KI-gestützte Übersetzung

Diese Fassung wurde von Complexe Systémique mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus dem Spanischen übersetzt. Im Zweifelsfall ist die Originalfassung maßgeblich.

Red Sistémica · Gewalt

Schutz oder institutionelle Misshandlung? Ein Scheideweg in der Politik des Kinderschutzes

Die Einrichtungen des Kinderschutzes sind dazu geschaffen, Kinder vor der Misshandlung zu schützen, die sie in ihrer Familie erleiden können, wenn diese dysfunktional ist. Dazu muss die notwendige Kontrolle aus einer therapeutischen Perspektive ausgeübt werden. Geschieht das nicht und wird die Kontrolle zur Hauptrichtschnur der Intervention, werden deren Ziele pervertiert, und es entsteht institutionelle Misshandlung. Diese Gedanken werden hier anhand eines Falls erörtert.

Autor Juan Luis Linares, Professor für Psychiatrie an der Universitat Autònoma de Barcelona, Leiter der Abteilung für Psychotherapie und der Schule für Familientherapie des Hospital de la Santa Creu i Sant PauVeröffentlichung Red Sistémica, 2011Übersetzung Complexe Systémique, inoffizielle KI-gestützte Übersetzung aus dem Spanischen, mit Zustimmung von Red Sistémica

„Früher war es allein Gott, der Kinder gab und nahm; heute machen ihm die Fachkräfte des Kinderschutzes Konkurrenz.“

Juan Luis Linares

Schlüsselwörter: Kontrolle; Therapie; Kinderschutz; familiäre Misshandlung; institutionelle Misshandlung.

Familiäre Misshandlung

So unglaublich es scheinen mag: Die volle Anerkennung der Existenz familiärer Misshandlung ist ein junges Phänomen, gegen das sich Wissenschaft und Politik traditionell gesträubt haben. Wir wissen, dass sich selbst ein so klarer Geist wie Freud weigerte, die Evidenz des sexuellen Kindesmissbrauchs anzuerkennen, und die Hinweise, die die Menschen in Analyse lieferten, der Fantasie zuschrieb. Der berühmte Artikel von Kempe et al. (1962), in dem das „Battered-Child-Syndrom“ beschrieben wird und der die Grundlagen für eine unausweichliche Bewusstwerdung der Institutionen und der wissenschaftlichen Gemeinschaft legte, ist noch keine fünfzig Jahre alt. Und die Frage beschäftigt Fachleute wie Laien weiterhin: Wie ist es möglich, dass die Familie, und insbesondere die Eltern, Schutzziele, die im Arterhaltungstrieb verwurzelt sind, so pervertieren, dass sie sich gegen die Art selbst richten und sogar das Leben ihrer Kinder gefährden?

Die Antwort ist in der besonderen Beziehung der menschlichen Spezies zur Natur zu suchen: Weit davon entfernt, sich mit einer passiven Zugehörigkeit zu begnügen, hat sie nie aufgehört, die Natur aktiv herauszufordern, und diese Herausforderung zu einem ihrer wichtigsten Wesensmerkmale gemacht. Und das vor allem, seit die Erfindung von Ackerbau und Viehzucht Arbeitskraft freisetzte, um andere Tätigkeiten zu entwickeln als den täglichen Kampf ums Überleben: Kunst, Philosophie, Religion … Einen Wald malen, eine kosmologische Theorie vorschlagen oder sich an die Unsterblichkeit klammern sind Herausforderungen an die Natur von unterschiedlicher Tragweite, ebenso wie die Liebe und ihr destruktiver Kontrapunkt, das Ergebnis ihrer Blockierung durch die Macht: die Misshandlung. Liebe wie Misshandlung definieren uns als Spezies (Linares, 2002), denn nur wir Menschen lieben und misshandeln. Allerdings mit einer wichtigen unterscheidenden Nuance: Wir sind primär liebende und sekundär misshandelnde Geschöpfe.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Liebe zu fördern und die Misshandlung zu verringern, in dem Wissen, dass es ebenso vergeblich wäre, die erste als absolute Königin der menschlichen Beziehungen zu inthronisieren, wie die zweite bis auf ihre letzten Spuren auszumerzen. Überlassen wir die Förderung der Liebe ehrgeizigeren Unternehmungen als diesem Artikel und beschränken wir uns vorerst darauf, über die Verringerung der Misshandlung nachzudenken.

Die Einrichtungen des Kinderschutzes

Die modernen Staaten haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte Einrichtungen geschaffen, die über das Wohl der Kinder wachen und sie vor dem Risiko der Misshandlung schützen sollen. In dem Maße, wie die familiäre Misshandlung sichtbar wurde, haben sich diese Einrichtungen darauf spezialisiert und sich mit materiellen, personellen und rechtlichen Mitteln ausgestattet, um sie zu bekämpfen. Im Allgemeinen haben sie jedoch den Widerspruch mitgeschleppt, der darin liegt, Kontrolle in Verbindung mit oder ergänzend zu Wiederherstellung oder Wiedergutmachung auszuüben.

Kontrolle ist einfach, wenn sie über als feindlich wahrgenommene Ziele ausgeübt wird, deren Zerstörung, wie im Krieg, keine Rolle spielt; sie wird aber außerordentlich komplex, wenn das zu kontrollierende Objekt zugleich versorgt und geschützt werden soll. Entnervt von den Schwierigkeiten eines solchen Unterfangens, ging Bateson (1972) so weit, die Möglichkeit der Kontrolle überhaupt zu bestreiten, und bezeichnete sie in abwertender Absicht als einschläferndes Prinzip. An Argumenten fehlt es nicht, betrachtet man das Schicksal einiger der bedeutendsten und umfassendsten Experimente sozialer Kontrolle der Moderne. Das Strafvollzugssystem sollte Straffälligkeit kontrollieren, indem es die soziale Wiedereingliederung erleichterte, und wir kennen, ohne dass es sich lohnte, darauf weiter einzugehen, das Ausmaß seines Scheiterns. Auch das Anstaltswesen sollte Menschen mit psychischen Erkrankungen kontrollieren und dabei ihre Heilung ermöglichen und fördern, und inzwischen besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass es seinen Auftrag grundlegend verfehlt hat (Foucault, 1972). Das sind beunruhigende Präzedenzfälle, die vor den Gefahren warnen sollten, die dem System zur Prävention von Misshandlung sowie Partnerschafts- und Familiengewalt drohen, wenn nicht radikal neue Ideen und Ressourcen umgesetzt werden.

Denn bis heute, und zwar konkret in Spanien, wenden die mit der Prävention von Misshandlung betrauten Einrichtungen weiterhin Kontrolle in Reinform an, in ihrer doppelten Ausprägung: den Täter zu unterdrücken und die misshandelte Person zu schützen. Doch wie das Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf tragische Weise zeigt, gibt es diesen Schutz in Wirklichkeit nicht, denn der unterdrückte (und nur unterdrückte) Täter neigt dazu, seine selbst- und fremdzerstörerischen Tendenzen zu verschärfen, und die geschützte (und nur geschützte) misshandelte Frau entzieht sich dem Schutz, um sich erneut der Gefahr auszusetzen – beide getrieben von psychischen Kräften, die weit mächtiger sind als die Kontrolle. Es bleibt zu hoffen, dass Gesellschaft und Institutionen sich der Notwendigkeit bewusst werden, dass Kontrolle von einer höheren Komplexitätsebene aus ausgeübt werden muss, die sie einschließt und nuanciert und notwendigerweise therapeutisch ist. Paartherapie ist unerlässlich, um die krankhaften Bindungen zu dekonstruieren und aufzulösen, die den Täter und die misshandelte Frau um die Gewalt herum aneinanderketten; und das selbstverständlich nicht in den letzten, verhängnisvollen Phasen des Prozesses, sondern in den ersten, wenn der Schaden noch gering und umkehrbar ist.

Und das Gesagte gilt auch für die familiäre Misshandlung und die Einrichtungen, die sie verhindern sollen, wo es ebenfalls häufig vorkommt, dass Fachteams sich an einer Politik beteiligen müssen, die auf eine Kontrolle ohne therapeutische Sichtweise ausgerichtet ist. Manchmal wird die Ablehnung der Familientherapie ausdrücklich erklärt, unter Berufung auf die angebliche Bedingungslosigkeit der Unterstützung des Kindes als oberstes Kriterium, das die Intervention leiten soll. Um zu dieser Position zu gelangen, muss man jedoch die Meinung der Kinder ignorieren, die selten von ihrer Familie getrennt werden wollen, ebenso wie die Tatsache, dass früher oder später die überwiegende Mehrheit der fremduntergebrachten Kinder in die Familie „zurückkehrt“, sofern diese noch existiert. Es ist paradox, ein misshandeltes Kind zu schützen, indem man sich gegenüber seinen Wünschen und Anliegen taub stellt und seine Interessen ignoriert. Diese Grundhaltung ist mit einer anderen, subtileren Einstellung vereinbar: eine Familientherapie zu akzeptieren oder sogar anzustreben, sie aber außerhalb des Bereichs der behördlichen Entscheidungen und isoliert davon zu halten, der ausschließliches Hoheitsgebiet des Kinderschutzteams bleibt. Jeder Handlungsfähigkeit beraubt, läuft die Familientherapie unter solchen Umständen Gefahr, sich in Ohnmacht selbst zu diskreditieren.

Dieser letzten Variante entspricht der Fall, der Anlass zu diesem Artikel gab und in dem Elemente zusammentreffen, die sich eindeutig als institutionelle Misshandlung einordnen lassen.

Kontrolle in Reinform

Den Täter unterdrücken und die misshandelte Person schützen. Wer misshandelt und nur unterdrückt wird, verschärft seine zerstörerischen Tendenzen; die nur geschützte Person entzieht sich dem Schutz, um sich erneut der Gefahr auszusetzen.

Kontrolle von einer höheren Ebene aus

Eine Kontrolle, die in eine therapeutische Perspektive eingebettet und durch sie nuanciert ist und die krankhaften Bindungen um die Gewalt von den ersten Phasen an dekonstruieren kann, solange der Schaden noch gering und umkehrbar ist.

Institutionelle Misshandlung

Wenn soziale Einrichtungen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen betraut sind, bei der Erfüllung ihres Auftrags scheitern und den Menschen, die sie nutzen, Schaden zufügen, begehen sie institutionelle Misshandlung (Linares, 2006). Da die Einrichtungen des Gesundheitswesens zu den ältesten gehören, gibt es eine sehr umfangreiche Kasuistik ihres Scheiterns, für die eine eigene, weit verbreitete Bezeichnung existiert: Iatrogenese.

Die Einrichtungen der Sozialdienste und des Kinderschutzes sind viel jünger, aber auch sie weisen erschütternde Präzedenzfälle der Pervertierung ihrer Ziele auf. Deshalb, und da eine spezifische, durch den Gebrauch geheiligte Bezeichnung fehlt, ist eine kritische Reflexion wichtig, die hilft, solchen Auswüchsen vorzubeugen. Denn ebenso unerträglich wie die Vorstellung, dass ein Operationsteam eine Kompresse im Bauch einer operierten Person vergisst oder dass man sich infolge eines Krankenhausaufenthalts eine Infektion zuzieht, ist es, die Familie eines Kindes, die seine einzige Beziehungsressource für die Zukunft ist, in einem desolaten Zustand zurückzulassen.

Die Kinderschutzteams tragen eine immense Verantwortung, weshalb sie Ressourcen von entsprechendem Umfang bräuchten: würdige Räumlichkeiten; eine angemessene, klare und gut geplante Politik; und gut ausgewähltes und gut betreutes Personal mit einer hochwertigen Ausbildung. Auch wenn es deutlich kritischere Stimmen gibt (von den dort Beschäftigten selbst), ist nach unserer Erfahrung an der Würde der Räumlichkeiten nichts auszusetzen; sie ist im Allgemeinen mehr als angemessen, da es sich um neue Einrichtungen in neuen Gebäuden handelt. Doch leider endet die positive Bewertung hier.

In Katalonien, von wo aus dieser Artikel geschrieben wird, wurde die Politik von der ersten Regierung vorgegeben, unter der die Einrichtungen des Kinderschutzes geschaffen wurden, und sie ist seitdem nicht wesentlich verändert worden. Das Ergebnis ließe sich in zwei Hauptleitlinien zusammenfassen: für das Kind, aber ohne das Kind; und gegen „die schuldige Familie“. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass uns beide Leitlinien zutiefst unangemessen erscheinen, verankert, wie sie sind, in einem paternalistischen Protektionismus beziehungsweise in einer verfolgenden und rachsüchtigen Obsession. Darüber hinaus erfüllt diese Politik aber auch nicht die Anforderungen an Klarheit und gute Planung. Sie betrachtet die Familien mit einem vereinheitlichenden Blick, ohne in der Praxis zwischen den verschiedenen Formen von Dysfunktionalität zu unterscheiden, die sie aufweisen können, als wären sie alle Multiproblemfamilien.

Was das Personal betrifft, so ist es selbstverständlich zu knapp bemessen, sodass Situationen, die als weniger riskant gelten, nicht rechtzeitig bearbeitet werden können, obwohl paradoxerweise gerade diese die besten Ergebnisse liefern und sich für das künftige Wohl der betreuten Bevölkerung am meisten lohnen. Um es zu didaktischen Zwecken zu überspitzen: Bei hundert Fällen gefährdeter Kinder halten sich die Teams in neunundneunzig zurück und verbeißen sich in einen einzigen. Es handelt sich überwiegend um junge Fachkräfte, die daher zwangsläufig erhebliche Ausbildungslücken aufweisen, die viele von ihnen verdienstvollerweise zu schließen versuchen, indem sie ihre Fortbildung aus eigener Tasche bezahlen. Das System sollte sich nicht auf diesen Mechanismus verlassen (tatsächlich behindert es ihn in hohem Maße!), sondern stattdessen ernsthafte Programme kontinuierlicher Fortbildung mit systematischer externer Supervision einführen, die die Selbstkritik stärken und die Reflexe korporativer Abwehr verringern.

Kurzum: Die Einrichtungen des Kinderschutzes vereinen in dem Kontext, auf den wir uns beziehen, einige der wichtigsten Voraussetzungen, um institutionelle Misshandlung auszuüben. Was folgt, ist eine kleine Kostprobe davon.

Der Autor hat Erfahrungen (wenige an der Zahl, aber hinsichtlich der Qualität der geleisteten Arbeit höchst bedeutsam) mit einer positiven Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Kinderschutzes gemacht. Er hat auch negative Erfahrungen gemacht, leider in weit größerer Zahl. Wenn er diesen Fall gewählt hat, um den vorliegenden Artikel zu veranschaulichen, dann deshalb, weil er, obwohl weniger schwerwiegend, ebenso dramatisch wie exemplarisch die Paradoxien der institutionellen Misshandlung zeigt: Die Opfer werden erneut zu Opfern gemacht, und der Täter erhält eine Belohnung.

Zum Mitnehmen

Institutionelle Misshandlung ist für die Sozialdienste das Gegenstück zur medizinischen Iatrogenese: eine Einrichtung, die ihren Auftrag so sehr verfehlt, dass sie den Menschen schadet, denen sie dienen soll. Für Linares beugen drei Bedingungen ihr vor: würdige Räumlichkeiten, eine klare Politik, die zwischen den Formen familiärer Dysfunktion unterscheidet, und Teams, die gut ausgebildet sind und extern supervidiert werden.

Der Fall Sandra

Sandra López Castro, 11 Jahre alt, ist die einzige Tochter von Sara und Enrique, 38 beziehungsweise 40 Jahre alt. Das E.A.I.A. (Equipo de Atención a la Infancia y la Adolescencia, Team für Kinder- und Jugendhilfe) der Comarca, in der die Familie lebt, überweist sie zur Familientherapie, nachdem es beschlossen hat, den Eltern das Sorgerecht für die Minderjährige zu entziehen und ihre Betreuung der Großmutter väterlicherseits zu übertragen. Anlass ist die wiederholte körperliche Gewalt des Vaters gegen die Mutter, die sich bislang nicht von ihm getrennt hat. Obwohl es nie Gewalt gegen Sandra gegeben hat, geht man davon aus, dass sie eine indirekte Misshandlung erleidet, weil sie der Gewalt, die ihre Mutter erfährt, passiv ausgesetzt ist.

In den Tagen nach der Überweisung, knapp eine Woche vor Beginn der Therapie, trennte sich Sara von Enrique und mietete eine Wohnung, in die sie mit ihrer eigenen Mutter zog. Angesichts dieser wichtigen Neuigkeit wurde das E.A.I.A. gebeten zu bestätigen, ob es sinnvoll sei, den Therapieplan fortzusetzen. Die Antwort fiel bejahend aus, gestützt auf die Meinung des zuständigen Psychologen (wir nennen ihn Jordi), die Mutter sei eine sehr unreife Frau und die mütterliche Familie sehr manipulativ, weshalb die Therapie weiterhin notwendig sei.

Und die Therapie begann.

Sandra war ein intelligentes und sehr aufgewecktes Mädchen, das den Eindruck vermittelte, zu wissen, was es wollte. Und was es wollte, war, bei seiner Mutter zu leben und den Vater vorerst nicht zu sehen. Es wollte auch Kontakt zu seiner mütterlichen Familie haben, nicht nur zur väterlichen, bei der es wohnte. Das E.A.I.A. hatte jedoch entschieden, dass Sandra keinen Kontakt zur mütterlichen Familie haben sollte und mit der Mutter nur ein Treffen alle vierzehn Tage. Fast dieselbe Regelung wie mit dem Vater, der sie ebenfalls alle zwei Wochen anrufen sollte.

Jordi erklärte, er traue Saras Entscheidung, sich zu trennen, nicht, da sie dies schon öfter getan habe und immer zu Enrique zurückgekehrt sei. Was die mütterliche Familie betraf, sei sie noch weniger vertrauenswürdig, weil sie sich geweigert habe, sich um das Kind zu kümmern.

Sara räumte ein, ein schweres Abhängigkeitsproblem gegenüber ihrem Mann gehabt zu haben, versicherte aber, es gerade zu überwinden, da sie sehe, welche Schwierigkeiten dies ihrer Tochter bereite. Was die mütterliche Familie betraf, erklärte sie, ihre Angehörigen hätten sich gesträubt, die Betreuung Sandras zu übernehmen, weil sie im selben Dorf lebten und fürchteten, heftigem Druck von Enrique ausgesetzt zu werden. Es waren sozial gut integrierte Leute, wohlhabende Kleinhändler. Sara besaß zwei Geschäfte gemeinsam mit Enrique, was eine vollständige Trennung erschwerte, da beide zu beruflichen Kontakten verurteilt waren. Doch ihre Entscheidung war unwiderruflich.

Die väterliche Familie, die Großmutter und zwei Tanten, lebte in der Großstadt, dreißig Kilometer entfernt. Das schützte sie besser vor dem Druck Enriques, über den sie zudem eine unbestrittene Autorität hatte. Deshalb waren sich alle einig, dass es eine gute Idee sei, dass sie sich um Sandra kümmerte, nur … das Problem war, dass sie sich die Sache allzu sehr zu Herzen genommen hatte. Zwischen den beiden Familien hatte immer ein gutes Verhältnis bestanden, doch nun hatten sich die Großmutter und die Tanten väterlicherseits voll und ganz mit der Philosophie des E.A.I.A. identifiziert und werteten Sara und die Ihren ab. Es stimmt auch, dass Jordi ihnen drohte, Sandra in einem Heim unterzubringen, wenn sie sich nicht strikt an die Regeln hielten. So kam es, dass sie dem Mädchen im Einvernehmen mit dem E.A.I.A. das Handy wegnahmen, weil es mit der Mutter und der mütterlichen Familie gesprochen hatte. Sandra verbarg ihren Ärger nicht. Man hatte sie gezwungen, sich von ihrer Mutter zu trennen, man ließ sie ihre Familie nicht sehen, sie hatte die Schule wechseln müssen und konnte ihren Freundeskreis nicht treffen …!

Die Therapie

Man setzte darauf, die Mutter zu stärken und das Recht auf die Beziehung zur mütterlichen Familie zu legitimieren, ohne jedoch der Position der väterlichen Familie die Berechtigung abzusprechen. Das war keine leichte Aufgabe, denn zwischen den beiden Familien hatte sich bereits eine offene Feindseligkeit eingestellt. Man kritisierte „die Politik der Behörde“ und wahrte dabei stets die gute Absicht der Fachkräfte als Personen. Man hielt Sara davon ab, ihre Frustration und ihren Zorn auf den Rechtsweg zu tragen, ermutigte sie, sich gegenüber dem E.A.I.A. kooperativ zu zeigen, und sicherte ihr in dieser entgegenkommenden Linie die Unterstützung des therapeutischen Raums zu.

Und Sara begann, deutliche Zeichen der Veränderung zu zeigen. Einerseits erkannte sie ihre frühere Abhängigkeit von Enrique an, fast als hätte es sich um eine Krankheit gehandelt, andererseits festigte sie ihre Schritte in Richtung Autonomie. Vorerst lebte sie bei ihrer Mutter, als eine Art Garantie dafür, dass sie nicht zu Enrique zurückkehren würde, aber sie begann, mit einem Mann auszugehen, der sie sehr gut behandelte und zu dem sie sich immer mehr hingezogen fühlte. Allerdings wagte sie nicht, diese Beziehung öffentlich zu machen, aus Angst sowohl vor der Reaktion Enriques als auch vor der des E.A.I.A. Als Sandra sie jedoch in diesem Punkt herauszufordern begann („Wenn du einen Freund hättest, wären wir alle beruhigter, dass du nicht zu Papa zurückgehst“), verstand sie, dass sie anfangen musste, davon zu erzählen. Und die Erste, die es erfuhr, war Sandra.

Doch die Dinge wurden an mehreren Fronten komplizierter. Die väterliche Familie, durch die Intervention des E.A.I.A. zu „den Guten“ geworden, zeigte sich gegenüber Sara und ihrer Familie zunehmend starr und verbarg nicht ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Versuch des Therapeuten, alle in einem positiven Licht darzustellen. In der manichäischen Logik, die diese Art von Interventionen mit sich bringt, sind, wenn die einen „die Guten“ sind, die anderen „die Bösen“, und es besteht die Tendenz, diesen Status quo zu bewahren und sich in der privilegierten Rolle zu verschanzen.

Andererseits näherte sich Sandra der Pubertät. Ihre schulischen Leistungen, die immer ausgezeichnet gewesen waren, zeigten Anzeichen einer Verschlechterung, während zugleich einige Schatten auf das Spektrum ihrer sozialen Beziehungen fielen. Es kam zu Auseinandersetzungen mit der Mutter von zunehmender Heftigkeit, gestützt auf einen Vorwurf von einer gewissen Berechtigung, der jedoch mit solcher Schärfe vorgebracht wurde, dass er schrecklich ungerecht wurde: „Dein Dickkopf hat mir das Leben schwer gemacht; wenn du Papa daran gehindert hättest, dich zu misshandeln, wären wir nicht da, wo wir sind.“ Das ist die Wirkung dessen, was Colapinto (1995) die Verwässerung der Familie nennt, das Ergebnis eines unzeitgemäßen Eingreifens kontrollierender Institutionen in die Familie: In dem Maße, wie Fachdienste lebenswichtige Räume des familiären Gefüges besetzen, insbesondere jene, die mit Entscheidungen zu tun haben, werden die Bindungen geschwächt, vor allem zum Nachteil der Kinder.

Es war mühsame Arbeit, die Spannungen zwischen den beiden Familien zu verringern, und die frühere herzliche Atmosphäre konnte nie wiederhergestellt werden. Sandra stabilisierte sich in der Schule und normalisierte ihre sozialen Beziehungen ebenso wie die zu ihren beiden Familien, zeigte sich aber weiterhin übermäßig kritisch und fordernd gegenüber ihrer Mutter, die tief verletzt feststellen musste, wie sich ihre Tochter von ihr entfernte. Auch die Kontakte zum Vater, die der Therapeut stets als notwendig behandelt hatte, sobald Sandra sich dazu ermutigt fühlen würde, wurden allmählich entspannter. Von Anfang an hatte der Therapeut seine Absicht angekündigt, den Vater einzubestellen, um ihn in den Veränderungsprozess einzubeziehen, den die Familie durchlief.

Alles in allem kam die Therapie trotz einiger kleinerer Schwierigkeiten recht gut voran.

Die Beziehung zum E.A.I.A.

So standen die Dinge, und der Therapeut schaffte es nicht, mit Jordi in Kontakt zu treten; die Therapie litt unter diesem Mangel an Kommunikation. Ständig erreichten ihn Nachrichten über Entscheidungen des E.A.I.A., an denen therapeutische Gesichtspunkte nicht im Geringsten beteiligt waren, und immer mit derselben Schlagseite: Verbote und Kontrolle. Bat Sara darum, den Kontakt zu Sandra um einige Stunden zu erweitern, hieß es nein; Kontakte zur mütterlichen Familie wurden abgelehnt; Proteste wurden mit der Androhung noch strengerer Maßnahmen erstickt; und auf dem Höhepunkt der Kontrollwut kündigte man sogar eine Inspektion der neuen Wohnung Saras an, um zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllte, Sandra aufzunehmen. Als ob diese je von ihrer Mutter misshandelt worden wäre oder Sara der Vernachlässigung verdächtig wäre!

Der Therapeut rief an und hinterließ Nachrichten, ohne jeden Erfolg. Bis Jordi eines Tages, unter der Drohung, einen Skandal zu machen, endlich ans Telefon ging. Er war sehr verärgert über den Therapeuten, weil Sandras väterliche Familie ihm erzählt hatte, dieser habe ihn in der Sitzung kritisiert. Es nützte nichts, dass der Therapeut versicherte, er habe nie persönliche Kritik geäußert, sondern seine Ablehnung der Politik der Institution, der Dirección General de Atención a la Infancia y Adolescencia (Generaldirektion für Kinder- und Jugendhilfe), zum Ausdruck gebracht, und zwar mit dem strategischen Ziel, einen anonymen und unpersönlichen Gegenspieler zu schaffen, angesichts dessen sich die beiden Familien vereinen ließen und Sandras emotionale Zerrissenheit beendet werden könnte. Ebenso wenig half es, dass er seine entscheidende Rolle dabei geltend machte, dass der Fall nicht vor Gericht gelandet war, da er Sara und den Ihren stets zu einer kooperativen Haltung gegenüber der väterlichen Familie und den Fachkräften geraten hatte. Jordi zeigte sich unnachgiebig abwertend gegenüber der Therapie und dem Therapeuten, erklärte sich für gekränkt und war für keine vernünftige Erklärung zugänglich.

Der Therapeut begriff, dass die Brücken abgebrochen waren, und beschloss, einen Brief zu schreiben, den wir im Folgenden wiedergeben.

Brief an den für den Fall zuständigen Mitarbeiter des EAIA

Ich lasse Ihnen das vorliegende Schreiben zukommen, da offenkundig ist, dass wir uns in Bezug auf Sandras Familie nicht abstimmen werden. Ich vermute, dass dies so ist, weil:

a) Sie sich mit der Institution identifizieren, die Gegenstand meiner Kritik ist (die DGAIA, in völlig unpersönlicher Weise), und diese Kritik auf sich beziehen.

b) Sie mich gekränkt und herablassend behandelt haben, und das ist in meinem Alter nichts, was ich zu tolerieren gedenke.

Dennoch habe ich eine moralische Verpflichtung gegenüber Sandra und ihrer Familie und fühle mich daher verpflichtet, Ihnen meine fachlichen Eindrücke mitzuteilen.

Anlass der Intervention

Misshandlung mit körperlicher Gewalt durch Sandras Vater gegenüber seiner Ehefrau. Bis zum Zeitpunkt der Intervention hat sich diese als unfähig erwiesen, sich zu verteidigen, indem sie das dysfunktionale Muster wirksam unterbricht. Dies wirkt sich auf Sandra in Form einer indirekten psychischen Misshandlung aus.

Intervention

Entzug des elterlichen Sorgerechts für Sandra. Zunächst versucht man, die mütterliche Familie die Obhut über die Minderjährige übernehmen zu lassen. Diese wendet ein, dass sie, da sie im selben Dorf wie der Vater wohnt, befürchtet, die Lage nicht kontrollieren zu können, falls er die Maßnahme nicht respektiert. In zweiter Instanz greift man daher auf die väterliche Familie zurück, die in Barcelona wohnt und sich bereit erklärt, Sandra aufzunehmen.

Das Paar wird zur Therapie an das Sant Pau überwiesen, doch noch bevor diese beginnt, beschließt die Mutter, sich zu trennen. Die Indikation für eine Familientherapie wird aufrechterhalten.

(Bis hierhin halte ich die Intervention für korrekt.)

Sandras Kontakte sowohl zum Vater (den Sandra nicht sehen will) als auch zur Mutter (die Sandra völlig frei sehen will) werden auf ein symbolisches Minimum beschränkt. Sandras Kontakte zur mütterlichen Familie werden verboten. Man geht so weit, der Minderjährigen das Handy wegzunehmen, damit sie die Verbote einhält. Der Mutter wird bei ihren Schritten zur Trennung von ihrem Ehemann die Glaubwürdigkeit abgesprochen, obwohl diese sich qualitativ von den früheren zu unterscheiden scheinen (zum Beispiel: Sie leitet das Scheidungsverfahren ein und zieht mit ihrer Mutter in eine neue Wohnung).

Bewertung der Intervention

Ich halte es für sehr negativ, dass eine indirekte psychische Misshandlung nach demselben Protokoll angegangen wird, nach dem man eine direkte körperliche Misshandlung angehen würde. Man muss verstehen, dass Sandra nicht in unmittelbarer Gefahr war; das Risiko lag vielmehr in ihrer Beteiligung als Zeugin an einem chronisch dysfunktionalen Interaktionsmuster. In solchen Fällen bedeutet die Möglichkeit einer begrenzten Exposition gegenüber der Quelle des Leidens keine größere Gefahr für die psychische Gesundheit der Minderjährigen, die die gefürchtete Situation bereits hinlänglich verinnerlicht hat. Ihre körperliche Gesundheit war nie bedroht.

Ich halte es für sehr negativ, dass die Gründe der Minderjährigen (11 Jahre!, und ein sehr intelligentes und vernünftiges Mädchen) für den Unterschied, den sie zwischen ihrem Vater und ihrer Mutter macht, nicht beachtet werden. Die Mutter wird in einer Weise unter Druck gesetzt und bedroht, die für eine Frau, die gerade erst aus einer körperlichen Misshandlung herauskommt, völlig unangemessen ist. Tatsächlich gibt man ihr das Gefühl, sie sei schuld daran, misshandelt worden zu sein.

Ich halte es für sehr negativ, dass die mütterliche Familie verteufelt und zu „den Bösen“ gemacht wird, weil sie den mehr als vernünftigen Einwand erhob, die Obhut unter Umständen großer Unsicherheit zu übernehmen. Es entsteht eine Ungleichbehandlung zwischen den beiden Familienzweigen, die in einen Konflikt miteinander hineingezogen werden, den es zuvor nicht gab.

Iatrogene Folgen der Intervention

Sandra, die immer ein reifes Kind war, beginnt sich unsicher zu fühlen und rebellisches Verhalten zu zeigen. Es treten schulische Schwierigkeiten auf, obwohl ihre Leistungen zuvor ausgezeichnet waren. Glücklicherweise verschwinden all diese alarmierenden Anzeichen allmählich, je mehr die repressiven Maßnahmen gelockert werden.

Die Mutter, die sich mit der Familie ihres Mannes immer gut verstanden hatte, beginnt sich mit ihr auseinanderzusetzen (insbesondere mit der Schwiegermutter und den Schwägerinnen), je mehr sie sich der Verantwortungslosigkeit beschuldigt fühlt (die Stimme des EAIA, die sich diese zu eigen gemacht haben).

Die beiden Familien geraten in eine Dynamik gegenseitiger Abwertung. Es liegt auf der Hand, dass beide in ihrer Vergangenheit dunkle Seiten haben (welche Familie hat die nicht?), doch die gegenseitigen Anschuldigungen verstärken sie und erzeugen bei Sandra eine Tendenz zur Spaltung, die mit Blick auf die Zukunft beunruhigend ist.

Ich betone, dass all diese Alarmsignale seit der Lockerung der repressiven Maßnahmen an Intensität abgenommen haben, auch wenn schon die bloße Tatsache, dass es sie gab, zum Nachdenken anregt. Ist auch nur die Möglichkeit hinnehmbar, dass die institutionelle Misshandlung zur familiären hinzukommt und sie sogar übertrifft?

Leitlinien der Therapie

1

Sandra anhören

Damit ihre Meinung und der Ausdruck ihrer Interessen und Bedürfnisse die Therapie leiten. Das bedeutet nicht, darauf zu verzichten, auf sie einzuwirken, um ihr zu mehr Flexibilität zu verhelfen, zum Beispiel indem man eine Tür für künftige, entspanntere Kontakte zum Vater offen lässt.

2

Die Festigkeit und Glaubwürdigkeit der Mutter stärken

Als wichtigste Identifikationsfigur Sandras. Ihre Veränderungen werden ermutigt und gefördert, nämlich: entscheidende Schritte hin zur Scheidung, etwa dass bereits ein Schriftstück aufgesetzt ist; das Zusammenleben mit ihrer Mutter, zunächst in einer neuen Wohnung im selben Ort und jetzt in einer Wohnung in einem anderen Ort; neue Liebesbeziehungen mit Zukunftsplänen (ebenso wie Sandras Vater). Ihre Gründe werden akzeptiert: Wenn sie Letzteren weiterhin gelegentlich sieht, dann um die Scheidung auszuhandeln, da das Paar gemeinsame Immobilien und Geschäfte hat, abgesehen von einer Tochter. Sich geglaubt zu fühlen, stärkt ihr Selbstwertgefühl und ihre Unabhängigkeit.

3

Helfen, die Spannung zwischen mütterlicher und väterlicher Familie zu senken

Indem ihre Rollen als „Böse“ und „Gute“ aufgelöst werden und man ihnen hilft, sich in der Heikelkeit ihrer Positionen verstanden zu fühlen (nicht ohne Schwierigkeiten, vor allem auf Seiten der väterlichen Familie).

4

Die Spannung mit der Behörde abbauen

Versuchen, die Spannung zwischen Sandras Mutter und ihrer Familie und der Behörde (DGAIA und EAIA) abzubauen, indem man sogar die Anwältinnen beruhigt, die zur Einleitung gerichtlicher Verfahren drängten. Dies jedoch, ohne ihnen die Berechtigung ihrer Empörung abzusprechen, sondern indem man ihnen verständlich macht, wie zwecklos es ist, andere Wege als den der Zusammenarbeit zu gehen. Und gewiss, indem man den Unterschied zwischen den Teams, die ihre Pflicht tun, und den Institutionen hervorhebt, die leider eine unangemessene Politik verfolgen.

Vorschläge

Ich habe lange gezögert, diesen Teil darzulegen, im Bewusstsein, dass er die gegenteilige Wirkung haben kann, aber ich fühle mich fachlich dazu verpflichtet.

Ich halte es für unerlässlich, dass die besonderen Umstände des Falls, die ich bereits beschrieben habe, berücksichtigt werden und dass diese Familie folglich nicht wie eine direkt misshandelnde oder vernachlässigende Familie behandelt wird. Es ist zum Beispiel sinnlos, das neue Haus der Mutter zu inspizieren, wenn es sich um Menschen handelt, deren gute soziale Integration erwiesen ist.

In diesem Sinne sollte Sandra so bald wie möglich die volle Freiheit erhalten, die Kontakte zu pflegen, die sie mit ihrer Mutter und deren Familie wünscht, einschließlich Wochenenden und Ferien.

Obwohl Sandra am liebsten sofort wieder bei ihrer Mutter leben würde, will sie nicht mitten im Schuljahr erneut die Schule wechseln und findet sich daher damit ab, die Rückkehr auf Juni zu verschieben. Auch die Mutter hat dafür Verständnis. Das sollte jedoch der vollständigen Normalisierung der Kontakte, die alle Beteiligten mit gutem Grund wünschen, nicht im Wege stehen.

Meinerseits garantiere ich die Fortsetzung der Therapie, solange Leid, Risiko und Motivation bestehen, zumindest seitens Sandras und ihrer Mutter, wobei ich auch auf die Mitarbeit der erweiterten Familien zähle. Und es ist nicht ausgeschlossen, den Vater künftig einzubeziehen.

Abschließende Überlegungen

Obwohl ich nie aufgehört habe, öffentlich meinen Respekt vor den Teams des EAIA und ihrer Arbeit zu bekunden, muss ich Ihnen gestehen, dass mich nach unserem unerfreulichen Telefongespräch in diesem Fall ernste Zweifel befallen haben.

In einer so heiklen Angelegenheit wie dem Leid von Kindern halte ich es nicht für legitim, sich auf die Gehorsamspflicht zu berufen. Es gibt Wege, die Starrheit der Protokolle zu umgehen, bis man darauf hinwirken kann, dass sie geändert werden, denn auch das ist eine Aufgabe, die alle angeht, die an diesen Fronten arbeiten. Deshalb kann ich in meiner beruflichen Laufbahn auf die Erfahrung ausgezeichneter Zusammenarbeit mit einigen EAIA verweisen.

Dafür ist jedoch eine Bedingung unerlässlich: dass die unumgängliche Ausübung der Kontrollfunktionen den therapeutischen Geist nicht trübt. Es gibt viele Wege, viele Modelle, um Kontrolle und Therapie miteinander zu vereinbaren, und eines davon ist jenes, das unsere EAIA gewöhnlich praktizieren und das auch Sie in diesem Fall praktiziert haben: an eine Familientherapie überweisen und die Kontrollfunktionen behalten. Das ist korrekt und vernünftig, sofern diese weiterhin aus einer therapeutischen Sicht und mit therapeutischer Sensibilität ausgeübt werden. Leider haben Sie die Kontrolle aus einer kontrollierenden Sicht und mit kontrollierender Sensibilität ausgeübt und sich an die Entscheidungsmacht geklammert, völlig losgelöst vom therapeutischen Raum. Zuerst stellt sich ein vernünftiger Reflex ein: Wir überweisen den Fall, damit er die besten Ressourcen erhält. Doch dann gewinnen die Ticks der institutionellen Trägheit die Oberhand. Und so funktionieren die Dinge nicht. Zu Ihrer Entlastung sage ich, dass dies bei der überwiegenden Mehrheit der Überweisungen das Übliche ist, sodass keine dieser Überlegungen eine Abwertung Ihrer Person darstellt. Aber das Maß meiner Geduld ist voll, und sehen Sie, ich habe beschlossen, keine Überweisungen der EAIA mehr anzunehmen. Das Verdienst daran gebührt Ihnen nur teilweise.

Ich hoffe, Sie mit meinen Worten nicht zu kränken, aber ich kann meine Gedanken nicht verschweigen. Nicht unter Fachleuten. Ich hoffe auch, dass Ihnen bewusst ist, welchen Respekt Ihnen gegenüber es bedeutet, einen ganzen Samstagnachmittag darauf verwendet zu haben, diese Zeilen zu verfassen. Und schließlich hoffe ich, dass Sie mir in dem konstruktiven Geist antworten, in dem ich mich an Sie gewandt habe.

Gezeichnet

Schlussfolgerungen

Jordi hat den Brief nie beantwortet, was nicht überraschen sollte, wenn man weiß, wie in diesen Kontexten gearbeitet wird. Früher war es allein Gott, der Kinder gab und nahm; heute machen ihm die Fachkräfte des Kinderschutzes Konkurrenz. Das ist eine übermäßige Verantwortung für junge Menschen mit oft unzureichender Ausbildung, die zudem gezwungen sind, groben und unangemessenen Vorgaben zu folgen. Es ist nicht verwunderlich, dass sie sich, zwischen Ohnmacht und Allmacht schwankend, mit offenkundiger Überheblichkeit gegen das Burn-out (Coletti und Linares, 1997) wehren. Der Fall Sandras und ihrer Familie zeigt deutlich, wie weit die Folgen reichen können.

Die Situation besserte sich, weil es nicht anders sein konnte: Schließlich gab es weder Pathologien noch schwere Dysfunktionen, abgesehen von … der Gewalt des Vaters gegen die Mutter, die glücklicherweise durch deren festen Entschluss beendet wurde. Die Mutter-Tochter-Beziehung jedoch nahm Schaden. Sara mietete eine andere Wohnung, mit der Absicht, das Zusammenleben mit ihrem neuen Partner nach und nach zu vertiefen, doch sie lag in einem anderen Ort, und Sandra beklagte sich, erneut Schule und Freundeskreis wechseln zu müssen.

Und da beschloss das E.A.I.A., die Obhut über die Minderjährige … ihrem Vater zu übertragen!

Soweit wir wissen, scheinen die höheren Instanzen der D.G.A.I.A. einen solchen Unsinn nicht ohne Weiteres akzeptiert zu haben und beschlossen, Sandra das Recht zur Entscheidung zu geben. Doch der Schaden war angerichtet, und Sandra entschied sich, zu ihrem Vater zu gehen. Das Vorgehen der Institutionen spricht für sich, doch es lohnt sich, kurz darüber nachzudenken. Zuerst war die Meinung des Mädchens systematisch ignoriert worden; danach machte man sie zur absoluten Schiedsrichterin der Situation. Weder das eine noch das andere ist richtig. Die Minderjährige muss immer angehört werden, aber man darf ihr nicht die Last der Verantwortung aufbürden, Entscheidungen zu treffen, die so heikle Fragen wie die Loyalität gegenüber ihren Eltern berühren. Das ist eine schwere Hypothek für ihre künftige psychische Gesundheit. Andererseits hat Sandra nie verheimlicht, dass sie nicht deshalb zu ihrem Vater wollte, weil plötzlich eine Begeisterung für ihn in ihr erwacht wäre. Sie hatte ihn immer gern, aber sie wäre tausendmal lieber zu ihrer Mutter gegangen, wären da nicht die materiellen Nachteile gewesen, die das mit sich brachte. Indem man die väterliche Option institutionell legitimierte, hat man folglich die Instrumentalität materieller Zweckmäßigkeit gegenüber emotionalen Entscheidungen bestätigt.

Von Sara, dem unbegreiflichen Ziel institutioneller Feindseligkeit, ganz zu schweigen. Von Anfang an wurde sie für das „Vergehen“ verfolgt, sich misshandeln lassen zu haben, und am Ende wurde ihr das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen, um es ihrem Peiniger zu übertragen. Sie ist eine paradoxerweise starke Frau, oder vielleicht hat ihre Resilienz (Cyrulnik, 2003) mit einer verzweifelten Bewegung der Selbstbehauptung in der Gesundheit zu tun, nachdem es ihr gelungen war, den Abgründen der in der Vergangenheit erlittenen Partnerschaftsgewalt zu entkommen. Von therapeutischer Seite wurde alles getan, um diese Bewegung zu festigen, und versucht, die offenkundige institutionelle Misshandlung zu neutralisieren, die sie und ihre Tochter in der Gegenwart erleiden.

Wenn man zu verstehen versucht, was geschehen ist, ist eine Selbstkritik des Therapeuten angebracht, der, obwohl er sich unermüdlich bemühte, seine Beziehung zu den Fachkräften des E.A.I.A. zu pflegen, vielleicht hinter dem Notwendigen zurückblieb. Diese Schwierigkeit angesichts eines Hindernisses, das, obwohl vorhergesehen, nicht weniger unüberwindbar war, bestätigt die Empfehlung, dass so komplexe Interventionen in Kontexten durchgeführt werden sollten, die eine echte Koordination ermöglichen, auf organisatorischer Ebene und nicht als bloße Absichtserklärung. Nur so kann Kontrolle mit der Gewähr ausgeübt werden, einer wirklich therapeutischen Strategie untergeordnet zu sein.

Zum Mitnehmen

Das Kind zuerst übergehen und es dann zur absoluten Schiedsinstanz machen: zwei symmetrische Fehler. Das Kind muss immer angehört werden, ohne ihm Entscheidungen aufzubürden, die seine Loyalität gegenüber den Eltern berühren. Und die im Kinderschutz unumgängliche Kontrolle schützt nur, wenn sie einer therapeutischen Strategie untergeordnet ist, in echter Koordination zwischen dem Team, das entscheidet, und dem, das behandelt.

Anmerkung der Redaktion

Mit diesem Artikel möchten wir den Besuch von Dr. Linares in Argentinien ankündigen, der als Gastredner an der Tagung zum 15. Gründungsjubiläum der Escuela Sistémica Argentina (ESA) teilnehmen wird, einer renommierten Aus- und Weiterbildungs- sowie Behandlungseinrichtung. Die Tagung wird weitere bedeutende Gäste empfangen, anerkannte ausländische Fachleute der systemischen Psychotherapie wie Dr. Roberto Pereira von der Escuela Vasco Navarra, Reynaldo Perrone vom IFATC in Lyon (Frankreich) und Dr. Raúl Medina aus Mexiko, neben anderen. Sie findet am 22., 23. und 24. September 2011 statt.

Literatur

Bateson, G. (1972). Steps to an Ecology of Mind. Ballantine Books. Trad. esp. : Pasos para una Ecología de la Mente. Buenos Aires, Carlos Lohlé, 1976.

Colapinto, J. (1995). Dilution of family process in social services: implications for treatment of neglected families. Family Process, vol. 34, n° 1, 59-74.

Coletti, M. y Linares, J. L. (1997). La intervención sistémica en servicios sociales ante la familia multiproblemática. La experiencia de Ciutat Vella. Barcelona, Paidós.

Cyrulnik, B. (2003). Le murmure des fantômes. Paris, Odile Jacob. Trad. esp. : El murmullo de los fantasmas. Barcelona, Gedisa, 2003.

Foucault, M. (1972). Histoire de la folie à l’âge classique. Paris, Gallimard. Trad. esp. : Historia de la locura en la época clásica. México, Fondo de Cultura Económica, 1976.

Kempe, C. H., Silverman, F. N., Steele, B. F., Droegemueller, W. y Silver, H. K. (1962). The Battered Child Syndrome. Journal of the American Medical Association, n° 181, 341-347.

Linares, J. L. (2002). Del abuso y otros desmanes. El maltrato familiar, entre la terapia y el control. Barcelona, Paidós.

Linares, J. L. (2006). Las formas del abuso. La violencia física y psíquica en la familia y fuera de ella. Barcelona, Paidós.

Dieser Artikel ist eine inoffizielle Übersetzung aus dem Spanischen von „¿Protección o maltrato institucional? Una encrucijada en las políticas de atención al menor“, veröffentlicht von Red Sistémica (Erstveröffentlichung: Red Sistémica). Übersetzt von Complexe Systémique im Oktober 2026 mit Unterstützung künstlicher Intelligenz und mit Zustimmung der Zeitschrift erneut veröffentlicht. Maßgeblich ist die Originalfassung.

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So zitieren Sie diesen Artikel

Linares, J. L. (2023). Protection ou maltraitance institutionnelle ? Un carrefour dans les politiques de protection de l’enfance (Complexe Systémique, Übers.). Complexe Systémique. https://app.complexe-systemique.com/fr_FR/articles/protection-ou-maltraitance-institutionnelle-un-carrefour-dans-les-politiques-de-protection-de-l-enfance (Originalwerk 2011 erschienen bei Red Sistémica; 2023 von Red Sistémica erneut veröffentlicht, https://redsistemica.ar/2023/02/08/proteccion-o-maltrato-institucional-una-encrucijada-en-las-politicas-de-atencion-al-menor/)

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