in diesem Feld: Sobald die KESB eine Gefährdungsmeldung erhält (eingereicht von einem Elternteil und/oder von Dritten wie der Schule, einem Sozialdienst oder einer Privatperson), sind die Eltern gesetzlich verpflichtet, an der Abklärung mitzuwirken und gegebenenfalls Kindesschutzmaßnahmen zu akzeptieren.

Die befragten Eltern deuten die Intervention der KESB zunächst als Zeichen dafür, dass sie die „Kontrolle“ (C2) über die Situation verloren haben müssen oder dass im Familiensystem etwas „wirklich nicht stimmte“ (C5). Einige Eltern sprechen davon, wie schwierig es sei, Kontrolle und Einfluss über die Situation zu verlieren, und dass sie einen inneren Prozess durchliefen, in dem sie sich eingestanden, ihre Kinder nicht ausreichend unterstützen zu können, sich unfähig zu fühlen, ihre Schwierigkeiten allein zu lösen, und Unterstützung zu brauchen. In diesem eskalierenden Kontext wurde die KESB meist als letzter Ausweg gesehen, als „die letzte Chance“ (C5), um eine Fremdplatzierung zu vermeiden (bei einer freiwilligen Anfrage), oder als Sackgasse (bei einer Meldung durch Dritte).

Obwohl die Eltern selbst berichten, zu bestimmten Zeitpunkten froh über die Einschaltung der KESB gewesen zu sein, war ihr Kontakt ausnahmslos von Ambivalenz begleitet, mit Gefühlen, die zugleich zwischen negativ und positiv schwankten. Alle Eltern berichten — in unterschiedlichem Ausmaß und in verschiedenen Phasen —, dass sie der KESB auch skeptisch, misstrauisch oder ängstlich gegenüberstanden. Zudem berichten die Eltern nicht nur von erfahrener Unterstützung, sondern auch von starken negativen Gefühlen wie Selbstzweifeln, Selbstvorwürfen und/oder Scham darüber, auf Hilfe von außen angewiesen zu sein. Diese Themen kamen oft implizit oder in verneinender Formulierung zur Sprache, wie im folgenden Zitat:

„Es geht nicht um meinen verletzten Stolz: Habe ich als Mutter versagt? Obwohl zwei gut herausgekommen sind und der Dritte jetzt halt, äh, ein bisschen über die Stränge schlägt, äh, ja, wenn man da drüberstehen kann, dann, finde ich, ist der Kontakt mit der KESB gut.“

(C4)

Eine Mutter erwähnt ausdrücklich, dass die schmerzhafteste Erfahrung im Kindesschutzverfahren das Gefühl gewesen sei, von der KESB als schlechte Mutter, als Gefahr für das eigene Kind wahrgenommen zu werden (C3). Interessanterweise sprechen alle befragten Eltern die Frage an, möglicherweise verdächtigt zu werden, eine lieblose, schädliche oder schlechte Elternfigur zu sein. Eine andere Mutter beschreibt die Einschaltung der KESB ausdrücklich als „demütigend“, weil man als Mutter alles „im Griff“ haben und die „Dinge richtig“ machen möchte (C2). Einige Eltern erwähnten, dass sie es als erschöpfend oder sogar demütigend empfanden, im Verlauf des Verfahrens private Informationen wie ihre familiären Schwierigkeiten immer wieder vor verschiedenen Fachpersonen offenlegen zu müssen, möglicherweise auch schon vor Fachpersonen freiwilliger Dienste, die vor dem Verfahren konsultiert wurden.

Unabhängig vom Kontext oder von den Besonderheiten des Falls sprechen alle befragten Eltern davon, dass ihre Elternrolle in Frage gestellt wurde. Dies wird als verletzend oder beschämend erlebt, mindert das Selbstwertgefühl der Eltern und kann als Verletzung der elterlichen Integrität gedeutet werden, da — im Sinne der Anerkennungstheorie — das Erleben von Scham als Mangel an Anerkennung gilt. Zudem deutet es darauf hin, dass die elterliche Integrität bereits durch die bloße Eröffnung eines Kindesschutzverfahrens per se bedroht sein könnte.

Eine wichtige Erkenntnis scheint erwähnenswert, auch wenn sie hier nicht vertieft werden kann. Die Bedrohung der eigenen Integrität scheint für Mütter noch gravierender zu sein, da sie oft als „hauptverantwortliche Fallbearbeiterin“ wahrgenommen werden, wie es eine Mutter beschrieb (C5). Dies deckt sich mit früheren Forschungen zur unterschiedlichen Einbindung von Müttern und Vätern in den Kindesschutz (Brandon et al. 2019; Vogel Campanello et al. 2021; Aeby et al. 2021). Es scheint, dass Väter durch die Fokussierung auf die Mutter als Hauptadressatin im Verlauf des Verfahrens in eine marginalisierte Position geraten können.

Trotz der Erfahrung einer bedrohten elterlichen Integrität und trotz ihrer Skepsis zu Beginn des Verfahrens bewerten die meisten Eltern ihre Erfahrung mit der KESB insgesamt als überwiegend positiv. Andere Forschende berichten von einer deutlich negativeren Gesamtbewertung des Verfahrens (Petersen 2018), wie auch unsere quantitative Befragung zeigt. Der Grund für die relativ positive Gesamtbewertung in unserer qualitativen Stichprobe könnte in der Selektionsverzerrung liegen, die wir im Abschnitt Material und Methoden erläutert haben. Tatsächlich beschreiben die Eltern im Rückblick die Handlungen und Entscheide der KESB angesichts ihrer damaligen familiären Situation insgesamt als legitim, berichten aber zugleich von negativen Erfahrungen wie Misstrauen oder Meinungsverschiedenheiten mit den Fachpersonen in bestimmten Phasen oder Situationen des Verfahrens. Ausnahmslos berichteten die Eltern somit, während der Kindesschutzverfahren ambivalente Gefühle erlebt und einen Mangel an Anerkennung bei der angemessenen Erfüllung ihrer Elternrolle empfunden zu haben.

3.2. Ambivalenz der Elternrolle: Reaktionen der Eltern auf die wahrgenommene Verletzung der elterlichen Integrität

Strategien der Abgrenzung und der narrativen Verschiebung

Eltern scheinen als Reaktion auf die grundlegende Bedrohung ihrer elterlichen Integrität — oder anders gesagt, auf die erlebte fehlende Anerkennung in ihrer Elternrolle und das drohende Stigma als potenziell scheiternde Familien — Strategien der Abgrenzung und der narrativen Verschiebung zu entwickeln.

Die Abgrenzungsstrategie besteht darin, schlimmere Familiensituationen zu schildern und zu betonen, dass man nicht zur Kategorie der klassischen „Problemfamilien“ gehöre, die üblicherweise mit der KESB zu tun haben, etwa Eltern, die Drogen konsumieren, die Aufsicht über das Kind vernachlässigen, das Kind schlagen oder vom delinquenten Verhalten oder Schulschwänzen des Kindes nichts wissen oder nichts wissen wollen. Mit dieser Strategie distanzieren und unterscheiden sich Eltern von anderen (Othering) und spielen die Schwere ihres eigenen Falls herunter. So erklärte eine Mutter, ihr Fall sei nicht so „katastrophal“ wie andere, ihr Haus sei immer „sauber“ gewesen und ihre Kinder hätten immer „Essen auf dem Tisch“ gehabt (C7). Abgrenzungsstrategien beinhalten oft, dass Eltern sich als kompetente Eltern darstellen. Ein Vater berichtet beispielsweise, dass ihnen die KESB viel Verständnis für ihre schwierige Situation entgegengebracht habe, fragt sich aber, ob es genauso gewesen wäre, wenn sie „etwas falsch gemacht“ hätten oder „unwillig“ gewesen wären, ihre elterlichen Pflichten zu erfüllen, und man ihnen daher die Schuld an den Schwierigkeiten hätte geben können (C5). In einem Fall (C1) erwähnt der Vater, dass die KESB ihn als guten Vater legitimiert und die Erfüllung seiner Elternrolle positiv beurteilt habe, indem sie ihm sagte, er sei „keine Gefahr“ für seine Kinder. Neben einer Abgrenzungsstrategie, mit der sich Eltern als Personen darstellen, die ihre Elternrolle gut erfüllen, bewerten manche ihre Begegnung mit der KESB auch ausdrücklich als völlig frei vom Gefühl, negativ beurteilt zu werden. Nach Ratschlägen für andere Eltern in Kindesschutzverfahren gefragt, sagen Eltern oft, man solle keine Angst haben, dass die KESB einem „einfach das Kind wegnehmen“ wolle (C5); vielmehr sei sie bestrebt, die Familie zu unterstützen und ihr bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen; es sei daher sinnvoll, zu kooperieren, statt sich zu widersetzen.

In den meisten Schilderungen der Eltern konnten wir eine Strategie der narrativen Verschiebung erkennen. An einem bestimmten Punkt verschoben sich die Erzählungen vom potenziell versagenden Elternteil hin zum Kindeswohl. In den meisten Darstellungen der Eltern beobachteten wir einen Rechtfertigungsdiskurs, der die Hauptrolle und das vorrangige Interesse der KESB hervorhob: das Kindeswohl zu sichern, ohne sich auf die fehlenden Kompetenzen der Eltern zu konzentrieren. „Weil es der KESB um das Kind geht, es geht nicht darum zu sagen, dass man es falsch erzogen hat. Das machen sie nicht.“ (C5). In allen Fällen bis auf einen schildern die Eltern die KESB als darauf ausgerichtet, die Familie bei der Lösung der konflikthaften Familiensituation zu unterstützen, und als ihrer Pflicht verpflichtet, die Kinder und nicht die Eltern in den Mittelpunkt zu stellen. Die KESB-Mitglieder scheinen das Narrativ oft von den Eltern weg hin zum Kindeswohl zu verschieben. Diese Akzentsetzung wird von den Eltern offenbar häufig dankbar aufgegriffen. Dennoch bleibt das ambivalente Gefühl der Eltern bestehen, was die Infragestellung der Erfüllung ihrer Elternrolle betrifft. Diese Strategie verlagert zudem Verantwortung auf das Kind: In einigen Fällen beschreiben Eltern ihr Kind und seine Herausforderungen und Probleme als einen Teil der Ursache der familiären Schwierigkeiten, wie das Zitat dieser Mutter zeigt:

„Weil ich im Grunde immer dachte, ich bin ein gutes Mami, ich mache alles richtig. Ich schaue gut zu meinem Sohn. Er ist platziert, weil es aufgrund seiner Situation einfach nicht anders geht. Mit der Schule, mit dem Ganzen, das war einfach nicht tragbar für, für die Gesellschaft.“

(C2)

3.3. Ambivalenz rund um das Fachwissen: Eltern zwischen Anpassung und geäußertem Widerspruch

Die meisten Eltern berichten von Unsicherheit und Ambivalenz in Fällen von Uneinigkeit mit der Sicht der KESB, obwohl sie von Möglichkeiten berichten, Widerspruch zu äußern. Dies deutet auf eine Auseinandersetzung darüber hin, wer über Fachwissen zum Kind verfügt: die Eltern oder die KESB. Insgesamt scheint Anpassung eine häufig genutzte Strategie gewesen zu sein, da die Risiken, Widerspruch zu äußern oder sich zu widersetzen, als zu hoch eingeschätzt wurden. Offener Widerstand wird meist als sinnlos angesehen, da die Eltern klar sehen, dass die KESB sich in einer mächtigeren Position befindet und sie die Beziehung nicht verlassen können.

Ein Fall (C3) unterscheidet sich stark von den anderen darin, wie die Eltern die Rolle „guter“ Eltern im Kontext der KESB-Intervention deuten, was mit den Erwartungen der KESB kollidiert. Zudem verdient ihre Art, Widerspruch zu äußern oder sich der KESB zu fügen, besondere Beachtung. Der Fall dient als Beispiel für Gründe, weshalb Interaktionen als übergriffig wahrgenommen und als fehlende Anerkennung erlebt werden, welche die Integrität der Eltern verletzt.

Die Situation war folgende: Das achtjährige Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde mit der ursprünglichen Zustimmung seiner getrennt lebenden Eltern für zwei Jahre in einer Institution untergebracht. Die Mutter teilte die von der KESB vorgenommene Einschätzung des besonderen Förderbedarfs ihres Kindes nicht und wollte, dass das Kind nach Hause zurückkehrt. Sie zog deshalb in einen anderen Kanton, wo es jedoch schwierig war, ein schulisches Angebot für sonderpädagogischen Förderbedarf zu finden. Die KESB, der es darum ging, die sonderpädagogische Förderung des Kindes sicherzustellen, entschied daraufhin, dass das Kind unabhängig von der Zustimmung der Eltern dauerhaft in der Institution bleiben müsse.

Der Vater nimmt die Kindesschutzbehörde als unanfechtbare Autorität wahr und ist überzeugt, dass er seinen Widerspruch gegen die dauerhafte Platzierung seines Kindes nicht hätte äußern können, ohne dass infolgedessen seine Rechte eingeschränkt worden wären. Er begründet, dass er sich nicht gegen den Entscheid der KESB ausgesprochen habe, weil er befürchtet habe, dies würde so ausgelegt, als wolle er nicht das Beste für sein Kind, und er erfülle seine Elternrolle daher nicht gut. Aus seiner Sicht musste das Beste für das Kind darin bestehen, sich zu fügen und zu tun, was die KESB als Expertenorganisation sagt. Im Gegensatz zum Vater deutete die Mutter die Erfüllung ihrer Elternrolle so, dass sie sich widersetzte, ihren Widerspruch gegenüber der Kindesschutzbehörde zeigte und mit ihrem Kind in ihr Herkunftsland floh. Aus ihrer Sicht war ihre Flucht eine Geste der Fürsorge gegenüber ihrem Sohn, mit der sie Verantwortung in ihrer Rolle als Elternteil übernahm. Infolge des Handelns der Mutter schränkte die KESB, als die Mutter kurz darauf in die Schweiz zurückkehrte, die elterlichen Rechte beider Elternteile ein und brachte das Kind erneut dauerhaft in einer Institution unter. Die Familie erlebte die KESB somit als kontrollierende, urteilende und sogar strafende Behörde. Dennoch kamen beide Elternteile im Rückblick zu dem Urteil, dass der Entscheid der KESB unter den gegebenen Umständen die beste Lösung war.

Ein zugrunde liegendes Thema, das in verschiedenen Fällen auftaucht, ist das Fachwissen, wie es Merton und Barber (1976) beschreiben. Eine Schwäche ihrer Theoriebildung besteht darin, dass die Autorität und Machtposition der Fachpersonen recht deterministisch gesehen wird und die unterlegene Machtposition der Eltern stark bestimmt. Unsere Daten stützen eine solch deterministische Theoriebildung nicht. Vielmehr lassen sich die Interaktionen als umstritten beschreiben, und der Begriff „Aushandlung“ gibt die Art der Erfahrungen der Eltern besser wieder, wie der vorherige Fall und das folgende Beispiel zeigen.

Eine Mutter beschreibt ihre ambivalenten Gefühle bei einem „schwierigen Gespräch“, das von der KESB organisiert und von vielen beteiligten Fachpersonen des Kindesschutzes besucht wurde, während einer eskalierenden Situation mit ihrem Kind (C2):

„Und Herr Miller [KESB] hat einfach zugehört und sich seine Meinung gebildet, und ich wusste nicht: Ist er auf meiner Seite? Hat er mich wirklich gehört? Hat er es verstanden? Oder sind das nur die Studierten, die, die wirklich professionell sind? Zählt deren Meinung dann mehr als die Meinung vom Mami, das sagt ‚Hey, das ist mein Sohn!‘? Es geht um ihn. Und um mich. Und ich kenne ihn viel besser als ((lacht)) ihr alle, die da sitzt.“

Rückblickend sagt sie, dass sie heute als Mutter mit ihrem Fachwissen über ihre Kinder viel selbstbewusster auftreten und sich nicht mehr so leicht von Fachleuten (d. h. Lehrpersonen) beeindrucken lassen würde, „die es ja wissen müssen“. Die ambivalenten Gefühle der Eltern entstehen aus der Spannung zwischen der Wahrnehmung der KESB als Expertenorganisation mit umfassender Erfahrung im Kindesschutz und mit Familienproblemen, der sie vertrauen, und der Wahrnehmung ihrer selbst als Fachleute für ihr Kind. Sie hatten eine sehr persönliche und lang andauernde Beziehung zu ihm, die durch die Einschaltung und das Expertenwissen der KESB plötzlich in Frage gestellt wird. Gleichzeitig erwähnen die Eltern, wie bereits ausgeführt, eine gewisse Abhängigkeit von der Unterstützung und dem Fachwissen der KESB zur Lösung ihrer familiären Schwierigkeiten, äußern aber auch Zweifel an der Expertise der KESB in Bezug auf ihre Familie — wodurch eine Ambivalenz sichtbar wird.

3.4. Ambivalenz verringern: die Sicht der Eltern auf die Strategien der KESB, Vertrauen aufzubauen und die elterliche Integrität wiederherzustellen

Unsere Interviews brachten drei Schlüsselinteraktionen zutage, die Eltern als förderlich für ihre Handlungsfähigkeit und ihre Beteiligung bezeichneten: Erstens fühlten sich Eltern unterstützt, wenn sie bei Bedarf angemessene und rasche Unterstützung durch die KESB erhielten. Zweitens berichteten Eltern, dass sie das Gefühl hatten, im Verfahren eine gewisse Autonomie zu haben, etwa wenn sie den zeitlichen Ablauf des Verfahrens, anders gesagt sein Tempo, beeinflussen konnten. Drittens hatten Eltern das Gefühl, mit der KESB Maßnahmen aushandeln zu können. Diese Interaktionen verbindet, dass sich die Eltern anerkannt und in ihrer Integrität respektiert fühlten, was ihr Vertrauen in die KESB gestärkt zu haben scheint. Diese Erfahrungen schienen dazu beizutragen, ihre anfänglich bedrohte elterliche Integrität wiederherzustellen.

Alle befragten Eltern berichten, dass sie Vertrauen in die KESB gewannen, wenn sie in Notsituationen rasche und angemessene Unterstützung erhielten. Wie im folgenden Zitat erwähnt, wurde ein Wendepunkt im Verfahren beschrieben (C2): „Wo ich gemerkt habe, ich kann anrufen, ich werde gehört, meine Sorgen werden gehört. Auch um den Rest der Familie wird sich [von der KESB] gekümmert, und sie handeln, und sie handeln recht schnell und sehr kompetent“. Das Gefühl, sich darauf verlassen zu können, dass die KESB entschlossen handelt und mit den Eltern an einem Strang zieht, fördert eine vertrauensvolle Beziehung zwischen KESB und Eltern (z. B. C2, C4, C5). In einigen Fällen konnte dies ein Wendepunkt in der Entwicklung des Vertrauens gegenüber der Behörde sein.

Besondere Bedeutung für das Gefühl elterlicher Autonomie scheint mit der Möglichkeit verbunden zu sein, den zeitlichen Ablauf (das Tempo) des Verfahrens zu beeinflussen (was Petersen 2018 bestätigt). Alle Eltern berichteten von unterschiedlichen Phasen im Verfahren: Manchmal hatten sie das Gefühl, das Verfahren schreite nicht schnell genug voran; in anderen Momenten kamen ihnen die nächsten Schritte zu schnell, um sich emotional darauf einzustellen, insbesondere wenn eine Platzierung ins Auge gefasst wurde. Fall 7 ist ein gutes Beispiel für eine insgesamt positive Einschätzung der KESB-Intervention, die durch ein falsches Timing beeinträchtigt wurde: Diese alleinerziehende Mutter hatte große Schwierigkeiten mit ihrem jugendlichen Sohn, der die Schule abgebrochen hatte. Den Fachpersonen gelang es schließlich, einen Platz in einer Institution mit integrierter Schule zu finden, doch der Jugendliche musste sofort eintreten, was zur Absage eines lange erwarteten Familienurlaubs führte. In der Folge wehrten sich sowohl die Mutter als auch der Sohn gegen die Maßnahme, als sie zuerst angekündigt wurde. Erst im Rückblick waren sich beide über ihren Nutzen einig. Eltern, die erlebten, dass die KESB ihr Bedürfnis respektierte, das Verfahren zu beschleunigen oder zu verlangsamen, fühlten sich anerkannt, weil sie in ihren Bedürfnissen verstanden wurden und eine individuelle, fallangemessene Unterstützung erhielten (im Sinne der Anerkennungstheorie auf den Achsen der Liebe und der Solidarität). In solchen partizipativen Interaktionen konnten Eltern Vertrauen in die KESB als verlässliche und hilfreiche Partnerin gewinnen.

Das Gefühl der Beteiligung wurde zudem durch Erfahrungen genährt, auf diskursive Weise „einbezogen“ (Bouma et al. 2018) zu sein und einen gewissen Einfluss auf das Verfahren zu haben. Viele Eltern berichten, dass die KESB Maßnahmen oder das weitere Vorgehen „vorgeschlagen“ habe (z. B. C4, C2), was eine Diskussion und Aushandlung erleichtert und darauf hinweist, dass es im Entscheidungsprozess zumindest deliberative Momente gab. Ein geschiedener Vater (C1) beschreibt, wie „eigentlich der Entscheid, so, gemeinsam gefällt wurde. Also gemeinsam mit der KESB“. Eine Diskussion und Aushandlung verschiedener Möglichkeiten sowie die Information über den Inhalt von Berichten (C5) oder die Gelegenheit, das schriftliche Protokoll der Anhörung zu korrigieren (C1; C2), gaben den Eltern das Gefühl, eine gewisse Macht und einen gewissen Einfluss auf das Verfahren zu haben.

Für eine positive, integritätswiederherstellende Erfahrung scheint es wesentlich, dass Eltern den Prozess als beeinflussbar und partizipativ wahrnehmen: als einen Prozess, in dem Eltern Unterstützung erhalten, ernst genommen werden, indem man ihre Bedürfnisse anerkennt, eine gewisse Autonomie erhalten und als die eigentlichen Fachleute für ihre Kinder anerkannt werden und in dem ihre Wünsche und Sichtweisen diskutiert werden.

4. Diskussion

Dieser Artikel beruht auf den Erfahrungen von Eltern in ihren Interaktionen mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in der Schweiz. Er untersucht die rückblickend geschilderte Sicht der Eltern auf Interaktionen mit der KESB, die ihre Beteiligung während behördlicher Kindesschutzverfahren behinderten oder ermöglichten. Das Feld des Kindesschutzes ist durch Spannungen geprägt, die aus dem Doppelmandat von Hilfe und Kontrolle/Eingriff und aus der Herausforderung elterlicher Beteiligung im Kontext potenziellen Zwangs resultieren, wie Healy und Darlington (2009) aufgezeigt haben. Daher berichten Eltern von Ambivalenz in den Interaktionen mit der KESB. Die Soziologie der Ambivalenz führt die Gründe für Ambivalenz auf konkurrierende Normen zurück, die in sozialen Rollen verankert sind, etwa in denen von Eltern oder Fachpersonen in sozialen Interaktionen. Unsere Daten zeigen, dass Eltern der KESB als Machtinhaberin (oft zu Beginn) skeptisch gegenüberstehen und Angst oder Scham angesichts der Intervention empfinden oder Selbstzweifel erleben, weil sie die Rolle „guter“ Eltern nicht angemessen erfüllen (Merton and Barber 1976). In der Sprache der Anerkennungstheorie fühlen sich Eltern in ihrer Elternrolle nicht anerkannt, da das Erleben von Scham als Verletzung ihrer Integrität gedeutet werden kann. Man könnte sagen, dass ihre elterliche Integrität bereits durch die bloße Eröffnung eines Kindesschutzverfahrens grundlegend bedroht ist. In diesem Kontext stehen Spannungen und Ambivalenz im Zentrum der Interaktionen zwischen Eltern und Behörden, auch wenn sie sich im Laufe der Zeit deutlich verringern können. Das Machtungleichgewicht zwischen Fachpersonen und Eltern trägt zur Ambivalenz bei und kann negative Gefühle erzeugen, aber auch positive, wenn Lösungen zur Unterstützung belasteter Eltern diskutiert und gefunden werden.

Wir haben verschiedene Strategien aufgezeigt, mit denen Eltern dieser Bedrohung der elterlichen Integrität begegnen, etwa Strategien der Abgrenzung und der narrativen Verschiebung sowie ein Pendeln zwischen Anpassung und geäußertem Widerspruch. Auch wenn Eltern in gewissem Maß vom Fachwissen der KESB abhängig sein mögen, wollen sie ihre Integrität auch dadurch wiederherstellen, dass sie als Fachleute für ihr eigenes Kind und ihre Familie anerkannt werden. Da sich die meisten Eltern zu Beginn ambivalent, ängstlich gegenüber der KESB-Intervention und in ihrer elterlichen Integrität bedroht fühlen, legen unsere Ergebnisse nahe, dass die Integrität der Eltern im Lauf der Zeit und in konkreten Interaktionen wiederhergestellt werden kann, was eine volle Beteiligung ermöglicht. Aus Sicht der Eltern erscheint es daher entscheidend, ihre Integrität durch eine vertrauensvolle Beziehung zur KESB wiederherzustellen, in der sie Anerkennung erfahren und dennoch ein gewisses Maß an Autonomie behalten, etwa indem sie das Tempo des Verfahrensverlaufs beeinflussen (was auch die Forschung von Petersen stützt (Petersen 2018)), sofern das Kindeswohl gesichert werden kann. Wird die Integrität hingegen nicht wiederhergestellt, erleben Eltern wiederkehrende Schwierigkeiten, sich auszudrücken, sich gehört zu fühlen oder Widerspruch zu äußern, was eine volle Beteiligung dann behindert.

Wir haben aus Sicht der Eltern zwei zentrale Punkte für ein partizipativeres und weniger zwanghaftes Erleben der Verfahren ermittelt: als verlässliche und unterstützende Behörde aufzutreten und Eltern die Möglichkeit zu geben, das Verfahren als deliberativen Prozess zu erleben (Habermas 1981). Solche Interaktionen, in denen Eltern das Gefühl haben, dass die KESB tatsächlich „Macht mit“ ihnen ausübt, indem sie sie unterstützt und ihnen eine gewisse Autonomie lässt, fördern die volle Beteiligung der Eltern, wie auch die Forschung von Dumbrill (2006) beschreibt und belegt. Dies ist eine Alternative zum Einsatz von Macht „über sie“ in Form von Zwang (Dumbrill 2006). Dies knüpft an unsere früheren Befunde an, in denen wir argumentieren, dass Integrität, Autonomie und Partizipation eng miteinander verknüpft sind, und dafür plädieren, sie als Nexus zu konzeptualisieren (Schoch et al. 2020).

Obwohl die qualitativen Daten unserer Studie aufgrund der kleinen Stichprobe einige Einschränkungen aufweisen, deuten die Ergebnisse der Analyse auf eine zugrunde liegende Ambivalenz hin: Die Interaktionen mit der KESB vermitteln Eltern das Gefühl, den Rollenerwartungen an eine angemessene Elternschaft nicht gerecht geworden zu sein. Um sich voll beteiligen zu können, brauchen Eltern die Wiederherstellung ihrer Integrität durch empathische, vertrauensvolle Interaktionen, in denen sie Anerkennung erfahren, damit ihre ambivalenten Gefühle abnehmen und sie in der Lage sind, von der Unterstützung der KESB zu profitieren. Mit seinem theoretischen Fokus auf Rollen und soziale Erwartungen an das Individuum, das eine bestimmte Rolle innehat, ergänzt das theoretische Konzept der Ambivalenz die strukturelle Vorstellung von Hilfe und Kontrolle/Eingriff. Es prägt zudem den Blick auf Machtasymmetrien und liefert Erklärungen dafür, wie diese die Ambivalenz von Eltern in Interaktionen mit KESB-Mitgliedern verstärken.

Der starke Fokus auf die Erfahrungen der Eltern in diesem Artikel entspricht der Forderung, sie als „Menschen mit Bedürfnissen“ anzuerkennen (Featherstone et al. 2014). Für Fachpersonen ist es eine Herausforderung, Integrität, Autonomie und Partizipation der Eltern zu gewährleisten, ohne das Kindeswohl aus den Augen zu verlieren und dem Kind eine Stimme zu geben, und eine „familienorientierte, humane Praxis“ zu verwirklichen (Featherstone et al. 2014). Ein zu starker Fokus auf eine vertrauensvolle Beziehung und einen kooperativen Prozess mit den Eltern kann die Gefahr mit sich bringen, Gefährdungssituationen zu übersehen und die Perspektive des Kindes abzuwerten. Gerade weil die inhärenten Spannungen und Ambivalenzen in Kindesschutzverfahren bis zu einem gewissen Grad unauflösbar bleiben, ist es umso wichtiger, Ambivalenz zu verringern, indem Interaktionen gefördert werden, die Integrität wahren, Autonomie ermöglichen und so die Beteiligung aller betroffenen Personen sichern.

Complexe Systémique: das Wichtigste

Der Artikel formuliert eine für die Praxis wertvolle Hypothese: Noch vor jeder Frage der Kompetenz verletzt die Eröffnung eines Schutzverfahrens die elterliche Integrität, und Beteiligung wird erst möglich, wenn diese Verletzung anerkannt ist. Die beschriebenen Strategien — sich mit „schlimmeren“ Familien vergleichen, die Erzählung auf das Kind zentrieren, sich fügen statt anfechten — sind ebenso viele Weisen, in einer Beziehung, die man nicht verlassen kann, das Gesicht zu wahren; sie als Widerstand oder Verleugnung zu lesen, wäre ein Interpunktionsfehler. Ambivalenz ist hier kein Mangel der Eltern, sondern eine Eigenschaft des Kontexts verordneter Hilfe, was dazu einlädt, an der Beziehung vor dem Inhalt zu arbeiten. Drei Hebel treten hervor: rasche Unterstützung, wenn eine Krise eskaliert, Mitsprache beim Tempo des Verfahrens, ausgehandelte statt auferlegte Maßnahmen. Vorsicht bleibt geboten: zehn Elternteile, die von den Behörden selbst rekrutiert wurden, eher einfache Situationen, die oft von den Familien selbst gemeldet wurden, und Kinder, die in der Analyse fast fehlen — ein Risiko, das das Forschungsteam selbst einräumt. Zu lesen zusammen mit dem Artikel über elterlichen Widerstand in unfreiwilligen Beziehungen und dem Artikel, der das Partizipationsparadigma aufbricht.

Anmerkungen aus dem Original

Beiträge der Autorinnen. Konzeptualisierung, A.S. und G.A.; Methodik, A.S. und G.A.; Validierung, A.S. und G.A.; formale Analyse, A.S. und G.A.; Untersuchung, A.S. und G.A.; Datenkuratierung, A.S. und G.A.; Verfassen des ursprünglichen Entwurfs, A.S. und G.A.; Überarbeitung und Redaktion, A.S. und G.A.; Visualisierung, A.S. und G.A. Beide Autorinnen haben die veröffentlichte Fassung des Manuskripts gelesen und ihr zugestimmt.

Förderung. Dieses Forschungsprojekt (Fördernummer 177445) wurde im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms „Welfare and Coercion: Past–Present–Future“ (NFP 76) der Swiss National Science Foundation (SNSF) finanziert.

Erklärung der institutionellen Ethikkommission. Die Studie wurde gemäß den ethischen Richtlinien der Swiss National Science Foundation (SNSF) durchgeführt und von der Swiss National Science Foundation (SNSF) genehmigt.

Erklärung zur informierten Einwilligung. Von allen an der Studie beteiligten Personen wurde eine informierte Einwilligung eingeholt.

Danksagung. Zunächst möchten wir allen Teilnehmenden dieser Forschung danken, insbesondere den Eltern und Kindern, die bereit waren, mit ihren persönlichen Geschichten beizutragen. Wir danken unseren Kolleginnen Brigitte Müller und Michelle Cottier für ihre hilfreichen Kommentare und Margaret Oertig für das Korrektorat.

Interessenkonflikte. Die Autorinnen erklären, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

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Inoffizielle deutsche Übersetzung von Ambivalence in Child Protection Proceedings: Parents’ Views on Their Interactions with Child Protection Authorities von Aline Schoch und Gaëlle Aeby, Social Sciences, Bd. 11, Nr. 8, 329 (2022), doi: 10.3390/socsci11080329, unter der Lizenz CC BY 4.0. Übersetzung und Satz: Complexe Systémique, Oktober 2026, mit Unterstützung künstlicher Intelligenz; das Werk wurde im Sinne der Lizenz bearbeitet. Weder die Verfassenden noch der Verlag sind für diese Übersetzung verantwortlich; maßgeblich ist die Originalfassung.

Der Originalartikel „Ambivalence in Child Protection Proceedings: Parents’ Views on Their Interactions with Child Protection Authorities“ erschien in Social Sciences (2022) unter der Lizenz CC BY 4.0. Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung von Complexe Systémique, erstellt mit Unterstützung künstlicher Intelligenz, wie zu Beginn dieser Seite angegeben; maßgeblich ist die Originalfassung.

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Schoch, A., und Aeby, G. (2022). Ambivalence in Child Protection Proceedings: Parents’ Views on Their Interactions with Child Protection Authorities. Complexe Systémique. https://app.complexe-systemique.com/en_GB/articles/ambivalence-in-child-protection-proceedings-parents-views-on-their-interactions (Originalwerk 2022 erschienen in Social Sciences, 11(8), 329 (2022); 2022 neu veröffentlicht von Social Sciences, https://www.mdpi.com/2076-0760/11/8/329)

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